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Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886437130
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-233012
Document type:
Volume
Author:
Hesse, Albert http://d-nb.info/gnd/13348551X
Title:
Volkswirtschaftspolitik
Volume count:
2.1902
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 544 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

208 
glieder überhaupt verboten wurde. Als ferneres Grundprinzip wurde 
von vorne herein Barzahlung aufgestellt und im grossen Ganzen kon- 
sequent durchgeführt, resp. die Vorauseinzahlung gewisser Summen 
durch Ankauf von Marken, die als Zahlung für die Waare ausgegeben 
wurden. 
Nicht überall sind dem englischen Verfahren gemäss die Preise 
den ortsüblichen angepasst und dafür der Gewinn nach dem Umsatze 
verteilt, sondern man ist vielfach bestrebt gewesen, den Verkauf 
billig zu gestalten. Weit weniger als in England sind weitergehende 
Aufgaben auf Grund der gewonnenen Ueberschüsse in Aussicht ge- 
aommen. Die Ausdehnung ist eine verhältnismässig erfreuliche, doch 
zeigt es sich, dass die einfachen Arbeiter nur einen kleinen Theil der 
Mitglieder ausmachen, während Handwerker, Beamte, überhaupt der 
kleine Bürgerstand, den bei Weitem überwiegenden Teil ausmachen. 
In der neuesten Zeit haben sich grosse Beamtenvereine entwickelt, die 
einen Umfang angenommen haben, wie er bisher nur in England zu 
finden war, wie der Görlitzer, der preussische Beamtenverein, der Offi- 
ziersverein und andere. Man zählte in Deutschland 1898 1372 Kon- 
sumvereine mit 437000 Mitgliedern gegen 10 Milionen Mark Gut- 
haben, einem Verkaufserlös von 95 Millionen, und einem Reingewinn 
von etwa 11 Millionen. 
Bedeutung der Die Bedeutung der Konsumvereine liegt in folgenden Momenten. 
Konsum- Vor allem tragen sie zur Verbesserung der Lage der Mitglieder da- 
vereine. durch bei, dass sie die Kaufkraft des Einkommens durch Verbilligung 
der Unterhaltsmittel erhöhen, oder indem sie bestimmte Ersparnisse 
ermöglichen, welche am Jahresschluss den Beteiligten als Kapital zur 
Verfügung gestellt werden. Da, wie wir sahen, diese Ersparnisse sich 
in Deutschland auf über 10 Millionen belaufen, in England dagegen 
auf 130 Millionen, so kann dadurch ein bedeutender Gewinn für die 
Gesamtheit erzielt werden, der gerade dem bedürftigen Teile der Be- 
Angriffe gegenVölkerung am meisten zu Gute kommt. Der Einwand Lassalles, dass 
sie. diese Ersparnisse nur zu einer Herabdrückung des Lohnes oder Gehaltes 
der Beteiligten führen würden, ist längst als völlig unbegründet erkannt. 
Es wird aber daraus den Konsumvereinen der Vorwurf gemacht, dass 
diese Summen den kleinen Kaufleuten entzogen werden und dieser 
Teil des Mittelstandes dadurch benachteiligt und vermindert. wird. Ja 
man ist noch einen Schritt weiter gegangen (Schmoller) und hat die Ausbil- 
dung der Konsumvereine als einen volkswirtschaftlichen Rückschritt be- 
zeichnet, weil sie gegen das Prinzip der Arbeitsteilung verstossen. 
Beide Auffassungen halten wir für irrig. Nur soweit haben die kleinen 
Händler ihre Berechtigung, als sie eine volkswirtschaftliche Aufgabe 
erfüllen, die sonst überhaupt nicht, oder nicht so gut erreicht werden 
würde; während absolut kein Grund vorliegt, mehr kleine Händler zu 
unterhalten, als zur Verteilung der Waren notwendig sind. Auf der 
anderen Seite haben nur diejenigen Konsumvereine eine volkswirt- 
schaftliche Berechtigung, die mindestens ebenso gute Ware ebenso 
billig ihren Mitgliedern verschaffen als es die Kaufleute zu thun 
vermöchten. Wo dieses der Fall ist, wird das Ueberflüssigmachen 
einzelner Händler, deren Arbeitskraft dadurch anderer Thätigkeit zu- 
gewendet werden kann, der Volkswirtschaft einen Nutzen bringen, und 
die am Zwischenhandel ersparten Summen sind als einfache Bereicherung
	        

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Volkswirtschaftspolitik. Fischer, 1902.
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