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Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886437130
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-233012
Document type:
Volume
Author:
Hesse, Albert http://d-nb.info/gnd/13348551X
Title:
Volkswirtschaftspolitik
Volume count:
2.1902
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 544 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

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legenheit in den Wäldern geboten ist, dann durch die wachsende Be- 
völkerung in den Städten und die hie und da wenigstens auftauchende 
Industrie; ganz besonders aber durch die Sachsengängerei, zu welcher 
gerade die Dorfgemeinden bei weitem das grösste Kontingent stellen. 
Wer deshalb nur die gegenwärtigen Verhältnisse überschaut, gewinnt 
leicht ein falsches Urteil über die Stellung des kleinen Häuslers über- 
haupt, ganz besonders aber über die im Beginne des 19. Jahrhunderts, 
Es kann gegenwärtig gerechtfertigt sein, künstlich die Zahl der Kossä- 
then zu vermehren, wo die Verminderung ihrer Zahl im Beginne des 
letzten Jahrhunderts nicht nur kein Nachteil, sondern ein Vorteil für 
die ganze Volkswirtschaft und die Betroffenen selbst war. Es ist 
lerner zu beachten, dass heutigen Tages der Nachwuchs willige Auf- 
nahme in den Städten findet und bekanntlich längst die Gewohnheit 
Angenommen hat, sich in erster Linie diesen zuzuwenden. Daran war 
in den östlichen Provinzen Preussens im Beginne des Jahrhunderts 
ar nicht zu denken. In den Provinzen selbst gab es auch in den 
Städten nicht genügend Arbeitsgelegenheit. Die Beweglichkeit 
der Bevölkerung war nach der ein Jahrtausend währenden Ge- 
bundenheit, selbstverständlich nicht vorhanden; die Inststellen bei dem 
Gutsbesitzer waren deshalb die Zufluchtsstätten für ihn, und durch 
diesen Nachwuchs waren die Gutsbesitzer in der Lage, allmählich mit 
dem UÜcbergange zu einer intensiveren Kultur auch ihren Arbeiterstand 
angemessen zu vermehren, ohne zu dem Aufkauf der Häusler die Zu- 
Äucht Zu nehmen. Der grösste Teil der jetzigen besitzlosen Guts- 
arbeiter stammt deshalb nach unserer Meinung nicht von verdrängten 
Kleinbauern, sondern aus dem Nachwuchs der ganzen, nach Freigabe 
der Verheiratung sich überall mehrenden landwirtschaftlichen Bevöl- 
kerung, zum grossen Teile der nun freien und selbständigen Bauern. 
Die Beseitigung des alten Fronverhältnisses war für den Guts- 
besitzer fast von eben solchem Segen, wie für den Bauern. Die er- 
“Wungene Arbeit wurde nur schlecht ausgeführt und reichte nur. für 
ne ganz extensive Kultur aus ; der für das ganze Jahr fest engagierte 
Arbeiterstamm, den er sich nun als Ersatz bilden musste, nötigte ihn 
Vielfach zu Meliorationen, die bis dahin unterlassen waren, um ihn in 
den Jahreszeiten zu verwerten, wo er für die laufenden Ackerarbeiten 
Nicht zu verwenden war, wie im ersten Frühjahr und Spätherbst. Be- 
50nders konnte nun erst eine geregelte Viehzucht Platz greifen, und 
Sle hat auf den Gütern sofort einen erheblichen Aufschwung genommen. 
Das Beispiel wirkte dann ganz allmählich auch auf den Bauern zurück. 
. In Bayern war die Stellung des Bauern eine sehr verschiedene, 
die Abhängigkeit von dem Grundherren aber fast allgemein. Bei dem 
Yeitverbreiteten Erbrechte hatte der Bauer zwar freie Verfügung 
über sein Land, daneben aber bestand Leibrecht, Neustift und Freistift, 
‚0 dem Bauern das Land nur in beschränkter Weise überlassen war, 
bei dem letzteren ihm sogar jeden Augenblick entzogen werden konnte. 
Die Abgaben und Dienstleistungen waren wie in Preussen teils stän- 
dige, teils unständige und von erheblicher Ausdehnung; auch die per- 
Sönliche Freiheit der „Grundholden“ war sehr eingeschränkt und 
Streifte vielfach an die Leibeigenschaft, Durch das kurbayerische Man- 
dat von 1779 wurde durch den Staat zunächst für die Domänenbauern 
die Rechtsstellung verbessert. Durch Verordnung von 1803 konnten 
Bayern.
	        

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Volkswirtschaftspolitik. Fischer, 1902.
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