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Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886437130
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-233012
Document type:
Volume
Author:
Hesse, Albert http://d-nb.info/gnd/13348551X
Title:
Volkswirtschaftspolitik
Volume count:
2.1902
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 544 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

380 —. 
kaufmännischen Bildungsschulen besondere Handelshochschulen teils 
in Verbindung mit der Universität gegründet sind, oder wie in Aachen 
im Anschluss an die Technische Hochschule, oder selbständig wie in 
Köln. Man kann in Zweifel sein, welche Form die angemessenere 
ist. Die Verbindung mit der Universität wird für alle diejenigen von 
Wichtigkeit sein, die sich zugleich eine gründlichere juristische und 
allgemeine Vorbildung schaffen wollen, bei denen dann auch eine 
1öhere Vorbildung vorausgesetzt werden kann. Der Besuch eines Poly- 
:echnikums hat dagegen besonderen Wert für diejenigen, die als Kauf- 
leute sich Fabrikunternehmungen widmen wollen, für welche mithin 
auch eine technische Vorbildung von Bedeutung ist. Am wenigsten 
dürfte am Platze sein, dieselben völlig zu isolieren, auch wenn der Ort 
als grössere Handelsstadt nach anderen Richtungen für den Kaufmann 
sine besondere Anziehungskraft besitzt, denn es kann mit denselben 
Mitteln naturgemäss nur viel weniger geleistet werden, als im Anschluss 
an ein Institut, welches die meisten der nötigen Lehrkräfte ohnehin 
bereits besitzt. Für diejenigen Kaufleute, die in Stellung sind und 
nur nebenbei einige Vorlesungen hören wollen, sind offenbar nicht be- 
zondere Akademien nötig, sondern für diese kann in anderer Weise 
gesorgt werden. 
Organe der Das erste Organ der Handelspolitik ist das Handelsministe- 
Tandelspolitik,rium, oder die betreffende Abteilung in einem anderen Ministerium. In 
Preussen wurden 1810 bei der Organisation der selbständigen Mini- 
sterien die Handelsangelegenheiten dem Ministerium des Innern über- 
wiesen. Im Jahre 1848 wurde ein besonderes Ministerium für Handel, 
Sewerbe und öffentliche Arbeiten davon abgezweigt, dem auch das 
zanze Bergwesen unterstellt wurde. 1878 teilte man dieses wiederum 
in ein besonderes Ministerium der öffentlichen Arbeiten, inbesondere 
Eisenbahnen, und das Ministerium für Handel und Gewerbe. Bis 1890 
war das Berg-, Hütten- und Salinenwesen dem Ministerium für öffent- 
üiche Arbeiten zugewiesen, fiel dann aber wieder an das Handelsmini- 
sterium zurück. 1880 wurde als gutachtliches Zentralorgan für volks- 
wirtschaftliche Angelegenheiten der Volkswirtschaftsrat geschaffen, der 
aus 75 Mitgliedern besteht, von denen 30 von dem Könige beliebig 
ernannt, 45 von Handelskammern, landwirtschaftlichen Vereinen ete. 
ihm in doppelter Zahl präsentiert werden. KEine besondere Abteilung 
lesselben besteht für den Handel. 
Die meisten Organe für innere Handelsangelegenheiten, welche 
direkt von dem Ministerium ressortieren, sind mit anderen Verwaltungs- 
arganen verbunden. In dem Auslande sind dagegen selbständige Ver- 
‚reter der Handelsinteressen in den Konsuln vorhanden, welche in 
allen Ländern eine wachsende Bedeutung haben. Sie unterscheiden sich 
in kaufmännische und Berufskonsuln, von denen die ersteren aus an- 
zesehenen Kanfleuten im Auslande ausgewählt sind, um die Vertretung 
der Regierung zu übernehmen, den Inländern den nötigen Schutz und 
Unterstützung zukommen zu lassen und ausserdem auf Verlangen Aus- 
xunft über die Verhältnisse des betreffenden Landes zu verschaffen. 
Naturgemäss werden hierzu in erster Linie Inländer herangezogen, in- 
dessen, wo solche in angemessener Qualität nicht vorhanden sind, auch 
Ausländer, Die Gefahr liegt dabei vor, dass dieselben durch ihre 
Geschäftstätigkeit in ihren persönlichen Interessen mit der Konsulats- 
Konsulate,
	        

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Die Angestellten in Der Wirtschaft. Freier Volksverl., 1928.
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