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Nationalökonomie (Teil 1)

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Bibliographic data

fullscreen: Nationalökonomie (Teil 1)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886436398
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-235143
Document type:
Volume
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Nationalökonomie
Volume count:
Teil 1
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 389 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (Teil 1)
  • Title page
  • Contents
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie

Full text

— 1 — 
verkehre vorhanden, 1896 30837, 1900 der Umsatz im Checkverkehr stieg 
in dieser Zeit von 516 Mill. auf 3310 Mill. Gld. Im Jahre 1900 hat 
in dem gleichen Sinne auch die Postverwaltung des deutschen Reiches 
ainen Gesetzentwurf vorgelegt. Leider ist er aber nicht zur Realisation 
yelangt. 
8 54. 
Das Lombardgeschäft. 
Waren- 
ombard. 
Warrant. 
Eine besondere Entwickelung der ersten Art des Depositen- 
zeschäftes besteht darin, daß auf Grund der der Bank übergebenen 
Wertgegenstände Darlehen für kürzere Zeit gewährt werden, Lombard- 
darlehn genannt; ein Geschäft, das schon bei den Goldschmieden und 
Wechslern im Mittelalter eine gewisse Blüte erlangt hatte. In der 
Gegenwart unterscheidet man drei Arten des Lombardverkehrs. 
li, Edelmetalllombard, worin, wie es der Name besagt, auf 
Srund der Verpfändung von Gold- oder Silberbarren, -Geräten, 
Schmucksachen, ausländischen Münzen, Summen geliehen werden. 
2, Warenlombard, bei welchem Waren in natura in der einen oder 
jer anderen Form zur Verpfändung gelangen, und darauf für kurze 
Zeit Darlehen gewährt werden. Die Voraussetzung dabei ist, daß die 
Gegenstände sich leicht aufbewahren lassen, ohne zu verderben, oder 
sonst an Wert einzubüßen, und daß sie leicht absetzbar sind, also im 
Falle des erforderlichen Verkaufs keine größeren Umstände machen. 
Gleichwohl ist dieses Geschäft mit größeren Schwierigkeiten und Um- 
ständen verbunden, als die andere Bankthätigkeit und tritt in ihrer 
Bedeutung heutigen Tages erheblich zurück. Immerhin hat z. B. die 
deutsche Reichsbank 18 Warendepots, um derartiges Faustpfand auf- 
zunehmen. Veranlassung hierzu liegt vor, wenn Kaufleute ihre Waren, 
Gutsbesitzer ihre Wolle, Getreide im Momente nicht zu veräußern 
vermögen oder nicht veräußern wollen, weil die Preise momentan 
sesonders niedrig sind, sie aber Geld gebrauchen, um fällige Forderungen 
ainzulösen oder ihre geschäftliche Thätigkeit fortzusetzen. 
Kine wesentliche Erleichterung und Ausdehnung hat dieses Ge- 
schäft durch die Einrichtung öffentlicher Lagerhäuser und der unter 
‚hrer Autorität ausgestellten Lagerscheine oder Warrants besonders in 
Sngland erhalten, während in Deutschland die Entwickelung nur 
langsam, aber immerhin bemerkenswert vor sich geht. In den eng- 
lischen Häfen sind seit lange bekanntlich große Docks eingerichtet, 
welche außerhalb der Zollgrenze liegen, in denen von dem Auslande 
eingetroffene Waren niedergelegt und angemessen behandelt werden, 
bis der Besitzer darüber anderweitig verfügt, und sie entweder in das 
Inland befördert oder nach dem Ausland weiter verschickt werden, 
wo der höchste Preis zu erlangen ist. In der Zwischenzeit ist es für 
den Kaufmann von höchster Bedeutung, auf diese Waren Darlehen zu 
erhalten. Diese Freilager sind in England Privatunternehmungen, welche 
die Verantwortung für die gelagerten Waren übernehmen. Sie stellen 
darüber Lagerscheine (Warrants) aus, die nun ihrerseits bei einer Bank 
als Pfand zur Lombardierung übergeben werden. Da die Ware nur 
gegen diesen Schein aus dem Depot herausgegeben wird, und das 
Lagerhaus hierfür die Garantie übernimmt, so ist die Bank dadurch 
genügend gesichert, während ihr die Umstände eigener Aufbewahrung 
der Waren abgenommen sind, Hierin liegt eine wesentliche Erweiterung
	        

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Nationalökonomie. Fischer, 1902.
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