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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

— 614 — 
Vereinigte Staaten von Amerika 
Noch: Verwaltunegsaufbau 
Beispiel: Staa* W-= York, Zentralverwaltung 
Rechtsprechung. ..... 
Verwaltung ......... 
(Exekutive) 
Das Staatsgebiet ist in 4 Gerichtsdepartements (Judicial Departments) und 8 Gerichtsbezirke (Judieial 
Districts) geteilt. Die Richter werden mit wenigen Ausnahmen vom Volke gewählt, und zwar in den 
ET dr rn Die Funktionen der Rechtsprechung liegen bei verschiedenen Gerichtshöfen- 
Olche sind: 
\, Der »Court of Trial of Impeachment«, verhandelt gegen die von der Volksvertretung angeklagten 
Staatsbeamten. Das Gericht setzt sich zusammen aus dem Senatspräsidenten, Senatsmitglieder? 
und Richtern des »Court of Appealsı. Die Verurteilung erfordert 2), Mehrheit, 
Der »Court of Appealse, Appellationsgerichtshof für »State Statute Law« (gesetztes Recht) im Gegöp“ 
satz zum »Common Law« (gemeines Recht), bestehend aus 1 Chefrichter und 6 beigeordnete® 
Richtern, die vom Volke auf 14 Jahre gewählt werden. Im Bedarfsfalle werden außerdem vom 
Gouverneur zeitweilig fungierende Richter ernannt, 
Der »Supreme Court«, Oberster Gerichtshof in Zivil- und Strafsachen des »Common Law« sowohl 
als Appellations- wie als erste Instanz, bestehend aus 16 Richtern, die vom Volke in den 8 Gericht“ 
bezirken auf 14 Jahre gewählt werden. 
Der »Court of Claimse, Entscheidung über Rechtsansprüche «Privater gegenüber dem Staat, be 
stehend aus 3 Richtern, die auf 6 Jahre vom Gouverneur mit Zustimmung des Senats ernannt 
werden. Der Generalstaatsanwalt vertritt die Interessen des Staates, 
Li. Die Exekutive liegt beim Gouverneur, der vom Kabinett unterstützt wird, dessen gesetzliche Grund 
Jage der des Bundeskabinetts ähnelt. 
3. Das Kabinett besteht aus 14 Departementschefs; die Departements sind folgende; 
Exekutivdepartment . Arbeit (Labour) 
Finanz und Steuer (Taxation and Finance) ! Erziehung (Education) 
‚nneres (State) ; Gesundheit (Health) 
)ffentliche Arbeiten (Public Works) ' Geisteskrankheiten (Mental Hygiene) 
3Zauten (Architecture) * Wohltätigkeitswesen (Charities) 
Wirtschaft (Conservation) Strafvollzug (Correction) 
uandwirtschaft (Agriculture and Markets) Zivildienst (Civil Seryice) 
Diese 14 Departementschefs werden überwiegend vom Gouverneur für 4 Jahre ernannt und sind ihm ver“ 
antwortlich,. Ausgenommen hiervon ist der »Commissioner of Education«, der von der sich aus den »R®“ 
zenten der Universität des Staates New-York« zusammensetzenden Leitung des »Department of Ed“ 
Sal ernannt wird, Die Ernennung des Staatssekretärs für Landwirtschaft ist gesetzlich besonder® 
geregelt, rn 
Nicht zum Kabinett gehörig sind der »Comptroller« als Leiter der Rechnungskontrolle (Department of Audit 
and Control) und der »Attorney-Generale als Chef des Justizdepartements (Department of Law). Beid? 
werden wie der Gouverneur und Vize-Gouverneur bei den allgemeinen Staatswahlen auf 4 Jahre gewählt 
Ebenso gehören nicht zu den politischen Ressorts des Kabinetts die Fachressorts für Versicherung“ 
wesen (Department of Insurance), für Bankwesen (Department of Banking) und das »Department © 
Publie Services unter der »State Publie Service Commission«. M 
Die »Departments« gliedern sich in »Divisionse und »Bureauss, Nach einem im November 1927 angenom” 
menen Budget-Amendment haben die Departementschefs jährlich dem Gouverneur sowie dem Bowillf 
gungskomitee des Parlaments einen Voranschlag für den Verwaltungsbedarf ihres Ressorts zu unter“ 
breiten. 
