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Nationalökonomie (Teil 1)

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Bibliographic data

fullscreen: Nationalökonomie (Teil 1)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886436398
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-235143
Document type:
Volume
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Nationalökonomie
Volume count:
Teil 1
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 389 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (Teil 1)
  • Title page
  • Contents
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie

Full text

a) Das Gut. 
Ant 
Der Mensch tritt mit seinen Bedürfnissen der großen Masse von 
Gegenständen gegenüber, welche die äußere Natur ihm bietet. Er 
untersucht dieselben, wie weit er sie zur Befriedigung seiner Bedürf- 
nisse verwenden kann, und entdeckt er Eigenschaften in denselben, 
die sie hierfür geeignet machen, so bezeichnet er sie als brauchbar; 
die als brauchbar erkannten Gegenstände, die der Mensch für seine 
Zwecke zur Benutzung auswählt, nennen wir Güter. Drei Arten von 
Gütern sind zu unterscheiden. 1. Vor allem kommt die große Zahl 
der Sachgüter in Betracht, welche fortdauernd im wirtschaftlichen 
Leben Verwendung finden. Es sind die Gegenstände zur Befriedigung 
des Nahrungsbedürfnisses: Getreide, Fleisch etc.; zum Schutze gegen 
die Witterungseinflüsse, wie Kleidungsstücke; zur Wohnungseinrichtung ; 
dann Maschinen zur Unterstützung unserer Thätigkeit; zur Befriedigung 
der geistigen Bedürfnisse die Bücher, Bilder, Musikinstrumente etc, 
Ja, es gehören auch Gegenstände eines eingebildeten Wertes dazu, wie 
Amulette, Zaubermittel und dergl. Daß all’ die genannten Dinge „Güter“ 
sind, bedarf keiner weiteren Ausführung, 2, Die zweite Kategorie um- 
faßt die persönlichen Dienste, welche wirtschaftlich als Gut 
anerkannt, geschätzt und eventuell bezahlt werden. Das ist der Fall 
bei den Diensten. eines Arztes, um unsere Gesundheit herzustellen, 
dem Unterricht eines Lehrers zur Ausbildung der geistigen Kräfte, 
Bereicherung der Kenntnisse, Erhöhung der Leistungsfähigkeit eines 
Schülers. Es gehört dazu die Bemühung eines Advokaten, Jemanden 
in seinem Rechte zu schützen, sagen wir einem Müller den Zufluß und 
die Benutzung des Wassers zu sichern, welches er zu seinem Betriebe 
gebraucht. Es ist vom wirtschaftlichen Standpunkte als ein Gut auch 
der Dienst aufzufassen und zu behandeln, den ein Dienstbote leistet 
durch das Reinigen der Kleider, die Bereitung des Mittags etc., um 
dem Herrn selbst die Arbeit zu ersparen, so daß er seine Thätigkeit 
ganz auf seine Berufsarbeit konzentrieren kann. Es ist die gleiche 
Leistung, als wenn er den Arbeitgeber in seiner Berufsthätigkeit un- 
mittelbar unterstützt, z. B. wenn er als Gehilfe dem Maler die Farben 
zusammenträgt und zur Mischung bereit hält. Da diese erwähnten 
Leistungen ihre wirtschaftliche Bedeutung, vorliegende Bedürfnisse zu 
befriedigen, haben, werden sie ebenso geschätzt und bezahlt wie Sach- 
güter, und stehen deshalb prinzipiell auf dem gleichen Boden. 3, Ver- 
hältnisse können gleichfalls den Charakter eines Gutes annehmen, 
was allerdings von Böhm-Bawerk und Anderen bestritten wird. Aber 
ein‘ rechtliches Verhältnis, welches eine ökonomische Nutzung gewährt, 
gegen eine erhebliche Summe verkauft werden kann, also Kapitalswert 
erlangt, muß doch wohl gleichfalls als ein Gut anerkannt werden, denn 
die Brauchbarkeit ist unverkennbar, wie die thatsächliche wirtschaft- 
liche Verwertung. Wie weit dadurch die ganze Volkswirtschaft geför- 
dert wird, ist eine Sache für sich. Wenn einem Ingenieur die Erfindung 
einer neuen Maschine patentiert wird, oder einem Chemiker eine neue 
Methode, ein Färbemittel herzustellen, so wird ihnen damit die öko- 
nomische Verwertung ihrer Erfindung garantiert, sie sind in der Lage, 
wenn die Brauchbarkeit allgemein anerkannt ist, ihr Patent zu ver- 
kaufen. Das Recht der alleinigen Verwertung gewährt einen besonderen 
ökonomischen Nutzen, wird hoch geschätzt und mit einem Kapitale be- 
zahlt. Dies Rechtsverhältnis stellt sich als ein wirtschaftliches Cut
	        

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Nationalökonomie. Fischer, 1902.
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