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Kartelle

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Bibliographic data

fullscreen: Kartelle

Monograph

Identifikator:
1831288826
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-230774
Document type:
Monograph
Author:
Passow, Richard http://d-nb.info/gnd/116052732
Title:
Kartelle
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
176 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Kartelle
  • Title page
  • Contents
  • I. Der Kartellgriff
  • II. Über Geschichte und Anwendungsgebiet der Anbieterkartelle

Full text

70 
uns ein Übereinkommen dahingehend erzielt wurde, daß zur Gesundung des Hasen- 
fellgeschäftes vom ı. Januar 1914 ab die nachstehenden Bedingungen geltend gemacht 
werden, und daß Käufe seitens der unterzeichneten Firmen direkt oder indirekt nur 
auf der Basis dieser Bedingungen vorgenommen und anerkannt werden: ı. Es muß 
von den Lieferanten eine Erklärung der Provenienz, sowie des Durchschnittsgewichtes 
der Felle pro Ballen von 500 Stück gefordert und gegeben werden. Die Ware darf 
keine Felle eines anderen Landes resp. einer anderen Provinz enthalten, als die ange- 
gebene Provenienz, Ausnahmen sind nur dann gestattet, wenn dies bei der Offerte, 
spätestens aber vor Abschluß des Geschäftes ausdrücklich vereinbart worden ist. 2. Bei 
Winterhasen darf die Anzahl der Ausschußfelle nicht mehr als höchstens 30 Stück im 
Ballen von 500 Stück betragen. Diese Ausschußfelle müssen gute, milchblaue Hasen sein; 
es dürfen dies weder tiefblaue Hasen, noch Kranzhasen sein, also keine ausgesprochenen 
Halbhasen, geschweige denn noch minderwertigere Sorten, wie Sommerhasen. Die 
Halbhasen dürfen unter keinen Umständen Sommerhasen enthalten. Die Sommer- 
hasen dürfen unter keinen Umständen Krauthasen (Mäuschen) enthalten. Die Mäus- 
chen sind evtl. als separate Sorte zu handeln. 3. Zur Vermeidung von Prozessen soll 
bei vorkommenden Streitigkeiten ein Schiedsgericht entscheiden, das aus einem vom 
Käufer und einem vom Verkäufer zu ernennenden Sachverständigen bestehen soll. 
Sollten diese beiden Sachverständigen sich nicht einigen können, so wählen dieselben 
einen dritten, branchenkundigen Sachverständigen als Obmann, welcher die Ent- 
scheidung trifft. Dem Schiedsspruch haben sich beide Streitteile zu unterwerfen. 
4- Zahlungsbedingungen sind: Nach Erhalt und Richtigbefund der Ware entweder 
Kassa mit ı Prozent innerhalb 30 Tagen oder 3 Monate netto nach Übereinkunft. 
5. Extraspesen, wie Verpackung, Einpulvern, Trinkgelder, Stricke usw. gehen zu Lasten 
des Verkäufers. 6. Der Einkaufspreis versteht sich jeweilig franko Bahn des betreffen- 
den Verkaufsplatzes. Wir bitten Sie höflichst, bei Ihren Einkäufen, sowie insbesondere 
bei der Sortierung der Hasenfelle von vornherein auf vorstehende Bedingungen in 
Ihrem eigensten Interesse Rücksicht zu nehmen, weil wir, ebenso auch unsere Ver- 
treter, Kommissionäre und Agenten, dieselben unseren Einkäufen zugrunde legen 
werden ‘‘ 
Regelung der Produktionsmenge. Vereinbarungen zur gemein- 
samen Beschränkung und Regelung der Produktion haben fast immer 
den Zweck, die Absatztätigkeit, die Preise für die hergestellten Pro- 
dukte günstiger zu gestalten. Es gibt aber auch Fälle, wo derartige 
Produktionseinschränkungen geplant und durchgeführt werden, um 
auf den Preis der Rohmaterialien einzuwirken, ihn hinunterzudrücken 
oder nicht weiter steigen zu lassen!). Das ist beispielsweise mehr- 
fach — regelmäßig allerdings nur für kurze Zeit — in der Leder- 
industrie geschehen. 
So haben im März 1914 die Roßlederproduzenten eine Ein- 
schränkung ihrer Produktion beschlossen, um dadurch der Preis- 
Steigerung des Rohmaterials Einhalt zu gebieten. Die Gründe, die 
‘) Natürlich kann eine solche Produktionseinschränkung dann zugleich auch 
auf den Preis der Produkte steigernd einwirken. Hier handelt es sich aber darum, daß 
in erster Linie und als Hauptzweck eine günstigere Gestaltung der Einkaufsverhält- 
nisse erstrebt wird
	        

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Kartelle. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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