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Grundlinien unserer Handelspolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundlinien unserer Handelspolitik

Monograph

Identifikator:
1827881585
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-221260
Document type:
Monograph
Title:
The Department of Labor and Industry
Place of publication:
Harrisburg
Publisher:
Dep. of Labor and Industry
Year of publication:
1930
Scope:
68 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundlinien unserer Handelspolitik
  • Title page
  • Index
  • Die Bedeutung der Handespolitik
  • Entwicklung unseres Außenhandels
  • Systeme der Handelspolitik
  • Aufgaben der Handespolitik
  • Mittel der Handelspolitik
  • Geschichtliche Entwicklung unserer Handelspolitik
  • Die gegenwärtige Zollgesetzgebung unserer Monarchie
  • Unsere wichtigsten Handelsgebiete
  • Die handespolitische Struktur der Monarchie

Full text

Bibliothek des Instituts 
für Weltwirtschaft Kiel 
- 13 — 
Der Zoll wird entweder als Wertzoll oder als spezifischer Zoll einge 
hoben. Wertzölle sind Zölle, deren Höhe in der Form eines Perzent 
satzes vom Wert der jeweils eingeführten Ware festgesetzt ist. Bei spez i- 
fischen Zöllen aber wird die Zollbelastung durch einen in der Landes 
währung ausgedrückten Wertbetrag für eine bestimmte Masseneinheit der 
Waren fixiert. Beispiel: Eine Warensendung ist 1000 Kilogramm schwer und 
hat einen Wert von 10.000 Kronen. Besteht an der Grenze ein Wertzoll von 
z. B. 5 Perzent, dann würde die Zollhöhe berechnet: 5 Perzent von 10.000 Kro 
nen sind 600 Kronen. Besteht aber ein spezifischer Zoll von z. B. 80 Kronen 
per Meterzentner der betreffenden Ware, dann ergäbe sich ein Zoll von 10 Meter- 
zentner mal 60 Kronen, das sind 600 Kronen. Keines der beiden Systeme 
darf sich einer idealen Vollkommenheit rühmen. Vorherrschend ist derzeit der 
spezifische Zoll. 
Der Zoll ist nun nicht immer ein ausgesprochener Schutzzoll. Es werden 
ja in unserer Monarchie zahlreiche Waren eingeführt, die in Oesterreich selbst 
überhaupt nicht erzeugt werden können: vor allem Kaffee, Tee, Kakao, also 
überhaupt die Kolonialwaren. Trotzdem liegt auch auf diesen ein Zoll. Dieser 
Zoll, der also keinerlei Schutzzwecke erfüllt, fungiert lediglich als indirekte 
Steuer, daher nennt man diese Art von Zöllen F i n a n z z ö l l e. Auch diese 
Finanzzölle können freilich verwendet werden zu wirtschaftspolitischen 
Zwecken, wie dies gerade bei Kaffee getan wurde. Früher bezog man in der 
Monarchie den Kaffee ausschließlich fast über Hamburg und Havre; nun wurde 
im österreichischen Zolltarif von 1882 der Zoll für Kaffee verschieden hoch fest 
gesetzt, und zwar hatte der niedrigere Zoll nur für jene Kaffeesendungen Gel 
tung, welche über Triest und Fiume nach Oesterreich gebracht 
wurden. Auf diese Weise gelang es, den Kaffeetransport für Oesterreich er 
tragsreich zu machen und dadurch den Aufschwung unserer Handelsschiffahrt 
zu unterstützen; ferner wurde infolgedessen Triest einer der wichtigsten Kafsee- 
märkte und so die Preisbildung des Kaffees in gewissem Sinne unter unsere 
Kontrolle gestellt. 
Die Zölle für einzelne Waren geradeso festzusetzen, wie wir sie vom 
österreichisch-ungarischen Standpunkte aus wünschen, geschieht im sogenannte» 
allgemeinen, autonomen Zolltari sh, der von den Re 
gierungen und Parlamenten Oesterreichs und Ungarns vereinbart wird. 
Ein anderes außerordentlich wichtiges Mittel der Handelspolitik ist der 
Handelsvertrag. Jeder Handelsvertrag hat den Zweck, unseren Waren 
in dem betreffenden Lande besondere Begünstigungen zu verschaffen, anderer 
seits uns gegebenenfalls die Einfuhr bestimmter Waren des betreffenden Landes 
zu sichern. Mit anderen Worten: der Handelsvertrag bezweckt und beinhaltet 
die Regelung der Handelsbeziehungen der vertragschließenden Länder. 
Handelsverträge wurden bisher gewöhnlich in zweifacher Form geschlossen: 
1. als Handelsverträge mit Zolltarifen, kurzweg auch Tarifverträge 
genannt, und 2. bloße Meistbegünstigungs - Verträge. 
J ) Siehe Seite 19.
	        

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Denkschrift Über Die Maschinenindustrie Der Welt, Bestimmt Für Das Komitee B Des Vorbereitenden Ausschusses Der Internationalen Wirtschaftskonferenz Des Völkerbundes. Verein Deutscher Maschinenbau-Anstalten, 1926.
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