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Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

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Bibliographic data

fullscreen: Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

Monograph

Identifikator:
1824422792
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217476
Document type:
Monograph
Title:
Study week on the econometric approach to development planning
Place of publication:
Amsterdam [u.a.]
Publisher:
North-Holland Publ. Co. [u.a.]
Year of publication:
1965
Scope:
XLVII, 1259 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
The analysis of economic systems / Richard Stone, Cambridge University - Cambridge - Great Britain
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung
  • Title page
  • Contents
  • I. Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes
  • II. Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes

Full text

12 Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes 
5. Die Gefährdung der Vertragstreue durch das würde also schon durch die Drohung mit dem 
Recht des Ausschreibenden auf unmittelbaren Rücktritt in eine Zwangslage kommen, die der 
Rücktritt und Preisherabsetzung. Besteller mindestens zu einer erheblichen Preis- 
Der zweite Absatz des 81 des Gesetzent- reduktion auszunützen versuchen kann. 
wurfes lautet: Der Gesetzentwurf führt hier den 
„Wird ein Auftrag auf Grund eines An- Ausschreibenden, auch ganz abgesehen 
gebotes erteilt, in dem diese Angahen unrich- von der augenblicklichen Kapital- und 
tig oder unvollständig gemacht sind, oder Kreditnot, in geradezu unmoralischer 
in dem das Vorliegen einer Beschränkung Weise in Versuchung. 
N SD Are 7 VL 187, 50 va Bei einer Anlage, die fertig aufgestellt ab- 
er Ausschreibende von dem Verirage Zurück AA efert‘ werden soll, könnte der Rücktritt 
treten oder die Herabsetzung der vereinbarten 14 a Pertiostellune der: Auf 
Gegenleistung bis zu 15 vom Hundert ver- a m SS a ES Aa 
langen. Ist eine verlangte Herabsetzung stellung erfolgen. Au erdem "könnte der‘ Be- 
unverhältnismäßig hoch, so finden die Vor- steller den Lieferer womöglich auch noch 
schriften des $ 343 Abs. 1 des Bürgerlichen für den Schaden verantwortlich machen, der 
Gesetzbuches Anwendung. Die Geltendmachung ihm aus einer neuen Bestellung und der mit 
weiterer Rechte des Ausschreibenden ist nicht ihr verbundenen Verzögerung der Lieferung 
ausgeschlossen.“ entsteht. 
Die geringste Unrichtigkeit oder Unvollstän- Eine solche Lage wäre für einen seiner 
digkeit der Angaben berechtigt also den Aus- Verantwortung sich bewußten Leiter 
schreibenden nach seiner Wahl zum Rücktritt eines Lieferwerkes garnicht zu ertragen. 
vom Vertrage oder zur Zurückhaltung von Anstatt daß die Gesetze der Wirtschaft eine 
Zahlungen bis zu 15%9 des Rechnungsbetrages möglichst weitgehende Rechtssicherheit geben, 
der Lieferung, ohne daß er nötig hätte, die würde durch diesen Gesetzentwurf eine ganz 
Tatsache der Unrichtigkeit oder Unvoll- ungeheure Rechtsunsicherheit geschaffen und 
. en 8 g 
ständigkeit der Angaben vorher durch unreellen‘ Machenschaften derart Vorschub ge- 
eine neutrale Stelle nachprüfen zu leistet werden, daß eine ganz erhebliche Stockung 
lassen. der Geschäfte die Folge sein müßte. 
Diese Bestimmung gibt den Lieferer geradezu Der 8 343 BGB und die Bestimmungen des 
der Willkür des Ausschreibenden, der nach Absatzes 3 des $ 1 sind demgegenüber als 
dem Gesetzentwurf auch jeder Privatmann und Sicherheiten vollständig ungenügend. 
sogar ein Ausländer sein kann, preis. Denn . . 
; an Es müßte mindestens verlangt wer- 
wenn der Besteller eine Unrichtigkeit oder Un- . - . 
EAN TR . den, daß die ordnungsmäßige Abwicklung 
Vollständigkeit in den Angaben des Lieferers ; . © 
v x . des Liefervertrages durch die Behaup- 
behaupten will, so weiß er, daß der Lieferer . Fa 
as . © tung einer mangelhaften Meldung nicht 
wahrscheinlich Opfer bringen wird, um eine Hr 
. Ä ® . in Frage gestellt werden darf, und daß 
Stockung der Lieferung, eine Verärgerung mit . 5 
ea der Ausschreibende nur das Recht einer 
dem Kunden, sowie die Kosten und Arbeiten schtlichen Ki den Lief 
selbst eines siegreichen Prozesses zu vermeiden. Seh : D ee. er RG SE 
Daß während der Auseinandersetzung über die Bl Sn te SR nn 1 eS N HE des 
Mängel der Angaben wahrscheinlich nicht nur 4 63 AUM YO URS af aber auch 
die Zahlung der restlichen 15 v. H., sondern N em Den N CP DS Pa S an 
auch andere Zahlungen vom Ausschreibenden SV are 
f . . Lieferfirma in sich bergen kann. 
verzögert werden, ist naheliegend. 
Am gefährlichsten ist aber, daß ein sehr großet 
Teil der Lieferungen der Maschinen- und Appa- 6. Bestrafung nur des Anstifters in 8 3. 
rateindustrie im Einzelbau den besonderen Be- Stellung des Anbietenden selbst. 
dürfnissen des Kunden angepaßt werden muß, Der $3 des Entwurfes hat folgenden Wort- 
so daß für eine schon in der Arbeit befindliche Jatıt: 
Lieferung vielleicht, gar nicht oder erst nach „Wer es unternimmt, einen anderen von 
langer Zeit wieder ein Abnehmer gefunden der Mitbewerbung bei einer der im $ 1, Ab- 
werden könnte, wenn der ursprüngliche Be- satz 1, bezeichneten Ausschreibungen ab- 
steller die Abnahme verweigert, Der Lieferer zuhalten oder ihn in Bezug auf eine bestimmte
	        

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Die Angestellten in Der Wirtschaft. Freier Volksverl., 1928.
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