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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Streben. 
32: 
bestimmtheit) zugehörig haben“, sondern besonderes „Leisten“ (also 
auch „Tun‘“), mit welchem auf den Gewinn besonderer Denkbestimmt- 
heit (oder gegenständlicher Bestimmtheit) gezielt wird. Wer „nach- 
denkt“, d. h. dem Gewinne besonderen Gedankens nachstrebt, hat jenen 
besonderen Gedanken eben noch nicht zugehörig. „Nachdenken“ ist 
auch kein „Wollen“, denn „Nachdenken wollen“ ist ein anderes 
Gegebenes als „Nachdenken“, ebenso wie etwa: „Gehen wollen“ 
ein anderes Gegebenes ist als „Gehen“. Von „Nachdenken“ weiß ich, 
weil es Seelenaugenblicke gibt, in welchen eigene Muskelverände- 
rungen — „angespanntes“ Nachdenken — als Wirkungen eigenen 
Wollens gegeben sind, die als wirkende Bedingungen dafür beabsichtigt 
sind, daß die eigene Seele eine gegenwärtige Unlust an eigener be- 
sonderer „Unwissenheit“ verliere und Lust an besonderer eigener „Wissen- 
heit“ gewinne, Mit dem Worte „Nachsinnungs-Streben“ bezeichnen wir 
aber nicht nur jedes Streben, in welchem jemand danach strebt, nur 
durch innere Leibesveränderungen besonderes „Sinnen“ seiner Seele zu 
verwirklichen, sondern auch — da ein besonderes anderes Wort 
nicht zur Verfügung steht — jedes Streben, in welchem jemand danach 
strebt, nur durch innere Leibesveränderungen besonderes „Sinnen“ seiner 
Seele zu entwirklichen, wie wenn sich jemand z. B. bemüht „auf andere 
Gedanken zu kommen“, „sich Etwas aus dem Kopfe zu schlagen“. 
Einen besonderen Fall des „Nachsinnungs-Strebens“ stellt das „Auf- 
merksamkeits-Streben“ dar, in welchem jemand sich bemüht, nur durch 
innere Leibesveränderungen seiner Seele eine Veränderung zugehörig 
zu machen, in welcher sie ihr zugehöriges Sinnen, das den Empfang 
anderen besonderen Sinnens ausschließt, verliert und anderes Sinnen 
gewinnt, das als grundlegende Bedingung für jenen Empfang in Be- 
tracht kommt. Da überhaupt in jedem „Nachsinnungs-Streben“ darauf 
gezielt wird, nur durch innere Leibesveränderungen, näm- 
lich Muskel- und Gehirnveränderungen, die eigene Seele zu 
verändern, ist also keineswegs jedes „auf eigenseelische Veränderung 
nahe zielende Streben“ hinsichtlich seines vermittelnden Zielens ein „Nach- 
sinnungs-Streben“, da auch durch eigene äußere Leibesveränderungen 
und Veränderungen anderer Einzelwesen auf eigenseelische Verände- 
tung gezielt werden kann, wie wenn z, B. jemand frägt: „Wieviel Uhr 
ISt es?“ 
Im folgenden wollen wir der Kürze halber das Wort „handeln“, 
wenn nichts anderes bemerkt ist, in jenem weiteren, dem gewöhnlichen 
Sprachgebrauche, aber keineswegs den Gegebenheiten widersprechendem 
Sinne gebrauchen, in welchem es sowohl das „äußere Handeln“ als 
auch das „innere Handeln“ als auch das „Nachsinnen“ bezeichnet. Die 
Sprache stellt nun kein besonderes Wort zur Verfügung, welches den 
Gegensatz zum „Handeln“. nämlich das ‚„Nicht-Handeln“, bezeichnen
	        

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Der Wirtschaftskrieg. Verlag der Niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer, 1915.
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