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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

86 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —1544 
Als man in Deutschland von 1857 an Goldkronen von 10 Grammen prägte, nahm sie 
niemand, weil sie kein festes Wertverhältnis zur vorherrschenden Silbermünze hatten. 
Man kann nur mit Münzen rechnen, die einen festen Nennwert haben, die einfache 
Teile oder vielfache von einander sind. In jedem Münzsystem muß eine Hauptmünze 
den Ausgangspunkt des Rechnens bilden; ist sie von Silber und herrscht die Silber— 
münze vor, so muß die Kupfer- und Goldmünze ihren festen Wert nach ihr, ist sie 
von Gold, so muß die Kupfer- und Silbermünze ihn nach diesem erhalten. Diese 
Hauptmünze wird stets in den Gedanken der rechnenden und kaufenden Menschen zum 
festen Wertmesser; mag diese Münze im Laufe der Jahrzehnte selbst im Wert schwanken, 
die Menschen denken sie sich als das Feste, Unveränderliche ihres Wertbewußtseins; 
was Ware ist, wird im Wert ihr gegenüber schwanken können, das ist die Natur der 
Ware; was aber Geld ist, darf ihr gegenüber nicht im Wert schwanken; sonst thut es 
keinen gehörigen Gelddienst. Daher das absolute Bedürfnis, in jedem Münzgesetz den 
Nennwert der gesetzlich zugelassenen Münzen fest gegeneinander zu normieren. 
Durch diese Fixierung des Nennwertes jeder Münze ergiebt sich nun aber auch 
die große Schwierigkeit aller Anwendung verschiedener Metalle in demselben Münzsystem. 
Man setzte 4,5 Gramm Silber (des 1-Francstückes) gleich Oo,29 Gramm Gold (/ο des 
goldenen 20-Francstückes) im französischen Münzgesetz von 1808, weil gegen 1800 Gold 
zu Silber wie 1: 15,5 stand. Derartig gleichgesetzte Münzen oder Edelmetallquantitäten 
cirkulieren ohne Schwierigkeit zu solchem festen Nennwert nebeneinander, so lange das 
Wertverhältnis dasselbe bleibt, oder so lange die Anderung nicht bemerkt wird oder nicht 
vom Handel benutzt werden kann. Andert sich aber dieses Verhältnis, oder fallen die 
erwähnten Bedingungen weg, so wird mit jeder Wertsteigerung des Goldes auch jede 
Goldmünze in Silber, mit jeder Wertsteigerung des Silbers jede Silbermünze in Gold 
wertvoller, erhält ein sogenanntes Agio, erfüllt nicht mehr die wahre Funktion einer 
Münze, in festem klarem Wertverhältnis zu den übrigen Münzen zu stehen. Wo nun 
aber ein entwickelter Handelsgeist diese Wertdifferenzen bemerkt, wird jeder, der Zahlungen 
zu machen hat, soweit dies nach der Art und Menge der Münze möglich ist, nur die 
im Münzggefetz übertarifierte, im Verkehr gegen den Nennwert wertloser gewordene 
Münze zu solchen verwenden, die wertvoller gewordene im Münzgesetz untertarifierte 
dagegen zurückhalten, ein Agio für sie fordern, sie im Auslande, wo ihn kein Münz— 
gesetz an der Ausnutzung des höheren Wertes hindert, auszugeben suchen. Die letzie 
Folge ist, daß, soweit der Handel verschiedener Länder untereinander den Abfluß ge— 
stattet, stets bei jeder Wertänderung das Land seine Gold- oder seine Silbercirkulation 
verliert. Und schon die geringen Anderungen von 1 oder 2 Prozent, welche die Münz— 
gesetzgebung nicht beachtet, genügen in neuerer Zeit dazu. Solche Schwankungen treten 
aber stets wieder ein; nur vorübergehend für ein paar Jahre oder Jahrzehnte hat sich 
ein vom Münzgesetz angenommenes festes Wertverhältnis auf dem Weltmarkt erhalten. 
UÜber das Wertverhältnis und die Wertschwankungen der beiden Metalle im 
Altertum und im Mittelalter bis gegen 1650 wissen wir freilich bis jetzt nichts ganz 
Sicheres, so daß eine ganz klare Erkenntnis der damaligen Währungszustände unmöglich 
ist. So viel aber läßt sich doch erkennen oder wahrscheinlich machen, daß häufig von 
der Zeit an, da ein entwickelter Handelsgeist und Metallhandel vorhanden und wirksam 
war, das Nebeneinanderbestehen von Gold- und Silbermünzen zu bestimmtem Nennwert 
auch früher die eben geschilderten Folgen, hauptsächlich die des Verschwindens der einen 
Münzart aus dem Verkehr gehabt hat. Und wo die Gold- und Silbermünzen eines 
Systems länger nebeneinander sich erhielten, wird die Ursache die gewesen sein, daß 
entweder die Wertrelation länger stabil blieb, oder daß das Rebengeld, die Gold- oder 
die Silber- und Kupfermünze, nur in ganz beschränkter Menge geprägt wurde und 
cirkulierte. In einem solchen Falle nämlich wird die beschränkt geprägte Münzart zum 
Zeichen- oder Kreditgeld; es wird ihr leicht ein wesentlich höherer Nennwert beigelegt 
werden können als ihrem Metallwert entspricht. Und das kann ohne Schaden ge⸗ 
jchehen, sofern diefes Zeichengeld durch seine Seltenheit und seine Stempel, dadurch, daß 
es nur der Stellvertreter des andern Hauptgeldes ist, seinen Nennwert auch bei Wert—
	        

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