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Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886437130
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-233012
Document type:
Volume
Author:
Hesse, Albert http://d-nb.info/gnd/13348551X
Title:
Volkswirtschaftspolitik
Volume count:
2.1902
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 544 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

—_ 453 
Auch hier sind verschiedene Möglichkeiten in das Ange zu fassen. 
Die Versicherung kann durch Kapitalseinzahlung eine sofort beginnende 
oder eine aufgeschobene Rente in sich schliessen, eine Leib- oder Le- 
oensrente für die weitere Dauer des Lebens, oder eine Zeitrente für 
eine bestimmte Reihe von Jahren, eventuell auch hier für 3 oder 5 
Jahre der Studienzeit, für das Militärjahr ete. Hauptsächlich aber 
kommt diese Form für alleinstehende Personen, Mädchen, Witwen in 
Betracht, um ihnen dauernd ihre Unabhängigkeit zu sichern oder nur 
für ein höheres Alter, für welches sich auch Männer eine Rente aus- 
vedingen. Auch hier giebt es eine Menge Modifikationen, auf die wir 
glauben nicht näher eingehen zu brauchen. 
Die Eigentümlichkeiten, durch welche die Lebensversicherung sich 
von. den übrigen Branchen unterscheidet, sind hauptsächlich die folgen- 
den: 1. Die versicherte Person ist in den gewöhnlichen Fällen für 
ihr ganzes Leben, jedenfalls für eine grössere Reihe von Jahren an die 
Gesellschaft gebunden. Wer sein Leben im 25, Jahre versichert, kann 
event. über 50 Jahre die Prämien an die Gesellschaft zahlen und ohne 
Verlust nicht aus derselben ausscheiden. Der Vertrag hat Gültigkeit 
für den ganzen Rest des Lebens. Will er von dem Vertrag zurück- 
treten, so erhält er nach den Vertragsbedingungen nur einen grösseren 
oder kleineren Teil der der Gesellschaft überantworteten Summe zurück, 
jedenfalls nicht die aufgesammelten Zinsen. Verliert Jemand das Ver- 
rauen .zu der Feuer- oder Hagelversicherung, bei der er beteiligt ist, 
so kann er in der Regel schon im nächsten Jahre die Beziehungen ab- 
brechen, bei der Lebensversicherung ist ihm dieses wesentlich erschwert. 
2. Bei der Lebensversicherungsgesellschaft werden alljährlich 
Summen eingezahlt, wenn nicht vonvorneherein ein Kapital deponiert 
ist, die nicht wie bei der Feuer- und Hagelversicherung nach dem 
Durchschnitte für das Risiko des nächsten Jahres einzutreten haben, 
sondern sie werden aufgesammelt, zu einem Kapitale konzentriert und 
dieses durch Zinseszins erhöht. Es ist die Prämienreserve, die sich 
zu sehr bedeutenden Summen in der Hand der Gesellschaft aufhäuft 
und für jedes Mitglied einen verhältnismässig erheblichen Betrag im 
Laufe der Zeit zu gewinnen vermag. Damit wird der Gesellschaft von 
den Versicherten ein weit grösserer. Kredit gewährt, als in den anderen 
Branchen. Die Verwaltung hat umfassendere Aufgaben in betreff 
der Unterbringung der Gelder, so dass die Lebensversicherungsgesell- 
schaften eine weit grössere Verantwortung tragen, und sie in einem 
viel höherem Masse das ganze Volksleben berühren als die übrigen. 
Erhöht wird dieses Moment noch durch die sogenannte antieipierte 
Prämie, welche darin besteht, dass bei der Kapitalsversicherung jugend- 
.icher Personen die festgesetzte Durchschnittsprämie, die alljährlich zu 
zahlen ist, in den ersten Jahren, wo die Sterblichkeitswahrscheinlichkeit 
eine geringe ist, in keinem Verhältnis zu dem Risiko steht, vielmehr 
eine wesentlich zu hohe ist. Erst nach dem 45. Jahre entspricht sie 
aventuell dem Risiko und wird in einem hohen Alter zu klein. 
3. Durch diese Prämienreserve ist die Gesellschaft in den Stand 
resetzt, viel längere Zeit als irgend eine andere, unbemerkt auf Kosten 
der Versicherten mit einem Defizit fortzuwirtschaften, wodurch die 
Verluste auch weit grössere Dimensionen annehmen können. 
Eigentümlich 
keiten.
	        

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Volkswirtschaftspolitik. Fischer, 1902.
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