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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

i. Kapitel. 
Menschen bestimmt, nicht selten jene Wertungen entweder „übernimmt“ 
der auf „Wahrheit“ oder „Unwahrheit“ prüft, und nun selbst zu 
werten beginnt. 
„Beziehungswissenschaften“ sind ferner auch die „Richtlinien- 
Wissenschaften“, in welchen besondere identische Allgemeine als in 
„Richtlinien“ zusammengehörig bestimmt werden. „Richtlinien-Wissen- 
schaften“ sind daher besondere „Wirkenszusammengehörigkeitswissen- 
schaften“. Von den „Richtlinien-Wissenschaften“ unterscheiden sich 
wieder die „Richtmaßwissenschaften“, in welchen besondere „Richt- 
linien“ als „identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeitsbezie- 
hungen“ in Zugehörigkeit zu, bzw. in Sonderung von besonderen durch 
Wollen bedingten Verkettungen von Wirkenseinheiten bestimmt, also 
jene Verkettungen von Wirkenseinheiten an jenen „Richtlinien“ „ge- 
nessen“ werden, weshalb wir auch von „richtmessenden Wissen- 
schaften“ sprechen können. In „richtmessenden Wissenschaften“ wird 
also bestimmt, ob eine besondere durch. Wollen bedingte Verkettung 
von Wirkenseinheiten den „Fall“ einer besonderen „Richtlinie“, d. h. einer 
besonderen „identisch begründeten Richtung erfüllenden tätigen Wirkens“ 
darstellt oder nicht, Als „richtmessende Wissenschaften“ werden häufig 
auch die sogenannten „dogmatischen Wissenschaften“ betrachtet. 
Das Wort „Dog ma“ bezeichnet ursprünglich nichts anderes als „Meinung“, 
„Glauben“ im Sinne von „Gemeintes“, „Ge glaubtes“. Indes wird heute 
das Wort „Dogma“ nicht überhaupt zur Bezeichnung von „Sinn“ ver- 
wendet, sondern nur zur Bezeichnung solchen Sinnes, welcher besonderer 
Seele lediglich durch Behauptung eines anderen Menschen, nicht aber 
durch eigenes auf Erkenntnis zielendes Tun (als Sinn besonderen Seeli- 
schens) zugehörig geworden ist. „Dogma“ nennen wir also jetzt das 
Gewußte jedes Wissens, welches besonderer Seele durch eine „Werbung“ 
anderer Seele ohne eigenes „Nachdenken“ zugehörig wurde, dessen Zu- 
gehörigkeit zu besonderer Seele also ausschließlich durch deren Glauben 
an einen anderer Seele zugehörigen Gedanken bedingt ist, welcher Sach- 
verhalt später als „Geltung“ näher bestimmt werden wird. Wo immer 
wir in der Welt ein „Dogma“ finden, finden wir auch eine „Autorität“, 
Als „Autorität“ bezeichnen wir aber eine Seele in besonderem Wirkens- 
zusammenhange, in welchem ihr ein Geltungs-Wollen als wirkende Be- 
dingung für die gewollte Geltung zugehört. Wir können deshalb statt 
des Wortes „Autorität“ das Wort „Gültig Werbender“, und statt des 
Wortes „Dogma“ das Wort „durch Ander-Werbung gewonnener 
Sinn“ gebrauchen. „Durch Ander-Werbung gewonnener Sinn“ ist, 
wie sich später zeigen wird, insbesondere entweder besonderer Glaube 
„Glauben-Dogma*“) oder besonderes eigenes Verhalten („Verhalten- 
Dogma“), „Dogma“ kann also nur „Beziehungsallgemeines als 
Sinn (Gewußtes)“ sein. Wenn nun überhaupt irgendeine „identische
	        

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München Als Industriestadt. Puttkammer & Mühlbrecht, Buchhandlung f. Staats- u. Rechtswissenschaft, 1913.
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