Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

Monograph

Identifikator:
1824422792
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217476
Document type:
Monograph
Title:
Study week on the econometric approach to development planning
Place of publication:
Amsterdam [u.a.]
Publisher:
North-Holland Publ. Co. [u.a.]
Year of publication:
1965
Scope:
XLVII, 1259 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dynamic structure and estimation in economy-wide econometric models / FranklinM. Fisher, Massachuetts Institute of Technology - Cambridge, Mass. - U.S.A.
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Griechischen und Römischen Rechte
  • Verhältnis des Römischen zum Deutschen Bergrecht
  • Die Bergbaufreiheit und die Allmende
  • Die Bergwerksabgaben
  • Waren die Bergwerke im Mittelalter ein rechtliches Zubehör zu Grund und Boden ?
  • Begriff der Regalien
  • Begriff des Bergregals
  • Begriff der Bergbaufreiheit
  • Über das Alter des Bergregals
  • Über den Beweis der Regalität der Bergwerke
  • Das Ungarische (Schemnitzer) Bergrecht
  • Das Böhmisch-Mährische Bergrecht
  • Das Sächsische (Freiberger) Bergrecht
  • Die schlesischen Goldrechte
  • Die Tyrolischen Bergwerksordnungen
  • Die Harzer Bergordnungen
  • Die Bergwerksordnungen für Admont
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Sachsen- und Schwabenspiegel
  • Bergregal und Bergbaufreiheit in England
  • Die Berggewohnheiten in der Grafschaft Derbyshire
  • Die rechtlichen Verhältnisse der Salinen im Mittelalter
  • Die Urkunden bei Böhlau, betreffend das Salzregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus den in § 22 aufgeführten Urkunden
  • Die Urkunden, betreffend das Metallregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus dem im § 24 besprochenen Urkunden
  • Das Bergregal, die Bergbaufreiheit und die Altgermanische Agrarverfassung
  • Die Fortentwicklung des Bergregals und der Bergbaufreiheit vom 14. bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts
  • Die Bergbaufreiheit, das Erstfinderrecht, der bergrechtliche Fund und die bergrechtliche Mutung im Verhältnisse zum Bergregale
  • Die rechtliche Natur der regalen Mineralien vor und nach der Verleihung. Das Bergwerkseigentum
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im heutigen Recht

Full text

25 I 
ist, zu verlangen, daß ihm nach Erfüllung aller gesetzlichen Vorbe 
dingungen ein Grubenfeld verliehen werde, hat er zwar einen Anspruch 
auf dieses Feld, aber weder einen dinglichen, noch einen obligatorischen, 
sondern einen nur dem öffentlichen Recht angehörenden und privat 
rechtlich nur zuweilen, nämlich nur gegen einen anderen Muter ver 
folgbaren Anspruch. Einen dinglichen Anspruch hat er nicht; denn 
es steht ihm nicht ein gegenwärtiges Recht auf ein von ihm gemutetes, 
ihm aber nicht verliehenes Mineral zu. Auch einen vollständigen obli 
gatorischen Anspruch hat er nicht; denn er kann den Regalherrn, be 
ziehungsweise im heutigen Rechte den Staat, nicht auf Einräumung 
des gemuteten Grubenfeldes vor den Gerichten belangen 1 . Vielmehr 
kann er nur nach einzelnen Rechten, z. B. den §§ 22 und 23 des 
Preußischen Berggesetzes vom 24. Juni 1865, den Anspruch aus einer 
allengesetzlichenErfordernissenentsprechendenMutunggegen einen solchen 
Muter im Wege der Klage geltend machen, welcher, obwohl nach dem 
Gesetze weniger berufen, als er selbst, gleichwohl ihm in der Verleihung 
vorgezogen worden ist oder vorgezogen werden will. Es dürfte auch 
nicht angehen, mit Achenbach 1 2 die Mutung als eine deutschrechtliche 
Gerechtigkeit im Verhältnisse zu dritten Mutern aufzufassen. Denn 
einmal fehlen der Mutung die wesentlichsten Erfordernisse einer „Ge 
rechtigkeit“ und sodann setzt der allerdings wenig bestimmte Begriff 
einer Gerechtigkeit eine absolute und keine bloß relative Wirksamkeit 
voraus, sodaß eine nur gegenüber gewissen Personen wirksame Ge 
rechtigkeit schon aus diesem Grunde keine Gerechtigkeit ist. Auch 
beim Pfand- und Grundbuchrechte finden sich ähnliche Vorschriften 
über die Priorität wie bei den Mutungen. Der Gläubiger aus einer 
früher zur Präsentation gelangten Verpfändungserklärung des eingetragenen 
Eigentümers hat einen Anspruch auf Eintragung seiner Hypothek vor 
später zur Präsentation gelangten Anträgen 3 . Der Grundbuchrichter soll 
die zuerst zur Präsentation gelangte Hypothek zuerst eintragen. Tut er 
dies aber nicht, so ist gleichwohl die Eintragung in das Grundbuch 
maßgebend 4 . Der Benachteiligte hat in solchem Falle kein dingliches 
Recht, sondern nur unter Umständen einen Anspruch gegen den Be 
1 S. Achenbach, Deutsches Bergrecht I 404 ff., 428, vgl. auch Erkenntnis 
des Ober-Tribunals zu Berlin vom 4. Juni 1875 (Zeitschrift für Bergrecht Bd. 16 
S. 509 ff., Entsch. Bd. 75 S. 210 ff.), Ausnahme im Gesetz vom 18. Juni 1907 
(G.S. 119). 
2 Deutsches Bergrecht S. 426 fr. 
3 S. auch Baron in der Zeitschrift für Bergrecht Bd. 19 S. 49. 
4 S. u. a. B.G.B. § 879.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Zur Geschichte Und Theorie Des Bergregals Und Der Bergbaufreiheit. J. Bielefelds Verlag, 1916.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.