Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • enterFullscreen
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Kommunalbesteuerung in Italien

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886437130
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-233012
Document type:
Volume
Author:
Hesse, Albert http://d-nb.info/gnd/13348551X
Title:
Volkswirtschaftspolitik
Volume count:
2.1902
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 544 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

9. Kapitel. Lösung des Arbeitsverhältnisses. 
209 
verstrichen, so findet die Schutzvorschrift keine Anwendung mehr. 
Das erklärt sich daraus, daß ohne diese Begrenzung der Schutzvor 
schrift den Arbeitern weitgehende Mißbräuche des Kredites möglich 
wären, die der Rechtssicherheit sehr nachteilig sein und vielfach auch 
schließlich den Arbeiter kreditlos machen würden. In ganzen scheint 
die deutsche Regelung dem tatsächlichen Bedürfnis zu genügen. 
9. Kapitel. Lösung des Arbeitsverhältnisses. 
§ 1. Rechtmäßige Lösung. Daß das Arbeitsverhältnis, wenn es 
auf bestimmte Zeit geschlossen war, durch Zeitablauf von selbst auf 
hört, und daß es durch beiderseitige Übereinkunft jederzeit aufgelöst 
werden kann, versteht sich von selbst. Eingriffe der Gesetzgebung 
zum Schutze der Arbeiter in bezug auf die rechtmäßige Lösung des Ar 
beitsverhältnisses kommen der Natur der Sache nach nur für den 
Fall in Betracht, daß die Lösung durch den Willen nur eines Vertrags 
teiles herbeigeführt wird. Nicht überall finden sich solche Vorschriften. 
In Frankreich beispielsweise sieht das Gesetz über den Arbeitsvertrag 
vom 27. Dezember 1890 vor, daß die ohne bestimmte Zeitdauer einge 
gangene Dienstmiete jederzeit durch den Willen eines Vertragsteiles 
aufhören kann; nur kann daraus der geschädigte Teil einen Schaden 
ersatzanspruch ableiten. 
In verschiedenen anderen Ländern hat die Gesetzgebung einen 
solchen Zustand nicht als zweckmäßig angesehen. Die Möglichkeit, 
jederzeit das Arbeitsverhältnis zu lösen, kann allerdings dem Interesse 
des Arbeiters und des Arbeitgebers unter Umständen entsprechen. 
Aber die Umstände, unter denen das der Fall ist, sind bei beiden 
Teilen recht verschieden. Man kann den Gegensatz kurz dahin be 
zeichnen, daß die Möglichkeit jederzeitiger sofortiger Lösung bei auf 
steigenden wirtschaftlichen Verhältnissen dem Arbeiter, bei abstei 
genden dem Arbeitgeber vorteilhaft ist. Bei aufsteigenden Verhält 
nissen hat der Arbeiter ein Interesse daran, durch ein bestimmtes 
Arbeitsverhältnis nicht gebunden zu sein. Er kann, wenn er nicht 
gebunden ist, jederzeit eine sich ihm bietende bessere Arbeitsgegelegen- 
heit benutzen und weiter jederzeit mit seinen Genossen ohne Vertrags 
bruch in Lohnkämpfe eintreten, die gerade in solchen Zeiten am 
ehesten Erfolg versprechen. Das ist freilich nur ein Augenblicksinter 
esse. Aber oft genug haben in solchen Zeiten Blätter und Personen, 
welche Arbeiterinteressen vertreten oder zu vertreten vorgeben, den 
Arbeitern geraten, sich den jederzeitigen Rücktritt vom Arbeitsvertrage 
offenzuhalten. Wenn sich die Zeiten verschlechtern, bedeutet ein 
derartiger Zustand eine große Unsicherheit der wirtschaftlichen Lage 
des Arbeiters, und deshalb findet er bei rückläufigen Marktverhältnissen 
sein Interesse durch längere Kündigungsfristen gewahrt. Der Arbeit- 
van der Borght, Grundz. d. Sozialpolitik. 14
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.