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Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

Monograph

Identifikator:
1868614581
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-259947
Document type:
Monograph
Author:
Vanoni, Robert
Title:
Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne
Place of publication:
Heidelberg
Publisher:
Weiss
Year of publication:
1931
Scope:
87 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Teil: Der Kartellbegriff
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne
  • Title page
  • Contents
  • I. Teil: Der Kartellbegriff
  • II. Teil: Der Konzernbegriff

Full text

anderen Fertigwaren, aber doch stark genug, den Markt dieses 
einen Gutes nicht zur Ruhe kommen zu lassen und die Gefahr einer 
Übersetzung für ihn heraufzubeschwören. Auch bei den Halbfabri- 
katen ist eine solche Verschiebung in der Verwendung des Rohstoffs 
zumeist noch in erheblichem Umfang möglich. Die Fälle sind nicht 
häufig, in denen schon eine gelinde Verarbeitung dem ursprüng- 
lichen Rohstoff die Richtung seiner letzten Formgebung endgültig 
vorschreibt. So bleiben fast nur die Rohstoffe selbst als Objekte 
übrig, deren gesamte Produktionsmenge einigermaßen übersehbar 
erscheint, und auch von ihnen nur diejenigen, die von der Natur in 
längst vergangenen Zeiten ein für allemal für menschliche Ver- 
wertung bereitgestellt worden sind — nicht aber die in regelmäßi- 
ger Wiederholung „geernteten“ Waren. Und auch bei den „gewon- 
nenen“ Rohstoffen sind die Überraschungen nıcht selten, die aus 
neuen geologischen Forschungen oder auch nur aus neuen Trans- 
portgelegenheiten wider alles Erwarten neue Produktionsmöglich- 
keiten hervorgehen lassen oder aus neuer Technik bisher für wertlos 
gehaltene Objekte zu Konkurrenten der schon bekannten Stoffe 
machen.“ 
Zu diesen Momenten kommt noch hinzu, daß die Macht des 
Monopolisten jedenfalls unter dem Druck der gesamten öffentlichen 
Meinung steht und daß er diese in ihrer Auswirkungsmöglichkeit zu 
berücksichtigen hat. 
Auch die latente Konkurrenz im Innern der Kartelle selbst ist 
zu beachten. Die Unternehmungen sind nur vertragsmäßig und nur 
auf bestimmte Zeit zur Konkurrenzregulierung zusammengeschlos- 
sen. Dabei opfert der Unternehmer, wie oben betont wurde, nur ein 
egoistisches Motiv einem andern. Der Zusammenschluß ist ihm nur 
Mittel zur besten Verwirklichung des Erwerbsstrebens, und die 
Konkurrenz wird nur solange eingedämmt, als das Kartell diesen 
Zweck für das einzelne Unternehmen erfüllt. Wenn aber z.B. die 
stärkeren Werke mit einer Politik zugunsten der schwächeren nicht 
einverstanden sind, weil sie den Gewinn aus höheren Preisen durch 
Absatzminderung und Steigerung der konstanten Kosten wieder auf- 
gezehrt sehen, dann kann die Hoffnung, im Konkurrenzkampf bei 
voller Ausnützung der Betriebsanlagen weiter zu kommen, zur Auf- 
lösung des Kartells führen. Die Organisation wird um so mehr auf 
den Absatz ihrer ganzen Produktion Rücksicht nehmen müssen, 
je größer die Quote der fixen Kapitalkosten ist, und um so mehr, je 
größer die Sorge um diesen Absatz durch die Weltmarktschwierig-
	        

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Zur Begriffsbestimmung Der Kartelle Und Konzerne. Weiss, 1931.
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