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Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Bibliographic data

fullscreen: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

Monograph

Identifikator:
1885646178
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-253324
Document type:
Monograph
Title:
Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Dürr
Year of publication:
1908
Scope:
VI, 154 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808

Full text

frei da, wenn sie auch nicht alle Obermacht ihrer Herren abgeschüttelt 
hatten. Manche von ihnen erwarben gleichfalls beträchtlichen eigenen 
Landbesitz, wie die Stadt Erfurt, die sich mit ihren 16 Quadratmeilen 
rühmte, nicht eine Stadt, sondern ein Land zu sein. 
Am Schlusse des in Rede stehenden Zeitraums waren die Städte, zumal 
seitdem sie selbst kriegerische Macht aufbrachten, zu solcher Macht erstarkt, 
daß sie ihr Verhalten nach außen — gegen andere Städte, gegen Fürsten, 
gegen Kaiser und Reich, unter Umständen selbst zum Auslande — frei be— 
stimmten. Uns Heutigen, die wir das Glück haben, in einem festgefügten 
Staate zu leben, erscheinen solche Zustände in der Tat seltsam genug, 
doch war so einmal der Gang der deutschen Geschichte geworden. Dem 
Deutschen fehlte von Anfang an das Verständnis für die Bedeutung 
eines geschlossenen, alle Kräfte sich dienstbar machenden Staatswesens. 
Nur für das Zusammenhalten im engen Kreise, in der Genossenschaft, 
hatte er rechten Sinn — und dies zeigte sich sehr deutlich auch in der 
Entfaltung des deutschen Städtewesens. Doch in ihren besten Zeiten 
haben die Städte auch die nationale Idee. den Reichsgedanken, vertreten, 
und nicht ohne bewegten Sinn lesen wir heute noch nach Jahrhunderten 
den Beschluß des genannten Rheinischen Städtebundes aus dem Jahre 1256: 
Und weil uns jetzt ein festes Reich fehlt in dieser kaiserlosen Zeit, so wollen 
Wir des Reiches Gut, gleich als wär's unser eigen, schützen uud schirmen, mit 
allen unseren Kräften. 
So viel über die politische Stellung der Städte im Reich. Ver— 
gegenwärtigen wir uns noch kurz ihre Zahl und Größe. 
Im großen und ganzen zeigte bereits in der zweiten Hälfte des 
13. Jahrhunderts der deutsche Boden das Antlitz, wie er es heute in 
Verteilung von Wald und Ackerflur traägt. Massenhaftes Waldland war 
gerodet. Die Wildnisse waren verschwunden. Groß war beim Ende des 
Mittelalters die Zahl der Städte geworden: es mögen ihrer etwa 8000 
gewesen sein. Nehmen wir eine der buntscheckigen Karten des alten 
Deutschen Reichs zur Hand und vermerken uns alle damaligen Orte mit 
Stadtrecht, „so erblicken wir das Land in Abständen von durchschnittlich 
vier bis fünf Wegstunden im Süden und Westen, und sechs bis acht 
Stunden im Norden und Osten mit Städten übersät.“ Zwischen ihnen 
und zum Teil älter als sie die ländlichen Ansiedelungen, Flecken, Dörfer, 
Weiler. Nicht alle Städte haben natürlich dieselbe Bedeutung gehabt, 
aber alle waren Mittelpunkte kleiner Wirtschaftsgebiete: fast überall konnte 
der Bauer aus seiner entfernten, ländlichen Niederlassung den für ihn 
wichtigen städtischen Markt in einem Tage erreichen und am Abend 
wieder daheim sein. 
Großstädte dürfen wir jedoch unter ihnen allen nicht suchen. 
Umfangreiche, genaue Forschungen haben uns in neuerer Zeit genug 
zuverlässige Berechnungen auf Grund von Steuerlisten und Bürger—
	        

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Reichstarifvertrag Für Das Deutsche Buchbindereigewerbe Und Verwandte Berufszweige (VDB-Tarif). 1928.
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