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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

234 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. 
der sexuellen Begierden und zu entsprechenden Verirrungen Anlaß gegeben haben. Wir 
treffen bei vielen Stämmen und Völkern der eben geschilderten Art sexuelle Ungebundenheit 
bis zur Geburt des ersten Kindes, bestimmte Feste und Zeiten allgemeiner geschlechtlicher 
Ausgelassenheit und Vermischung, in Zusammenhang mit der Sippeneinteilung und 
Exogamie einen Geschlechtsverkehr mehrerer Verwandter der einen Sippe mit ent— 
sprechenden Gliedern der anderen. Wo sexuelle Laxheit und Ausschweifung Platzz griff, 
konnte Ungewißheit über die Vaterschaft eher Platz greifen als bei isoliert lebenden 
Paaren und ganz kleinen Horden. Derartige Erscheinungen gaben für Bachofen, Lubock, 
Mac Lennan, Morgan und andere Anlaß, an den Anfang der menschlichen Entwickelung 
eine angebliche allgemeine und regellose Geschlechtsgemeinschaft oder die Annahme all— 
gemeiner Gruppenehen zu setzen. Es ist denkbar, daß Derartiges da und dort vorkam, 
aber nicht allgemein: die menschliche Entwickelung drängte — von gewissen Ausnahmen 
abgesehen — wohl stets zu einer individuellen, gewisse Zeiten hindurch dauernden 
Paarung; die Eifersucht wie die einfachsten menschlichen Gefühle wiesen immer auf diesen 
Weg; es war stets nur die Frage, wie lange eine solche Paarung dauerte, ob die wirt— 
schaftlichen und Wohnverhältnisse die Dauer und die Ausschließlichkeit begünstigten, ob 
Sitte und Recht Institutionen schaffen und festhalten konnten, welche das den Ver— 
hältnissen und dem sittlichen Fortschritte Angemessene durchsetzten. 
Machen wir uns die Verhältnisse, um die es sich handelte, klar. Wir haben es 
mit etwas größeren Stämmen, die meist durch den Hackbau in bessere Lage gekommen 
sind, zu thun. Der bessere Anbau, die bessere Ernährung ist fast überall den Frauen 
zu danken; sie haben die Mais- und anderen Felder angebaut; diese und die Hütten 
sind meist als ihr privates Eigentum angesehen; erst' nach und nach entsteht mit dem 
gemeinsamen Roden durch die Männer, durch die Sippen ein Sippeneigentum, durch 
Stammesoccupation ein Stammeseigentum oder Obereigentum. Eine befestigte patri— 
archalische Familienverfassung mit ausgebildeter Herrschaft des Mannes über Frau und 
Kinder (wie Westermarck und andere annehmen) gab es bei ihnen auch vor diesem 
Fortschritte nicht, sondern nur die Ansätze zu einer Ehe mit Vatergewalt und noch 
stärkere Ansätze zu einer Sippeneinteilung des Stammes. Die Sippe konnte an die Ab— 
stammung vom Vater wie an die von der Mutter anknüpfen; beides kommt vor; aber 
das letztere überwiegt in der älteren Zeit, war das für jene Verhältnisse Natürlichere, 
Angemessenere. Die Benennung der Kinder nach der Mutter und die Zuweisung aller 
männlichen und weiblichen Nachkommen einer Stammmutter zur selben Sippe erleichterten 
zunächst die Durchführung der instinktiv gewünschten Schranken des Geschlechtsverkehrs 
am einfachsten. Und das Verbot für Kinder und Kindeskinder derselben Mutier erschien 
allen primitiven Völkern unendlich wichtiger als das für die Kinder eines Vaters. Und 
da zugleich bei allen primitiven Völkern ein instinktives Verständnis und Gefühl für 
die Blutseinheit zwischen Mutter und Kind, nicht aber für die zwischen Vater und Kind 
vorhanden ist, da der Geschlechtsverkehr der Mutter mit ihrem Manne oder mehreren 
Männern anderer Sippen, die in der Nähe wohnten, durch die beginnende Selb— 
ständigkeit der Wirtschaft von Mutter und Kindern nicht beeinträchtigt wurde, so 
konnte aus der Benennung der Kinder nach der Mutter leicht das entstehen, was wir 
heute Mutterrecht nennen: ein Verhältnis, dessen weite, fast universale Verbreitung 
zu einer gewissen Zeit der menschlichen Entwickelung heute fast nur die Unkenntnis 
leugnen kann. 
Das Wesentliche dieser Verfassung ist nicht, daß die Kinder ihren Vater nicht kannten 
— das ist doch wohl auch bei ihr nicht regelmäßig, sondern stets nur ausnahmsweise der 
Fall gewesen —, auch nicht, daß eine oder mehrere Frauen in der Sippe herrschten; 
eine solche Verfassung, das Matriarchat, die Mutterherrschaft in Sippe und Stamm, kam 
und kommt nur vereinzelt vor. Das Wesentliche ist allein, daß die Ehegemeinschaft von 
Mann und Frau in Stamm und Sippe, in Wirtschaft und Recht nicht die beherrfschende 
Rolle spielt wie später in der patriarchalischen Familie, daß eine Reihe von Mutter— 
und Geschwistergruppen zu Sippen verbunden, daß diese Sippen die wesentlichen und 
wichtigsten Träger des socialen Lebens sind. Ich will nachher don ihnen vesonders reden.
	        

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Deutsche Geschichte. Gaertner, 1895.
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