Lokalverwaltung 
7 AH AA 
Allgemeines. ....... 
Die Organisation im einzelnen in den Staaten verschieden, folgende einheitliche Grundzüge lassen sich fe8% 
stellen: ® 
Eine regionale Untergliederung der staatlichen Verwaltung besteht in der Regel nicht, niemals als allgemein‘ 
innere Staatsverwaltung, dagegen häufiger auf einigen Sondergebieten, besonders auf dem der Steuß, 
verwaltung. Die gesamte regionale und örtliche Verwaltung liegt in den Händen von Selbstverwaltung” 
körperschaften, die in bestimmten Angelegenheiten als »Ägentse des Staates tätig werden (Aufirag® 
verwaltung). Ihre Aufgaben sind ihnen bis ins Detail durch staatliche Gesetze erlaubt oder vorf 
schrieben. 
Als Selbstverwaltungskörperschaften treten auf: „gie 
1) die Grafschaft (County), Towns bzw. Townships (ländliche bzw. städtische Distrikte) und St 
(Cities) umfassend; es gibt annähernd 3 000 Grafschaften; 
b) die Städte (Cities) verschiedenen Ranges; 
6) die Dörfer (Villages) und 
d) Spezial-Zweckverbände (Special Civil Divisions). . a uD0 
Die Graftschaft als Gemeindeverband höherer Ordnung umschließt mehrere Towns bzw. Townships % 
gegebenenfalls auch Städte, 
Viele große Städte bilden zugleich eine Grafschaft oder wie z.B, Now-York mehrere Grafschaften. 
Die Towns bestehen aus nicht-inkorporierten Siedlungen und gegebenenfalls aus Dörfern, } +oh6 
Jede Verwaltungseinheit, bis hinunter zur kleinsten, besitzt beschlußfassende, exekutive und richterlit 
Befugnisse und Organe. Aynaton 
Die Grafschaftsverwaltung und die der Towns ist im großen und ganzen in den verschiedenen Sta% a8 
einheitlich organisiert (vgl. unten New-York). In den Neuenglandstaaten ist zu Gunsten der TOW 
ihr Aufgabenkreis beschränkter als in den übrigen Staaten, 
Ainsichtlich der Stadtverwaltung sind drei Typen zu unterscheiden: alte 
1. Der »Mayor- and Councile-Typ: Stadtoberhaupt ist der von den städtischen Wählern gow 
Bürgermeister (Mayor). ” uch 
Beschlußfassung: Liegt beim Gemeinderat (Council), meist aus einer Kammer, bisweilen * 
8us 2 Kammern bestehend, deren Mitglieder für 1 bis 4 Jahre gewählt werden. in 
Verwaltung: Die kommunale Exekutivgewalt liegt beim Bürgermeister, die Durchführung 
Händen von Beamten und Ausschüssen, die unabhängig vom Gemeinderat sind. 496j0Dr 
Der »Commissions-Typ: Exekutive und Beschlußfassung liegen in Händen einer Komm ar 
bestehend aus 5 von den städtischen Wählern für 2 oder 4 Jahre gewählten Mitgliedern. die 
Vorsitzende der Kommission trägt meist den Titel »Mayor« er hat selten größere Rechte als 
übrigen 4 Kommissionsmitglieder. soneB- 
Der »City-Manager«-Typ: Trennung der beschlußfassenden und administrativen Funkt 
Die Bestimmung der Verwaltungsrichtlinien erfolgt durch einen Gemeinderat oder eine Tiegt 
mission, die von den städtischen Wählern gewählt wird; die Verwaltung im engeren Sinne 
in Händen des von dem Gemeinderat gewählten »City-Manarer«.
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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