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Nationalökonomie (Teil 1)

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Bibliographic data

fullscreen: Nationalökonomie (Teil 1)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886436398
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-235143
Document type:
Volume
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Nationalökonomie
Volume count:
Teil 1
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 389 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (Teil 1)
  • Title page
  • Contents
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie

Full text

289 
W. Me. Donnell, A history and eriticism of the various theories of wages, 
Dublin 1888. 
Taussig, Wages and Capital. London 1896. 
Walker, The wages question. 2, Aufl. New York u. London 1891. 
Marshall, Prineiples of Economics, 3. Ed. Londen 1898. 
J. Ch. Lembke, Ueber einige Bestimmungsgründe des Arbeitslohnes. Jena 1899. 
v. Zwiedineck, Lohnpolitik und Lohntheorie. Leipzig 1900, 
Lohn nach Die Höhe des Lohnes ist von verschiedenem Standpunkte aus 
dem Opfer, zu betrachten; erstens von dem des Arbeiters, nach dem von ihm 
gebrachten Opfer. Je nach der körperlichen und geistigen Anstrengung, 
wie nach den damit verbundenen Unannehmlichkeiten oder besonderen 
Annehmlichkeiten wird dasselbe sehr verschieden sein, wie ebenso die- 
selbe Arbeit für verschiedene Persönlichkeiten mit ungleichen Kräften, 
ungleicher Bildung ein sehr verschiedenes Opfer einschließt. Die Ent- 
schädigung dafür wird deshalb gleichfalls eine ungleiche sein müssen. 
Arbeiten schmutziger Art, wie das Reinigen der Kloaken, das Zer- 
zupfen und Sortieren der Lumpen in der Papierfabrik, werden einen 
höheren Lohn erheischen, als gewöhnliche Gartenarbeit für Männer, 
Näharbeit für die Frauen. Gesundheitswidrige Thätigkeit in chemischen 
Fabriken, Kattundruckereien, Grabenarbeiten im Herbst und Winter an 
nassen Orten beanspruchen eine besondere Entschädigung für die da- 
durch zu erwartenden Nachteile. In Deutschland ist aber die Lohn- 
abstufung nach der Gesundheitsgefahr noch eine ganz unzureichende, 
als Folge der mangelnden Uebersicht und Erkenntnis der Verhältnisse 
bei den Arbeitern. Selbst Thätigkeiten, die notorisch einen frühen 
Tod herbeiführen, z. B. die Steinmetzarbeiten werden nicht viel höher 
bezahlt als feinere Maurer- und Tischlerarbeit, die durchaus gesund ist. 
Mehr ausgebildet ist der Einfluß besonderer Unbequemlichkeiten und 
der Beschränkung persönlicher Freiheit. Der Gesindelohn ist höher als 
der Tagelohn für ähnliche Arbeit und steigt in der neueren Zeit in 
weit stärkerem Maße als jener, weil das Gesinde den ganzen Tag zur 
Verfügung der Herrschaft sein muß, unbedingt an die Hausordnung 
gebunden ist und seine Unabhängigkeit aufgiebt, während die Arbeiterin 
in der Fabrik, die Schneiderin, selbst das Ladenmädchen ihre Frei- 
stunden haben, selbständig wohnen und unter Niemandes Kontrolle 
stehen. Für die Aufgabe der Freiheit bietet die bessere Wohnung und 
Kost, verhältnismäßig bessere Geldlöhnung kein ausreichendes Aequi- 
valent mehr, und die Zahl der Dienstboten nimmt ab. Es ist eine 
sehr viel höhere Zahlung nötig, um nur einigermaßen die nötige Zahl 
heranzuziehen. Dies tritt am schärfsten in Nordamerika hervor, wo 
der Unabhängigkeitssinn am meisten entwickelt ist, und deshalb die 
Eingeborenen nur ganz‘ ausnahmsweise Stellungen als Dienstboten an- 
nehmen, Umgekehrt können Stellungen mit besonderen Annehmlich- 
keiten nur geringere Honorierung gewähren. Der juristisch gebildete 
Beamte, wie der Offizier, die bei uns eine bevorzugte gesellschaftliche 
Stellung einnehmen, müssen sich mit einem verhältnismäßig niedrigen 
Gehalt begnügen. Wer sich der künstlerischen oder der wissenschaft- 
lichen Thätigkeit hingiebt, kann im Durchschnitte auf hohe Einnahmen 
nicht rechnen, wenn er nicht durch hervorragende Leistungen eine 
exceptionelle Stellung erlangt und Monopolpreise. fordern kann, wie 
ein hervorragender Arzt, Maler, Sänger, Er muß in der Arbeit, die 
ihm zum steten Genuß wird, eine Entschädigung für den fehlenden 
pekuniären Gewinn sehen. Es ist daher nicht als eine Ungerechtigkeit 
zu bezeichnen, wenn geistige Arbeit, die höhere Bildungskosten er-
	        

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Nationalökonomie. Fischer, 1902.
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