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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

— 627 — 
Direktorien, ein besonderer Departementsveterinär für den Seuchendienst und Stellen 
für die Durchführung der Schädlingsbekämpfung und der Unterdrückung des Lebens- 
mittelbetrugs neben dem allgemeinen Polizeiapparat. 
Die selbständigen öffentlichen Einrichtungen, das Institut de recherches agronomiques 
und die die regionalen der landwirtschaftlichen Produktionsförderung dienenden Offices 
agricoles erhalten ebenso wie Jandwirtschaftliche Versicherungsgenossenschaften be- 
Jeutende Subventionen. 
Öffentliche Erwerbswirtschaft 
Die Ausdehnung der öffentlichen Erwerbswirtschaft auf die verschiedenen 
Wirtschaftszweige ist nicht überall gleich. Der Unterschied zwischen Frankreich und 
Großbritannien fällt am meisten auf. Er liegt zum Teil historisch darin begründet, daß 
in Frankreich, dem Lande der starken zentralen Staatsgewalt, die Idee des Polizei- und 
Merkantilstaates stärker zum Durchbruch gekommen ist, als es in Großbritannien mit 
zeiner liberal-rechtsstaatlichen Tradition, seiner starken Volksvertretung und seiner 
starken lokalen Selbstverwaltung jemals der Fall sein konnte. Belgien und Italien ähneln 
in ihrer Struktur mehr Frankreich, ohne allerdings an die Vielfältigkeit seiner erwerbs- 
wirtschaftlichen Betätigung heranzureichen. Am Gesamtvolumen erwerbswirtschaftlicher 
Betätigung gemessen, tritt Frankreich allerdings hinter diesen Staaten zurück. weil die 
Verstaatlichung der großen Privatbahnnetze noch aussteht. 
Fast ausschließlich Staatsbahnen besitzt Italien; Frankreich bislang nur zwei aller- 
dings bedeutende Netze. In Belgien sind die Hauptbahnen einer besonderen selbständigen 
Betriebsgesellschaft anvertraut, während Großbritannien sich überhaupt nicht auf diesem 
Gebiet betätigt. Die Verwaltung der staatlichen Eisenbahnen liegt in Frankreich beim 
Ministerium für öffentliche Arbeiten, in Italien beim Verkehrsministerium. Staatliche 
Post und Telegraphie besitzen alle Staaten. In Italien ist beim Telephon wieder das Ver- 
pachtungssystem an staatliche Konzessionäre eingeführt. Zuständig für diesen Erwerbs- 
zweig sind in Großbritannien das Post-Office, das als Einnahmedepartement in loser Be- 
ziehung zum Schatzamt steht, in Frankreich das Ministerium für Handel und Ge- 
werbe, in Italien — ebenso wie in Belgien — das Verkehrsministerium. Domänen und 
Forsten besitzen ebenfalls alle Staaten, ebenso wie eine meist unabhängige Staatsbank, an 
deren Gewinn der Staat beteiligt ist. Kunstgewerbliche Staatsbetriebe (Por- 
zellan-, Gobelinmanufaktur), sodann eigene Staatshäfen besitzt nur Frankreich. Über 
staatliche Versicherungskassen und Sparkassen verfügt Belgien, Italien auch über Waffen, 
fabriken; Frankreich besitzt alle Arten der genannten Unternehmungen, außerdem noch, 
wie auch Großbritannien, staatliche Werften. 
Die Steuermonopole ressortieren in den Ländern zum Finanzministerium. Die anderen 
Betriebe sind, soweit sie nicht als Heeresbetriebe das Kriegsministerium hetreut, ver- 
schiedenen Ministerien unterstellt. 
Zu den französischen Monopolen gehören das Pulver-, Tabak- und Streichholzmonopol; 
Italien hat ein Tabak- und ein Salzmonopol. Die anderen Staaten haben keine Monopnol- 
betriehe ausgebildet. 
b) Organisation und Aufgaben der regionalen Verwaltung 
Der Aufbau der allgemeinen staatlichen Bezirksverwaltung und der Selbstverwaltung 
Die behandelten Länder weisen trotz ihrer gleichartigen Struktur als Einheitsstaaten 
3toße Unterschiede in der regionalen Untergliederung der Verwaltung auf, so daß auch 
hier der Finanzbedarf der Staatshaushalte verschieden bewertet werden muß, je nachdem 
der Staat öffentliche Anfgaben selber erfüllt oder sie anderen öffentlichen Körnerschaften 
überläßt. 
Besonderheiten der regionalen Organisationen 
Großbritannien verzichtet im großen und ganzen auf eine allgemeine staatliche 
Bezirksverwaltung. In der Übersicht über die Bezirksverwaltung Großbritanniens wurden 
infolge der eigenen Zentralverwaltung für Schottland und seiner abweichenden lokalen 
Organisation nur die lokalen Einheiten von Englandund Wales dargestellt; groß
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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