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Die Wasserversorgung in Bayern nach dem Stande vom 1. 1. 1928

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Bibliographic data

fullscreen: Die Wasserversorgung in Bayern nach dem Stande vom 1. 1. 1928

Monograph

Identifikator:
1823193919
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220897
Document type:
Monograph
Title:
Die Wasserversorgung in Bayern nach dem Stande vom 1. 1. 1928
Place of publication:
München
Publisher:
Lindauer
Year of publication:
1930
Scope:
206 S
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Abschnitt. Grundlagen und Entwicklung der Wasserversorgung in Bayern
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Wasserversorgung in Bayern nach dem Stande vom 1. 1. 1928
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • I. Abschnitt. Grundlagen und Entwicklung der Wasserversorgung in Bayern
  • II. Abschnitt. Stand der Wasserversorgung in Bayern am 1. Januar 1928

Full text

Haardtgebirge. Auch eine Reihe von Wasserversorgungsgruppen der Vorderpfalz leiten 
ihren‘ Wasserbedarf aus den Quell- und Tiefenwässern der Haardt herbei. Vorwiegend 
Jurch Brunnenwasser aus den Tiefenbecken des Buntsandsteins versorgen sich die Städte 
Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken. 
Zwei Umstände erhöhen den Wert des Buntsandsteingebietes als des Hauptwasser- 
spenders in der Pfalz noch besonders. Einmal der, daß mächtige Wälder weite Strecken 
Jieses Berglandes überdecken und damit ideale Einzugsgebiete für reines Wasser schaffen. 
Und dann die Beschaffenheit des Sandsteins in chemischer Hinsicht. Während in anderen 
deutschen Gebieten der Buntsandstein, namentlich in den tieferen Schichten, häufig gips- 
und salzhaltige Lösungen enthält, ist er in der Pfalz salzfrei, so daß seine Quell- und Tiefen- 
wässer überall zur Wasserversorgung verwendet werden können. 
Im Bereiche der südwestpfälzischen Hochebene, im Gebiet östlich der Linie 
Kaiserslautern-Pirmasens und südlich der Linie Homburg-Kaiserslautern, namentlich in dessen 
südlichem Teile, liegt in größerer Ausdehnung eine Muschelkalkplatte auf den Plateaus 
des Buntsandsteingebirges., Diese Muschelkalkdecke hat indes geringe Mächtigkeit und 
liefert nur schwache Schichtquellen, Die Wasserversorgungsanlagen entnehmen daher auch 
in diesen Gegenden das Wasser zumeist den Quellen oder Tiefenwasserbecken des wasser- 
reicheren Buntsandsteins. 
Im Nordpfälzer Bergland, dem Gebiet von Einzelbergen, -hügeln und -rücken, 
das den Teil der Pfalz nordwestlich der Niederung zwischen Homburg und Göllheim um- 
faßt, wechseln die geologischen Formationen außerordentlich stark: Rotliegendes (in der 
[’falz vorwiegend tonige Sandsteine sowie graue und rote Lettenschiefer), Steinkohlen- 
formation (hauptsächlich graue Schiefer mit tonigen Sandsteinen), Porphyr- und Melaphyr- 
yebiete. Deshalb ist man bei der Wasserbeschaffung mehr auf die lokalen geologischen 
Verhältnisse angewiesen, so daß es schwieriger als für die übrigen Teile Bayerns ist, die 
Voraussetzungen für die Wassergewinnung in zusammenfassender Weise zu schildern. Meist 
werden vorhandene Quellen ausgenützt. Auch die Erschließung von Grund- und Tiefen- 
wasser, zu der sich jedoch der dichte Untergrund schlecht eignet, wurde versucht. Hie 
Stadt Kusel, deren Wasserversorgung mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, besitzt 
sechs Brunnen, von denen einer 65 m und drei 70 m tief sind, die aber nur wenig Wasser 
‚jefern. Soweit also in diesem Bergland brauchbare Quellen nicht zur Verfügung stehen, 
ist man bei Beschaffung des Wassers im wesentlichen auf die Alluvionen der Flußtäler 
angewiesen, die aber auch nur bescheidene Wasservorräte enthalten. 
; So ist die Pfalz ein Beispiel für ein verhältnismäßig dicht besiedeltes Gebiet, dem 
Jie Natur stellenweise außerordentlich reiche Grundwasservorräte und ausgedehnte Tiefen- 
wasserbecken beschert hat, während in den übrigen Gebieten außerordentlicher Wasser- 
mangel, herrscht. 
2. Rechtliche und finanzielle Grundlagen. 
Die Erforschung von Grund und Boden zeigt, daß Bayern große natürliche Schätze 
an Quell, Grund- und Tiefenwasser besitzt. Neben den natürlichen spielen aber auch 
die rechtlichen und finanziellen Grundlagen bei der Wasserversorgung 
zine wesentliche Rolle. 
Die bayerische Gemeinde-Gesetzgebung nahm von Anfang an auf die 
Wasserversorgung Bedacht. 
Schon die im Anschluß an das Gemeindeedikt von 1808 ergangenen Instruktionen der 
Gemeindevorsteher und der Polizeidirektionen machten auch die Sorge für den brauchbaren und guten 
Zustand der öffentlichen Brunnen und Wasserleitungen zur besonderen Pflicht. Nach dem Revidierten 
Jemeindeedikt von 1818 bzw. 1834 hatte in den Städten und größeren Märkten der Magistrat 
’ür die Herstellung der Brunnen und Wasserleitungen zu sorgen, insoweit diese aus Gemeindemitteln 
jestritten wurden: die Aufsicht über diese Anlagen war den Distriktsvorstehern übertragen. In den
	        

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Die Wasserversorgung in Bayern Nach Dem Stande Vom 1. 1. 1928. Lindauer, 1930.
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