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Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Bibliographic data

fullscreen: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

Monograph

Identifikator:
1885646178
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-253324
Document type:
Monograph
Title:
Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Dürr
Year of publication:
1908
Scope:
VI, 154 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808

Full text

537 
Ordnung schafften. Diese geschichtliche Entwickelung war ein notwendiger 
Übergang von den verrotteten Zuständen des späteren Mittelalters zu der 
Wiederbefreiung des Bürgertums durch die Städteordnung des Jahres 1808. 
Die beiden Eingangspforten, durch die in den Morast der städtischen 
Mißwirtschaft neues Leben hineingeführt wurde, sind gewesen: die Er—⸗ 
richtung der Garnisonen und die Einführung der Akzise. 
Der Große Kurfürst ist noch nicht systematisch gegen die Verwaltung 
der Städte vorgegangen. Er griff mit seiner Reformtätigkeit nur an 
den Stellen ein, wo ihm die Lokalverwaltung für das allgemeine Staats— 
wohl besonders gefährlich erschien; dem jungen aufstrebenden Militärstaat 
lag vor allem an guter Heeresverfassung und an einer ergiebige Quellen 
oͤffnenden Finanzverwaltung. Unter ihm war die Zeit, wo alle be— 
deutenderen Mächte, so auch Brandenburg, ihr Augenmerk auf die 
Schaffung eines stehenden Heeres — des miles perpetuus wie man da— 
mals sagte, — lenkten. So wurden jetzt die Städte als militärische 
Garnisonsplätze eingerichtet. Mit diesem Augenblicke aber war der 
Anfang gemacht, daß neben die städtischen Beamten ein militärisch orga— 
nisiertes Staatsbeamtentum trat. Die Garnisonskommandanten waren 
zunächst natürlich bei all den städtischen Verwaltungsmaßnahmen beteiligt, 
die in irgendwelcher Weise — wie Lebensmitteltaxen, Zustand der 
Häuser und Straßen, Einquartierungswesen — mit den Truppen in 
Verbindung standen. Bald werden ihnen auch mannigfache andere Einzel⸗ 
geschäfte übertragen. Die Möglichkeit, landesherrliche Anordnungen zu 
erzwingen, ist jetzt gegeben. 
Von noch größerer Bedeutung für die Entwickelung des Städte— 
wesens wurde aber die Einführung der Akzise. Das junge Staats- 
wesen bedurfte Geld, Geld und wieder Geld. Das bisherige Staats— 
steuersystem beruhte auf einem von Fall zu Fall erfolgenden Bewilligungs- 
recht der Stände. An Stelle der direkten Steuern wird jetzt eine 
allgemeine, indirekte Steuer, die Akzise, eingeführt. Ihr unterlagen 
zunächst alle Getränke, Salz, Brot, Fleisch, Nutzvieh und Saatgetreide, 
später auch alle Viktualien und „sonstigen Hantierungen“ der Kaufleute. 
Durch diese Steuer wurden, ohne daß sie als besonders drückend 
empfunden wurde, die Staatseinnahmen sehr bald von 400000 auf 
114, Millionen Taler gesteigert. Die Einführung erfolgte zwar unter 
heftigem Widerstaud der Stände, die jetzt ihr Bewilligungsrecht verloren, 
dagegen unter allgemeiner Zustimmung der Bürger, die von jeder Steuer— 
reform nur eine Erleichterung der ihnen von ihren Magistraten auf— 
erlegten Steuerlasten zu erhoffen hatten. 
Die Verwaltung und Eintreibung der Akzise ging von den Städten 
bald auf landesherrliche Kommissare über, von denen jeder als reisender 
Kontrollbeamter eine bestimmte Anzahl Städte unter sich hatte. Aus ihnen 
haben sich allmählich die Steuerräte entwickelt, denen in der Folge ein 
Petersilie, Preußische Städteordnung.
	        

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Gesetz Betreffend Kinderarbeit in Gewerblichen Betrieben. Verlag von Gustav Fischer, 1904.
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