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Nationalökonomie (Teil 1)

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Bibliographic data

fullscreen: Nationalökonomie (Teil 1)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886436398
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-235143
Document type:
Volume
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Nationalökonomie
Volume count:
Teil 1
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 389 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (Teil 1)
  • Title page
  • Contents
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie

Full text

2926 
Die so aus mehreren Instanzen bestehende Verwaltungsbehörde 
muß natürlich wiederum besondere Schwierigkeiten verursachen. Der 
Direktor, der von der Generalversammlung gewählt ist, kann von ihr 
jeden Augenblick wieder entlassen werden. Die Generalversammlung 
besteht häufig. aus Personen, die nur wenig Verständnis für das Ge- 
3achäft selbst haben, meistens die Aktien nur vorübergehend besitzen, 
daher vor allem auf hohe Dividende sehen und wenig Rücksicht 
auf die Zukunft nehmen, Daher die gewöhnliche Erscheinung, daß 
die Aktionäre wenig geneigt sind, Schulden abzuzahlen und große 
Reservefonds zu bilden, sondern die Einnahmen so viel als möglich 
zur Verteilung zu bringen. Die Folge davon ist, daß die Aktien- 
gesellschaften im allgemeinen Krisen schwer zu überdauern vermögen 
und größeren Verlusten nicht gewachsen sind, Während bei Privat- 
unternehmungen, Genossenschaften und solchen Aktiengesellschaften, 
die durch Sachverständige vertreten sind, welche dauernd in dem Be- 
sitze des Unternehmens bleiben wollen, wie Gutsbesitzer, die gemeinsam 
eine Zuckerfabrik gegründet haben, weit schärfer auf die Tilgung von 
Schulden hingewirkt und dadurch die Widerstandskraft der Gesell- 
schaften gefördert wird. 
Die Direktoren haben sich natürlich den Aktionären unterzuordnen 
und die Verwaltung ihren Wünschen anzupassen. Auch sie müssen 
deshalb hauptsächlich auf den momentanen Erfolg bedacht sein. 
Außerdem sind sie in ihrer Thätigkeit beschränkt durch Aufsichts- ev. 
Verwaltungsrat, welche bei wichtigen Fragen die Entscheidung zu 
treffen haben. Eine schnelle Handlungsweise, um eine augenblickliche 
Konjunktur zu benutzen, ist deshalb vielfach ausgeschlossen, und die 
Rücksicht auf die Generalversammlung verhindert oder erschwert die 
Uebernahme eines Risikos. Aus diesen Gründen ist die Form der 
Aktiengesellschaft da nicht am Platze, wo ein mehr kaufmäunischer 
Betrieb eine große Selbständigkeit des Leiters verlangt. Sie wird nur 
dann mit den Privatunternehmungen zu konkurrieren vermögen, wenn 
die an der Spitze stehende Persönlichkeit sich einer außergewöhnlichen 
Autorität erfreut und dadurch eine besondere Selbständigkeit erlangt 
hat, oder wo der Gang des Geschäftes ein mehr gleichmäßiger ist, 
und zugleich ein größeres Kapital für den Erfolg maßgebend ist. 
Das ist der Fall bei Eisenbahnen, Straßenbahnen, Gasanstalten, Ver- 
sicherungsanstalten , Bergwerken, Bankinstituten und einzelnen in- 
dustriellen Unternehmungen wie Spinnereien, Maschinenbauanstalten ete., 
während bei einer sehr großen Zahl gewerblicher Betriebe die Form 
sich nicht bewährt hat, 
Aus dem Gesagten geht hervor, daß zwar die Aktiengesellschaften 
von höchster wirtschaftlicher Bedeutung für die Gegenwart sind; daß 
sie aber nicht überall mit Nutzen anwendbar sind, und eine Gefahr 
darin vorliegt, daß sie in zu großer Ausdehnung und auch da ge- 
gründet werden, wo es wirtschaftlich nicht gerechtfertigt ist, allein, um 
an dem Gründungsvorgange selbst zu profitieren und eventuell das 
Unternehmen betrügerisch auszubeuten, Eine Beschränkung der Gründung 
von Aktiengesellschaften, eine Kontrolle des Gründungsvorganges und 
eine gewisse Normierung der Statuten durch die Gesetzgebung ist des- 
halb wünschenswert, ja unvermeidlich. 
EEE Ansch, Man hat aber auch vorgeschlagen (besonders Adolf Wagner), 
Kommunal- eine Beschränkung der Aktiengesellschaften dadurch herbeizuführen, 
betrieb. daß der Staat und die Gemeinden, wo ein Bedürfnis vorliegt, selbst
	        

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Nationalökonomie. Fischer, 1902.
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