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Nationalökonomie (Teil 1)

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Bibliographic data

fullscreen: Nationalökonomie (Teil 1)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886436398
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-235143
Document type:
Volume
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Nationalökonomie
Volume count:
Teil 1
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 389 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (Teil 1)
  • Title page
  • Contents
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie

Full text

—- 157 — 
Wechsel in sich schlossen, es sich hier um ein Geschäft des Wechselns 
handelte, ein Negotium cambii, so wurde solch Anweisungsbrief einfach 
Cambium „Wechsel“ genannt, aus der lettera di pagamento wurde in 
der zweiten Hälfte des 14, ‚Tahrhunderts die lettera di cambio. Der 
Ausdruck Cambium wurde aber auch für eine Kreditoperation gebraucht, 
bei der die Rückzahlung in anderer Münze geschah, und die Form des 
Wechsels wurde benutzt, um bei einem Geldvorschuß Zins zu nehmen 
ınd das Zinsverbot zu umgehen, 
Aber nicht nur Kaufleute machten von solchen Zahlungsaufträgen 
Gebrauch, sondern auch andere reisende Personen, z. B. reiche Stu- 
denten, welche nach Bologna oder später nach Paris auf die Universität 
gingen, die ihren Zehrpfennig für den Studienort auf Grund eines 
solchen mitgebrachten Wechsels erhielten. Eine der ältesten Urkunden 
eines Wechsels ist ein solcher Studentenwechsel, und der Name hat 
sich für die Summe, die der Student während seines Studiums zu ver- 
zehren hat, bis zur Gegenwart erhalten, 
Die Anwendung dieses Zahlungsbriefes entwickelte sich aber auch 
während der Warenmessen so bedeutend, daß man schon im 13. Jahr- 
hundert den Austausch und Handel derselben an anderen Punkten zu 
vesonderen Märkten an einzelnen Orten konzentrierte und die so- 
genannten Wechselmessen in der Champagne und Provence, im 
15. Jahrhundert in Lyon, im 16. Jahrhundert in Besancon und Pia- 
cenza ausbildet, an denen bereits Millionen in dieser Weise zum Um- 
satz gelangten. 
Da nun die Kaufleute, welche sich an den Warenmessen, aus- 
gerüstet mit Wechseln, einfanden, um ihre Einkäufe zu machen, im Falle 
der Weigerung des Beauftragten, Zahlung zu leisten, nicht monatelang 
auf die Entscheidung eines Gerichts warten konnten, und ebensowenig 
auf den überaus langsamen Verlauf der Gerichtsexekutionen, so sah 
man sich genötigt, diesen Wechselbriefen besondere Vorzüge in betreff 
des Gerichtsverfahrens einzuräumen; und die Landesfürsten und städti- 
schen Magistrate, die sehr bestrebt waren, den Meßplätzen besondere 
Vorzüge zu verschaffen, um den Verkehr dorthin zu ziehen, richteten 
bestimmte Gerichtsbehörden zur Entscheidung der Wechselstreitigkeiten 
ein, ermächtigten sie zu einem abgekürzten Verfahren und zu beschleu- 
nigter und strengerer Kxekution, um dem Wechselinhaber in kürzester 
Frist und mit größter Strenge gegen den Zahlungspflichtigen zu seinem 
Rechte zu verhelfen. Jahrhunderte hindurch hat man bis zur Gegen- 
wart hin daran gearbeitet, dem Wechselbrief eine vereinfachte und 
exakte Form zu geben, um Zweifel und Mißverständnisse und damit 
Streitigkeiten möglichst auszuschließen, und die Entscheidung über das 
Recht möglichst zu vereinfachen. Außerdem bildete sich in der er- 
wähnten Weise ein besonderes Wechselrecht aus, nach welchem. die 
in der vom Wechsel verlangten Form verfaßten Urkunden ausschließ- 
lich zu behandeln waren. Bei diesem Rechte suchte man eine immer 
größere Strenge zur Ausbildung zu bringen mit der alleinigen Aus- 
nahme, daß man (in Deutschland 1868) die Personalhaft aufgab, 
durch welche naturgemäß der Schuldner verhindert wurde, sich wirt- 
schaftlich wieder empor zu arbeiten. 
Von hoher Bedeutung war die Einführung des Indossaments oder 
Wechselgiros im vorigen Jahrhundert, durch welches der Wechsel mit 
allen Rechten auf einen auderen Inhaber übertragen werden konnte 
Wechsel. 
messen. 
Wechsel- 
recht.
	        

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Nationalökonomie. Fischer, 1902.
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