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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

228 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 686 
werden mehr und mehr von den anderen großen Centralbanken bis nach Rußland und 
Japan hin nachgeahmt. Auf ihre innere Veriasfsung komme ich nachher noch mit 
ꝛinem Worte. 
In Belgien bestanden zwei große Notenbanken, 1822 und 18385 gegründet; sie 
mußten beide 1848 ihre Noteneinlosung einstellen; die 1850 neu gegründete National— 
hank unter staatlicher Leitung mit ähnlicher Verfassung wie die französische und deutsche 
Tentralbank hat das alleinige Notenrecht, mit dem sie von 81 auf 476 Mill. Francs 
Rotencirkulation 1831 451895 kam. Die niederländische Centralnotenbank, 1814 
Jegründet, mehrfach reorganifiert, hat im Notengeschäft keine Konkurrenz; Präsident und 
andiger Sekretär sind vom König eingesetzt. Die schwedische, 165662- 1668 gegründete, 
rur den Reichsständen unterstehende Reichsnotenbank erhielt hauptsfächlich seit 18283, 
ioch mehr seit 1863 in Privat- und Aktiennotenbanken eine große Konkurrenz; schon 
1881 beschloß aber eine Untersuchungskommission das Aufhören der Notenemission aller 
inderen Institute; das Gesetz von 18907 gab der Reichsbank das alleinige Notenrecht 
—ED 
Staatsbank; fie machte 1813, wie der Siaat selbst, Bankerott. Die 1818 an ihre 
Stelle tretende Nationalbank war eine Aktiengesellschaft, aber in staatlicher Abhängigkeit; 
ie erhielt das Notenmonopol, das sie bis heute behielt; die besonders seit 18834 -1857 
sunehinenden anderen Banken haben ein Notenrecht. In Norwegen liegt die Bank⸗ 
derfafssung ähnlich wie in Dänemark; nur ist die Centralnotenbank mit dem Noten- 
monopol ganz von der Landesvertretung abhängig; der Storthing wählt die Direktion 
und die Leiter der Filialen. 
Östexreich-Angarn hat stets nur die eine Centralnotenbank gehabt, sie heißt 
seit 1878 Hsterreich-Angarische Bank; sie hat 1898 in 204 Plätzen eine Vertretung. 
Ihre Neuordnung von 1899 beläßt ihr nicht nur ihr Notenmonopol, sondern steigert 
auch wesentlich den Einfluß der beiderseitigen Regierungen auf die ganze Bankleitung. 
In der Schweiz sind bis 1900 85 Notenbanken (14 Altien-, 21 Kantonalbanken) ent— 
ldanden; ihre sich unterbietende Konkurrenz, die Verbindung des Notengeschäftes mit 
anderen unbankmäßigen Geschäften, ihre Unfähigkeit (trotz mehrerer sog. Konkordate der 
Banken untereinander zu gemeinsamer Aktion, zu richtiger Diskontpolitik, zu genügender 
Finwirkung auf Bilanz und Cirkulationsmittel) haben eine solche Unzufriedenheit er— 
jeugt, daß seit 1870 eine Reformbewegung im Sinne der Notenregulierung durch den 
Zund und Centralisation der Notenausgabe in Gang kam; sie hat einiges, aber noch 
— E—— 
in den Juteressen der Kantone, der bestehenden Banken, dem Streit über Aktien- und 
Staatsbank mit Kantons- und Bundesmitteln oder Privatkapital bis jetzt gescheitert. 
In Italien bestanden bis 1866 in den einzelnen Staaten eine Reihe von Noten— 
banken; sie waren fast die einzigen Bauken; schon 1866 erhielt die italienische National— 
hank eine Vorzugsstellung; aber es blieben bis 1893 sechs größere Notenbanken, deren 
zu weit benutzies Emissionsrecht die künstliche Spekulation immer wieder in falscher 
Weise anstachelte, deren Korruption das ganze öffentliche Leben ungünstig beeinflußte. 
Das Gesetz vom 10. August 1893 räumte endlich auf: nur drei Notenbanken blieben, 
die von Italien, Neapel und Sizilien; die beiden letzteren in beschränkter Stellung, 
zie erstere als eigentliche Centralbank und für den Zahlungsdienst des Staates im 
zanzen Königreiche bestimmt. Dem Staate ist ein Einfluß gewährleistet. Die russische, 
i860 gegründete, aus einer Anzahl bestehender Institute vereinigte Reichsbank ist, 
wie schon erwähnt, Staatsinstitut, sie hat das alleinige Notenrecht, das vor allem mit 
der nun erfolgten Aufnahme der Barzahlungen des Staates Bedeutung erhält. Ihr 
Kapital betrug 1900 108 Mill. Mk. ihr Notenumlauf 1163 ihre sonstigen täglich 
auigen Verbindlichkeiten 1845, ihr Metallvorrat 1826, ihr Wechselbestand 453 Mill. 
Mark. 
In den Vereinigten Staaten hatte das leichtsinnige Notenausgeben und 
die mangelnde Deckung für die Depositen von 1836—–1860 die oben schon geschilderte 
Gesetzgebung der Union 1863 — 1882 herbeigeführt; sie machte allen gewöhnlichen Bank—
	        

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