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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

— 655 — 
3 vT der Erwerbstätigen durch das sehr ins Gewicht fallende örtliche Personal des 
englischen Sozialversicherungssystems, das nicht einer autonomen Körperschaft unter- 
steht, sondern vom Staat besoldet wird und unmittelbar in den Etats des Gesundheits+ 
bzw. Arbeitsministeriums erscheint. Bringt man dieses Personal in Abzug, so würde 
sich die Ziffer vielleicht auf 2vT der Erwerbstätigen verringern. Das ‚Personal der 
{ränzösischen staatlichen. Sozialverwaltung ist gering, dagegen beschäftigt der französische 
Staat unter dem Ackerbauministerium bzw. dem Ministerium für öffentliche Arbeiten ein 
großes Ingenieurkorps und ein umfangreiches Forst- und Domänenpersonal, Einrich- 
tungen, die in diesem Umfang der großbritannische Staat nicht ausgebaut hat. Die staat- 
liche innere Verwaltung zusammen mit der Verwaltung der äußeren Angelegenheiten und 
den obersten Staatsorganen würde in Großbritannien etwas unter 1 vT liegen, während 
Frankreich mehr als 1 vT der Erwerbstätigen .in diesen Verwaltungszweigen beschäf- 
tigen dürfte. 
Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden, für die nur 
Gesamtziffern, und zwar für den großen Kreis der übrigen Verwaltung zur Verfügung 
stehen — Großbritannien 5 vT (1928), Frankreich 9,5 vT (1913) — dürfte sich ebenfalls 
in Frankreich ein höherer Anteil der inneren Verwaltung als in Großbritannien ergeben: 
Die französische Ziffer von 9,5 vT erscheint mit Rücksicht auf den verhältnismäßig 
geringeren Aufgabenkreis der Selbstverwaltung gegenüber Großbritannien hoch. Es wäre 
möglich, daß gewisse Zweige kommunaler Erwerbsbetriebe in den Ziffern berücksichtigt 
sind, während sie in Großbritannien nicht darin erscheinen. Aber selbst wenn man dieser 
Möglichkeit Rechnung trägt, würde der Eindruck einer etwas großzügigeren Verwendung 
von Arbeitskräften in der kommunalen Verwaltung bei Frankreich nicht verschwinden: 
Die staatliche Finanz- und Steuerverwaltung beansprucht in Frankreich 
mit 2,8 vT ein erheblich größeres Personal als in Großbritannien mit 1,1 vT; damit 
stehen die Ziffern im Einklang, die beim Finanzbedarf dieser Verwaltung für Groß- 
britannien einen geringeren Anteil am Gesamtfinanzbedarf als in Frankreich ausweisen. 
Mit Rücksicht auf die geringe Bedeutung der gemeindlichen Finanz- und Steuerverwal- 
tung in beiden Ländern läßt sich dieses Urteil auch auf die Finanz- und Steuerverwaltung 
in ihrer Gesamtheit erweitern. 
Die Ziffern des Personalstandes für Sicherheitspolizei, Finanz- und Steuerverwaltung 
und übrige Verwaltung in Belgien und Italien erscheinen in den Originalstatistiken zur 
Berufszählung so hoch gegenüber den beiden anderen Ländern, daß eine methodische 
Verschiedenheit hier vorliegen dürfte. Ein größerer Umfang der betreffenden öffentlichen 
Verwaltung in diesen Ländern bei einem noch geringeren Finanzbedarf je Kopf der 
Bevölkerung ist nicht anzunehmen und eine anormale unwirtschaftliche Personalverwen- 
dung scheint mit Rücksicht auf die sonst international vorhandene strukturelle Einheit- 
lichkeit kaum zu bestehen. 
Diese Bemerkungen genügen, um die verschiedene Ausdehnung der Hoheits- und 
Leistungsverwaltung, vom Standpunkt des Personalbestandes aus gesehen, zu erläutern. 
Der Finanzbedarf der Hoheitsverwaltung je Kopf der Bevölkerung 
verglichen zeigt die Tendenz zu einem international einheitlichen Niveau. Zwar prägen 
sich auch noch in Frankreich der hier vorhandene größere Verwaltungsapparat und die 
ihnen übertragenen Aufgaben in etwas größeren Je-Kopf-Ziffern aus, aber die Unter- 
schiede sind nicht sehr bedeutend. Großbritannien rückt mit 20,6 Mark Vorkriegskaufkraft 
je Kopf der Bevölkerung, Frankreich mit 24,6 Mark Vorkriegskaufkraft erheblich nahe. 
Italien, das mit 32,4 vH einen so hohen Anteil des Hoheitsbedarfs am gesamten Finanz- 
bedarf aufzuweisen hatte gegenüber Großbritannien, das nur 15,3 aufwies, fällt hier im 
Je-Kopf-Bedarf auf 15,2 Mark Vorkriegskaufkraft unter das großbritannische Niveau. 
Dieses Mißverhältnis ist zunächst auffallend, es überrascht allerdings wiederum die 
immerhin noch international einheitliche Ebene, die selbst bei 15,2 Mark Vorkriegskauf- 
kraft je Kopf noch für Italien vorliegt. Dieses im großen und ganzen einheitliche Niveau 
läßt darauf schließen, daß die allgemeinen Hoheitsverwaltungsausgaben in allen Ländern 
zum starren öffentlichen Bedarf, gewissermaßen zum öffentlichen Existenzminimum ge-
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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