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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

246 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 704 
Taxatoren oder Taxämter ist eine der Hauptvorausfetzungen solider Hypothekenbank— 
eschäfte. 
— Vielleicht der schwierigste Punkt in der Normierung desselben ist die Beschränkung 
in Bezug auf die gewöhnlichen Bank- und sonstigen Geschäfte. Die Hypotheken— 
bank soll nicht die Geschäfte der Noten--Gründungs-, Depositen-, Effektenbank treiben, 
weil sie damit in gefährliche Kollisionen kommt, ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet. Sie 
darf also in der Regel keine Noten ausgeben, keine verzinslichen Depositen oder nur 
in beschränkter Weise annehmen; sie soll auch Wechsel und Effekten nur kaufen, sofern 
sie im Augenblick disponible Mittel nicht anders anlegen kann. Unendlich viel ist 
dagegen gesündigt worden; die Grenze ist schwer zu ziehen. Sie soll auch in der Regel 
nicht Grundstücke (außer um eine Hypothek zu retten) erwerben, keine Bauten aus— 
jühren, keine Bauspekulation treiben, keine eigenen anderen Geschäftsbetriebe führen; 
denn dadurch kommt sie gegenüber ihren Kreditkunden in falsche Stellung. Immer 
wieder haben unehrliche Banken das letztere Verbot durch Strohmänner, durch Tochter— 
—A V 
ausgebend nicht konzessionspflichig waren, umgangen. Ebenso haben gewissenlose 
Direktoren sich nicht gescheut, dieselben Geschäfte für sich wie sür ihre Banken zu 
machen und sie bei gutem Verlauf sich selbst, bei schlechtem der Bank zuzuschreiben. — 
Ein allgemeiner Zwang zu wahrheitsgetreuer bestimmter Bilanzaufstellung, ein 
Zwang, enisprechende Geschäftsberichte halbjährlich und jährlich zu veröffentlichen, sie in 
kürzeren Terminen den Aufsichtsräten zuzustellen, ist immer mehr angestrebt worden; ebenso 
eine Staatsaufsicht durch besondere sachverständige Beamte, Revision der Bücher u. s. w. 
Die kaufmännischen Leiter der Banken, die unehrlichen am meisten, aber auch 
die ehrlichen haben immer wieder über all' diese Schranken geklagt; sie behaupten immer 
wieder, das Geschäft werde mehr dadurch gehemmt, als daß der Sache genützt werde; 
die geriebenen Direktoren wüßten ja doch jeden Staatskommissar, ja jeden Aufsichtsrat 
zu täuschen. Das ist bis auf ein gewifses Maß wohl wahr. Aber die Regulierung 
hebt bei richtiger Handhabung doch nach und nach das Durchschnittsmaß an Reellität 
und Ehrlichkeit. Wo skrupellose Habsucht an die Spitze großer Anstalten kommt, muß 
Staat und Gesetz einschreiten. Gelingt es nicht, damit die Zustände zu bessern, so 
muß man weiter gehen und durch anständige Konkurrenz, sei es der Gemeinde und der 
Provinz, sei es des Staates helfen. — 
Im ganzen haben die deutschen Hypothekenbanken in ihrer Mehrzahl das städtische 
Hypothekengeschäft reell entwickelt. Ihre Dividenden bewegen sich im ganzen zwischen 
6 und 90/0, erreichen nicht die Durchschnittshöhe der französischen, österreichischen, 
italienischen, was für sie spricht. Einzelne von ihnen haben auch dem ländlichen Kredit 
gut gedient. Sie leiden nur alle daran, daß sie nicht genügend decentralisierte Organe 
für das letztere Geschäft besitzen, daß ihr Pfandbriefabsatz nur flott geht, wenn der 
Kapitalmarkt sonst nicht in Anspruch genommen ist. Sie haben sich in der Hausse— 
periode 1896—1900 vielfach in den rasch zunehmenden Städten so sehr auch dem 
soliden Baugeschäft versagt, daß bereits einzelne Städte, wie Düsseldorf, besondere 
städtische Hypothekeninstitute fur die Beförderung des Bauwesens schaffen. Auch die 
deutschen Invalidenversicherungsanstalten sind in die Lücke gesprungen, und man hat 
schon vorgeschlagen, in jeder derselben eine besondere Hypothekenabteilung zu errichten, 
die zugleich als folide Baubank wirke. 
Wir sehen, die Wege sind hier zuletzt ähnliche wie bei den Notenbanken; zu— 
nehmende Regulierung, eventuell Konkurrenz öffentlicher Anstalten. Für das platte 
Land haben nur gewisse füddeutsche Anstalten sowie die auch unter besonderer Staats— 
aufficht stehende Preußische Centralbodenkreditanstalt Erhebliches geleistet. — 
. Die Gesamtentwickelung, die wir in Bezug auf den Grundkredit dargestellt haben, 
läßt fich kurz so formulieren: durch den wachsenden Hypotheken- und Anfialtskrebit ist 
im Laufe des 19. Jahrhunderts erstens ein immer groößerer Teil alles Grund- und 
Hausbefitzes von Gläubigern abhängig geworden, aber diese Abhängigkeit verwandelt 
sich aus einer versönlichen in eine aunstaltliche, unbdersönliche, von Gechtspunklen der
	        

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