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Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Bibliographic data

fullscreen: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

Monograph

Identifikator:
1885646178
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-253324
Document type:
Monograph
Title:
Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Dürr
Year of publication:
1908
Scope:
VI, 154 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808

Full text

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24 
in großer Mehrzahl aus Stein, bis drei und mehr Stock hoch, mit 
Ziegeln bedeckt. Die Räume im Innern werden ojt als sauber, zierlich 
und ansehnlich gerühmt. 
Nach dem Kriege natürlich ärgste Verwüstung: soweit noch Menschen 
vorhanden sind, ihre Wohnungen zum Teil Nothütten. aus Trümmern 
zusammengeschlagen. 
Es ist natürlich, daß in Zeiten solchen Niederganges, wie wir ihn 
seit etwa 1450 beim Bürgertum beobachten können, auch die Be— 
schaffenheit der Stadtbehörden sich mehr und mehr verschlechtert. 
Schließlich enden sie in völliger Korruption. Dieser Entwickelungs— 
zang der städtischen Verwaltungen war lange Zeit hindurch nicht in ein 
gehörig helles historisches Licht gerückt gewesen. Erst vor allem die 
grundlegenden Untersuchungen Gustav Schmollers haben dieses Dunkel 
aufgehellt. Zwar hat er seinen Ausgangspunkt bei den Städten Branden— 
burg⸗Preußens genommen und nur den Zustand der Stadtverwaltungen 
dieses Staates klargelegt. Aber die Ergebnisse haben als für ganz 
Deutschland typisch zu gelten. 
Wenn wir auf Grund der soeben genannten Forschungen und 
Schoens zusammenfassender Darstellungen zunächst die Form der äußeren 
Verfassung der jetzigen Stadtbehörden und die Art ihrer Verwaltungs— 
führung betrachten, so finden wir an der Spitze der Stadt nach wie 
oor den Rat. Aber die Besetzung seiner offenen Stellen fand jetzt 
in der Regel durch Kooptation, und zwar auf Lebenszeit, statt, was 
natürlich seine Macht der Bürgerschaft gegenüber erheblich stärkte. Dabei 
ist die an sich schon bedeutende Zahl der Magistratsstellen in stetem 
Wachsen begriffen, so daß in Berichten oft darüber geklagt wird, daß 
die Konfusion in der Geschäftsführung bei den vielen Ratsherren un— 
vermeidlich sei. 1630 hatte Magdeburg 75 Magistratspersonen: Bürger— 
meister, Kämmerer, Syndici und Ratsherren; Halle 1687 deren 78; 
Berlin 1707 bei 55000 Seelen 75, während in der letzteren Stadt im 
Jahre 1800 nach der Neuregelung der städtischen Verwaltung bei 
172000 Einwohnern 18 Stadtbeamte genügten. 
Die Hauptursache für die hohen Mitgliederzahlen war das System 
der wechselnden „Ratsmittel“, eine Einrichtung, bei der eine bestimmte 
Gruppe umschichtig, in der Regel alle drei Jahre, an die Reihe kam. 
Dieser Ratswechsel war in der Blütezeit der Städte, als die Stellen nur 
auf kurze Zeit besetzt wurden (s. S. 16), ein Mittel gewesen, um zu ver— 
hindern, daß einzelne Personen zu mächtig würden; er hatte auch insofern 
gut gewirkt, als jeder Ratsherr auf die Kontrolle seines nach Jahresfrist 
eintretenden Amtsnachfolgers gefaßt sein mußte. Jetzt bei der Besetzung 
der Ratsstellen auf Lebenszeit war der Wechsel nur das Mittel, möglichst 
viele Personen an der bevorzugten Ratsstellung teilnehmen zu lassen. 
Eine Quelle der Kontrolle bot er längst nicht mehr, man sah sich jetzt
	        

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Répertoire Des Administrateurs & Commissaires de Société, Des Banques, Banquiers et Agents de Change de France et de Belgique. 1926.
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