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Nationalökonomie (Teil 1)

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Bibliographic data

fullscreen: Nationalökonomie (Teil 1)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886436398
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-235143
Document type:
Volume
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Nationalökonomie
Volume count:
Teil 1
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 389 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (Teil 1)
  • Title page
  • Contents
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie

Full text

92 
so daß er zu jeder Zeit durch den gerichtlichen Verkauf des Gutes sein 
Darlehn zurückzuerhalten vermag. 
Aber die Leistungsfähigkeit allein genügt noch nicht, es muß 
noch 2, die Voraussetzung des guten Willens des Schuldners, 
seinen Verpflichtungen entsprechend nachzukommen, vorhanden sein. 
Auf primitiver Stufe der Kultur, wie unter unseren Verhältnissen bei 
einem freundschaftlichen Darlehn ist das Vertrauen auf die Ehrlichkeit 
und das Ehrgefühl des Schuldners die Hauptgrundlage für den Kredit, 
da sich der Schuldner leicht seinen Verpflichtungen entziehen kann, wenn 
er nicht zahlen will. Die Klarlegung des Schuldverhältnisses, die offene 
Anerkennung der Schuld durch den Darlehnsempfänger wird deshalb 
unter solchen Verhältnissen die Voraussetzung des Kreditgeschäftes sein; 
3. muß aber noch hinzutreten, daß der Darlehnsgeber die Zu- 
versicht hat, daß der widerstrebende Schuldner ev. dazu gezwungen 
werden kann, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wenn die Leistungs- 
fähigkeit vorliegt. Hierzu dient ein gutes Gerichtsverfahren und die 
Zuverlässigkeit der Richter, welche dem Gläubiger zur Seite zu stehen 
haben, um ihm zu seinem Rechte zu verhelfen. Da bei unserem ver- 
wickelten Geschäftsverkehr nun vielfach Meinungsverschiedenheiten in 
betreff des Schuldverhältnisses eintreten können, so ist in unserer 
Zeit die Entscheidung des Gerichtes und die Unterstützung desselben 
zur Aufrechterhaltung des Rechtes von der höchsten Bedeutung. 
Der Kredit beruht mithin auf dem Vertrauen, daß der Schuldner 
zahlen kann, zahlen will, ev. daß er zahlen muß. 
Während bei dem Geschenke ein Gegenstand in den Besitz eines 
Anderen übergeht, ohne daß er ’ein Aequivalent dafür zu gewähren 
braucht, und bei dem Kauf gegen Barzahlung unmittelbar für das 
hingegebene Objekt ein Aequivalent zur Aushändigung gelangt, wird 
bei dem Kreditgeschäfte die Ware dem anderen Teile gegen ein 
Zahlungsversprechen eingehändigt oder ein Darlehn in Form einer 
Geldsumme, bei der Verpachtung ein Gut, übergeben gegen das Ver- 
sprechen der Zahlung eines Zinses, der Pacht und der späteren Rück- 
lieferung der Summe oder des Gutes. Während bei dem Bargeschäft 
der Kauf mit der Zahlung und der Uebergabe der Ware endgiltig er- 
ledigt, das Geschäftsverhältnis vollständig abgeschlossen ist, beide Teile 
deshalb keine weiteren Beziehungen zueinander mehr haben, bleibt bei 
der Kreditoperation das geschäftliche Verhältnis bestehen, bis das 
Zahlungsversprechen erfüllt ist, was ev. nach einer langen Zeit, bei 
dem Hypothekendarlehn erst nach vielen Jahren der Fall ist. Diese 
dauernden Geschäftsverbindungen, welche die Kreditoperationen in sich 
schließen, sind natürlich von großer sozialer und wirtschaftlicher Be- 
deutung und geben daher bei allgemeinerer Ausbildung des Kredit- 
verkehrs der ganzen Volkswirtschaft ein besonderes Gepräge, 
Voraus- Die Voraussetzungen einer allgemeinen Verbreitung von Kredit- 
setzungen der operationen. sind nun 1. eine vorgeschrittene Kapitalsbildung, blühende 
Kredibwirt- Industrie und Handel, Nur wo größere Kapitalien und ausgedehnte 
GOMAE Arbeitsteilung vorhanden sind, wird es auch viele Personen geben, die 
nicht in der Lage sind, ihre Kapitalien selbst produktiv zu verwerten, 
sondern geneigt sind, sie Anderen zu diesem Zwecke zu überlassen, 
und nur, wo die Produktion eine hohe Entwickelungsstufe erlangt hat, 
und allseitig Kapitalien zur Unterstützung der menschlichen Arbeits- 
kraft verwendet werden, liegt das Bedürfnis vor, den eigenen Besitz 
durch fremde Kapitalien zu unterstützen, und kann nur durch dasselbe
	        

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Nationalökonomie. Fischer, 1902.
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