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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

a8 
HI. Kapitel. 
eines anderen Leibes — „auf anderleibliche Veränderung 
nahe zielendes Streben“ — oder e) auf Veränderung eines 
Körpers, der nicht „Leib“ ist — „auf körperliche Veränderung 
nahe zielendes Streben“. Bei Darlegung dieser fünf Arten des 
Strebens sei, um Mißverständnisse zu vermeiden, daran erinnert, daß 
and wie wir die „Zielwirkung“ von der „Zweckwirkung“, das „Ziel“ 
vom „Zwecke“ unterschieden haben. Selbstverständlich „bezweckt“ 
jeder Strebende Veränderung seiner Seele, nämlich solche Veränderung 
im Gegenständlichen seiner Seele, welche mit Verlust der gegenwärtigen 
Unlust und mit Gewinn von Lust verbunden ist. Aber keineswegs 
„zielt“ jeder Strebende auf Veränderung seiner Seele, z. B. nicht jener, 
der danach strebt, „dieses Schloß zu öffnen“, da ihm als „Ziel“ ein be- 
sonderer Zustand eines Körpers vorschwebt. Strebt aber jemand da- 
nach, sich daran zu erinnern, „was A. gestern gesagt hat“, so schwebt 
ihm als Ziel „Denken dessen, was A gestern gesagt hat“, hingegen 
als „Zweck“ „Selbstbewußtsein von jenem eigenen Gedanken‘ vor, 
da er nicht „Lust daran, was A gestern gesagt hat‘, sondern „Lust“ 
daran, zu wissen, was A gestern gesagt hat‘, also mit selbst- 
bewußt Gegenständlichem‘‘ verbundene Lust zu verwirklichen be- 
absichtigt. 
Wenn wir die Besonderheiten der in verschiedenem Streben be- 
absichtigten Zielwirkungen ins Auge fassen, können wir in zahlreichen 
Fällen ein besonderes Streben dadurch bezeichnen, daß wir dem Worte 
„Streben‘“ jenes Wort voransetzen, welches die in diesem Streben be- 
absichtigte Zielwirkung bezeichnet. So können wir etwa von einem 
„Sprech-Streben‘‘, einem „Schlag-Streben, einem „Kampf-Streben‘“ 
usw. usw. sprechen. Jedes Streben ist aber hinsichtlich der in ihm 
beabsichtigten Ziel-Wirkung entweder ein „Verwirklichungs- 
Streben‘ oder ein „Entwirklichungs-Streben‘“. Jede „Wirkung“ 
ist allerdings stets ‚, Verwirklichung“ und „Entwirklichung“ zugleich, 
da in jeder Wirkung als einer Veränderung ein besonderes Einzel- 
wesen eine Bestimmtheitsbesonderheit gewinnt und eine Bestimmtheits- 
besonderheit verliert, Jeder Strebende zielt aber insbesondere entweder 
„auf Verwirklichung“ oder „auf Entwirklichung‘‘, d. h. sein „Zweck“ 
ist entweder „Gedanke, daß Etwas verwirklicht wurde‘, oder „Ge- 
danke, daß Etwas entwirklicht wurde“. Wenn wir ferner die „Fern- 
Ziele“ verschiedenen Strebens ins Auge fassen, können wir von einem 
„Ermöglichungs-Streben‘“ und einem „Entmöglichungs- 
Streben‘, von einem „Veranlassungs-Streben‘“ und einem „Ver- 
hinderungs-Streben‘, von. einem „Erhaltungs-Streben‘“, einem 
„Förderungs-Streben‘“ und einem „Hemmung s-Streben‘“ sprechen. 
Jedes „Streben“ ist nun ferner hinsichtlich seines vermittelnden 
Zielens entweder a) ein „auf eigene äußere Leibesverände-
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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