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Nationalökonomie (Teil 1)

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Bibliographic data

fullscreen: Nationalökonomie (Teil 1)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886436398
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-235143
Document type:
Volume
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Nationalökonomie
Volume count:
Teil 1
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 389 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (Teil 1)
  • Title page
  • Contents
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie

Full text

— 343 — 
Er bezeichnet die von Adam Smith aufgestellte Wissenschaft als 
sine Wucherlehre (Chrematistik), während sie eine ethische Wissen- 
schaft sein solle, welche die menschliche Wohlfahrt im edleren Sinne 
zu fördern sucht. Gerade dieser Auffassung wegen ist Sismondi 
nicht mit Unrecht als der Vater des späteren Kathedersozialismus be- 
zeichnet, der denselben Grundsatz auf seine Fahne schrieb. Unter 
dem Prinzip des „laissez faire, laissez passer‘“ gehe eben die Wohlfahrt 
der großen Masse der Bevölkerung verloren. Die schrankenlose Kon- 
kurrenz führe zu einem extremen Kampf, bei dem der Schwächere 
unterliege, der nicht immer der Schlechtere sei. Vor allem ist der 
Arbeiter dem Arbeitgeber, wie dem Kapitalisten gegenüber der 
Schwächere und werde deshalb rücksichtslos ausgebeutet. Während unter 
dem Feudalsystem der Grundbesitzer und bei dem alten Zunftwesen der 
Handwerksmeister oder sonstige Unternehmer nicht nur in dem Momente 
der Ausnutzung der Arbeitskraft den Arbeiter unterhalten mußten, 
sondern. auch darüber hinaus, wenn er leistungsunfähig oder sonst ver- 
dienstlos war, findet ihn jetzt der Unternehmer endgültig mit dem 
Lohne ab und wirft ihn auf die Straße, wenn er ihn nicht mehr zur 
Erhöhung seines Reichtums verwerten kann. Aufgabe des Staates sei 
es, hier einzutreten und den Schwächeren zu schützen; nicht durch 
mittelalterliche Einrichtungen, durch Preis- und Lohntaxen etc., aber 
durch Einrichtungen, welche den Unternehmer zwingen, den dauernden, 
vollständigen Unterhalt nicht nur des einzelnen für ihn Arbeitenden, 
sondern der Arbeiterklasse zu übernehmen. Wo, wie in England, die 
Armenkasse eintritt, sollten wenigstens die Fabrikanten allein zu der- 
selben beisteuern, 
Die Hauptschwierigkeit einer Besserung sieht er als strenger An- 
hänger der Malthusschen Lehre in der rapiden Volkszunahme., 
[m Mittelalter durfte der Bauer ‚erst heiraten, wenn er in einen 
Bauernhof einrückte, der Handwerker, wenn er Meister wurde. Die 
Volkszunahme war daher beschränkt. In dem Zustande wirtschaft- 
icher Freiheit ist dagegen die Zunahme des Proletariats unbehindert 
and greift in erschreckender Weise um sich. Daraus folgt die wach- 
sende Zahl der Arbeitslosen, die wieder den Lohn herabdrückt. 
Dem allem abzuhelfen sieht er sich selbst nicht im stande. Das Haupt- 
übel scheint ihm in dem Gegensatze zwischen dem besitzenden Unter- 
nehmer und dem besitzlosen Arbeiter zu liegen. Er hält es deshalb 
%ir eine Hauptaufgabe, wieder die Verbindung des Besitzes mit der 
Arbeitskraft herbeizuführen und findet sein Ideal in dem bäuerlichen 
Kleinbetriebe auf eigenem Grund und Boden, Daß die städtische 
Industrie nicht wieder auf den kleinen, handwerksmäßigen Betrieb 
zurückgeschraubt werden kann, sieht er ein, so sehr er dies bedauert. 
So muß man wenigstens danach streben, eine Art Solidarität 
zwischen Unternehmern und Arbeitern zu schaffen unter bedingter 
Wahrung der individuellen Freiheit und des Privateigentums. Auch 
ist das Besitzmonopol zu beschränken und dem Arbeiter ein wachsender 
Teil an dem Wirtschaftsertrage zu sichern. 
Das Wesentlichste in seiner Lehre ist, daß er dem Staate neue 
wirtschaftliche Aufgaben zuteilt, vor allem den Arbeiter nicht schutzlos 
sich selbst überlassen und als einfache Ware behandelt sehen, sondern 
ihn unter die besondere Obhut des Staates stellen will, um damit 
nicht nur die Produktion, sondern vor allem die geistige Kultur und 
las Wohlbehagen der Gesamtheit zu fördern. Er verfolgt bereits mit
	        

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Nationalökonomie. Fischer, 1902.
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