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Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Bibliographic data

fullscreen: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

Monograph

Identifikator:
1885646178
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-253324
Document type:
Monograph
Title:
Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Dürr
Year of publication:
1908
Scope:
VI, 154 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808

Full text

96 
entssehen beim Steigen der Kultur Dienste, zu denen langwierige kostbare Vor— 
bereitung nötig wird; natürlich müssen die, die sich auf eigene Kosten vorbereitet 
haben und zeitlebens Staatsdienste leisten, von den übrigen, die nie dienen und 
doch eine gleiche Verpflichtung haben, entschädigt werden. 
Kant sagt, das Volk will ohne Zweisel, daß der Staatsbeamte seinen ihm 
aufgelegten Geschäften gewachsen sei, welches aber nicht anders als durch Vor⸗ 
bereitung geschehen kann. Diese Kantische Behauptung führte mich auf die Idee, 
daß die Besoldungen nicht reiner Lohn, aber auch nichi Prämien, sondern vielmehr 
Aquivalente für den anderweitig entzogenen Erwerb sind. Zur Bestimmung 
dieses Aquivalents ist noch kein genauer Maßstab erfunden. Will der Stack 
und gewiß aus sehr erheblichen Gründen hier keine Lizitarion aufs Mindergebot 
gestatten, so muß er bei der freien Bestimmung der Besoldungen einen anderen 
Maßstab suchen, der richtiger in dem Bedürfnis gefunden wird 
Alles Klagen über die Lästigkeit des Dienstlebens auf Rechnung des Hanges 
zum Müßiggange zu bringen, scheint dem Vorwurf der Ungerechtigkeit nicht ent⸗ 
gehen zu können. 
Wenn man auf die vielen Kompositionen der einzelnen Geschäftszweige bei 
mehreren Kollegiis Rücksicht nimmt, sein Auge auf die jährlich anschwellenden, sich 
stets abändernden Verordnungen wirft, und die wirkuugslosen Entwürfe zu Ver— 
besserungen nach den verdorbenen Ballen Papier abwägt, auch die neue Vast des 
Tabellenwesens mit auf den Geschäftswagen legt, so wird man die Klagen derer, 
die ihre Kräfte zur Forischaffung desselben überspannen müssen, verzeihlich und 
eine Erleichterung ihrer Beschwerden wünschenswert finden. — 
Die Sekretarien sind mit Ausschluß der Justizkollegien wohl einzuschränken, 
weil Ausfertigung von Formularien usw. nicht für den Rat gehören, dessen Kopf 
und Zeit der Staat vorteilhafter benutzen kann. — 
Man scheint zu vergessen, daß die Untermänner so gut Staatsdiener sind, 
als die reskribierenden Obermänner. Ihre Zurechtweisungen arten oft in phraseo⸗ 
logische Schulmeistereien aus, für welche die Dienstleute schon zu alt geworden sind. 
Wo soll die Achtung herkommen, wenn sie nicht durch ein merkbares Übergewicht 
der Einsichten und durch ein humanes Betragen erworben wird; ja was kann aus 
solchem Benehmen entstehen, wenn ein geweckter Unmut die nicht refkribierenden 
Staatsdiener zur Dienstapathie bringt? Wie ich denn noch bemerken muß, daß, 
wenn die hohen Obern sich träumen lassen, Schutzengel des Volkes sein zu müssen, 
man wohl zu bedenken habe, wie mißlich es sei, den Hut zu tief vor dem Volte 
abzuziehen, weil es leicht aus verkehrter Laune gebieten könnte, ihn gar nicht wieder 
aufzusetzen. 
—ADDD— einzigen Mittel, 
die Menschen zur Pflichtersüllung zu bringen. Unterricht läßt sich kaum noch an— 
wenden ... bleibt also nur das Strafen ... So müßte z. B. jeder, der krank 
würde oder eigene Geschäftsreise unternähme, ersterer ., letzterer 8. des ans 
jeden Abwesenheitstag treffenden Gehalts unerläßlich bezahlen. Von dieser Ein— 
nahme könnte man geschickte Referendarien diätisieren und durch sie die Arbeit der 
Abwesenden besorgen. 
Dazu Frey: Vielleicht hätte ein Blick in die große freie Natur im wohl⸗ 
tätigen Sonnenschein dem Autor die milderen Gesinnungen eingegeben, die wahr—⸗ 
lich ihm nur der Schreibtisch geraubt hatte. Der Staat sollte seinen Dienern viel— 
mehr eine Zeit zu Rustikationen verstatten, um nach Hufeland das Gleichgewicht 
zwischen Geist und Körper wiederherzustellen, das der Schreibtisch so oft aufhebt. 
Das schoönste Zeichen seines hohen freiheitlichen Denkens haben wir 
freilich in den Ideen seines Hauptlebenswerkes verkörpert. Wir haben 
sie in seinem oben mitgeteilten Entwurf kennen gelernt.
	        

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Entstehung Und Bedeutung Der Preußischen Städteordnung. Dürr, 1908.
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