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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. I99 
sondern auch in anderer Absicht, so daß sich also nicht bloß das 
behauptende Verwirklichen von Satzkörperlichem vom „Sätze bilden“ 
unterscheidet. Es kann nämlich jemand auch nur „zum Scherze“* 
von einer Bezeichnung Gebrauch machen. Sagt z.B. A zu B „im 
Scherze“: „C ist wahrhaftig ein Genie“, so macht er von einer Be- 
zeichnung Gebrauch, denn er zielt darauf, dem B kraft der ihm (dem 
B) zugehörigen Bezeichnungs-Empfänglichkeit „Heiterkeit“, nämlich 
Lust an dem vorgestellten identischen Wollen, zu behaupten, „daß 
C ein Genie sei“, zugehörig zu machen, er zielt aber eben nicht darauf, 
dem B Kraft dessen Bezeichnungs-Empfänglichkeit einen Behauptungs- 
Glauben zugehörig zn machen. Jeder Behauptende aber zielt darauf, 
einer Seele durch die Vorstellung besonderen Behauptungs-Wollens den 
Glauben zugehörig zu machen, daß der Satzbildner Etwas behauptet 
habe. Ist jemand, der Etwas zu behaupten begehrt, im Zweifel, ob 
jener Seele, der gegenüber er Etwas zu behaupten begehrt, die Emp- 
fänglichkeit für den fraglichen Behauptungs-Glauben zugehört, so ge- 
braucht er zunächst Worte, wie: „Ich behaupte, daß A angekommen 
ist“ oder „Jetzt aber Scherz beiseite, A. ist angekommen“, d. h. er 
zielt darauf, einer Seele den Gedanken zugehörig zu machen, der 
Redende behaupte, daß seine folgende Rede — „daß A ange- 
kommen ist“ oder „A. ist angekommen“ — eine „Behauptung“, nicht 
etwa ein „Scherz“ sein wird, welcher Gedanke dann die Empfänglich- 
keit für den Gewinn des Behauptungs-Glaubens hinsichtlich jener 
folgenden Rede darstellt. 
Jeder „nach eigener Behauptung Strebende“ zielt darauf, einer be- 
sonderen Seele (oder auch besonderen Seelen) zunächst den Gedanken 
zugehörig zu machen, daß dem Tätigen ein besonderes Behauptungs- 
Wollen zugehöre. Jene besondere Seele, auf deren „Behauptungs- 
Glauben“ ein Behauptender zielt, nennen wir, da ein deutsches Wort 
leider nicht zur Verfügung steht, einen „Behauptungs-Adressaten“. 
„Behauptungs-Adressat“ ist also eine besondere Seele lediglich als eine 
in einem Behauptungs-Streben zu verändernd gewußte Seele, das 
Wort „Behauptungs-Adressat“ ist also lediglich ein „Sinnwort“. Hin- 
gegen ist eine besondere Seele „Empfänger der Behauptungs- 
Wahrnehmung“, bzw. „Empfänger der Behauptungs-Vor- 
Stellung“, bzw. „Empfänger des Behauptungs-Glaubens“, 
insoweit sie das Körperliche einer an sie gerichteten Behauptung: wahr- 
nimmt, bzw. eine Behauptungs-Vorstellung gewinnt, bzw. den Behaup- 
tungs-Glauben gewinnt. „Adressat“ einer besonderen Behauptung kann 
aber nun entweder die Seele des Behauptenden selbst oder eine andere 
Seele sein. Im ersteren Falle sprechen wir von einem „auf die 
eigene Seele zielenden Behauptungs-Streben“, im letzteren 
Falle sprechen wir von einem ‚auf eine andere Seele zielenden
	        

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Die Reichsbank 1876 Bis 1910. Kommissionsverlag von Gustav Fischer, 1912.
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