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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

779) Die wirtschaftshistorische Entstehung der Armut. 321 
standenen Sitten der gegenseitigen Unterstützung haben sich auch auf die kleinen 
agrarischen Gemeinden und Genossenschaften der Folgezeit sowie auf die Grundherrschaften 
als vergrößerte Familien, dann auch auf die Gilden und Zünfte als die Nachbildungen 
der Gentilverbände, endlich auch da und dort auf kleinere Stämme und primitive 
Staatsgebilde bis auf einen gewissen Grad übertragen. Das gemeinsame Grundeigentum, 
wie die theokratische Vorstellung von einem Eigentum Gottes, das allen — also auch 
den Armen — zu gute kommen müsse, die religiösen Vorschriften über Armenunterstützung, 
wie sie bei den höheren Rassen schon in den Zeiten einfachen nomadischen und agrarischen 
Lebens sich ausbilden, sind mit eine Folge der damaligen Geschlechtsverfassung, ihrer 
Gefühle und Vorstellungen, ihrer ganzen socialen Einrichtungen. 
Dabei ist aber nicht zu vergessen, daß es nur innerhalb der Familien und kleinen 
Verbände eine Unterstützung in Krankheit und Not gab und zwar meist um den Preis 
gänzlicher Unter- oder Einordnung der einzelnen in sie. Immer lösten sich viele 
einzelne aus Familie und Verband ab oder wurden ausgestoßen, ganze Abteilungen 
wurden immer wieder, wie im ver sacrum der Römer, hinausgeschickt, sich selbst eine 
Eristenz zu erkämpfen oder unterzugehen. Und die größeren, höher entwickelten Gemein— 
schaften, die Gemeinde- oder Kantonstaaten, noch mehr die größeren Staaten, wenn sie 
eine oder mehrere Millionen Seelen umfaßten, waren nicht mehr von gleich starken 
Gemeingefühlen beherrscht, hatten weder die Mittel noch die Einrichtungen, für die 
nicht von den Ihrigen unterstützten Armen, Kranken, Alten, Verwitweten, Waisen und 
Arbeitslosen zu sorgen. So entstand in dem Maße, wie die Gemeinwesen größer und 
komplizierter wurden, wie die alte patriarchalische Familie, die alten kleinen Verbände 
sich lockerten und auflösten, wie die Naturalwirtschaft zurücktrat, und die Geldwirtschaft 
äegte, die Klassengegensätze stiegen, und die Bevölkerung wuchs, ohne daß sofort die 
ntsprechenden technischen und organisat orischen Fortschritte der Volkswirtschaft und der 
Staatsverfassung das Wachstum begleiteten, ein Massenelend, das uns im Altertum 
wie in der neueren historischen Enlwickelung in bestimmten Staaten und Zeiten fast 
erschreckend entgegentritt. Wo es solchen Umfang erreicht hat und zum allgemeinen 
Bewußtsein gekommen ist, da ist von Armut im heutigen Sinne die Rede; das heißt, 
da giebt es zahlreiche Menschen, welche sich weder selbst mehr erhalten können, noch 
don ihren Verwandien und nächsten Genoffen unterhalten werden, da fühlen sich die 
Armen als Klasse, als Stand durch die bewußte Gemeinfsamkeit ihres Elends. Da 
entsteht das Problem, fie unschädlich zu machen, und zu unterftützen, und in irgend 
velcher Form tritt die Forderung hierzu an die Wohlhabenden, an die Organe der 
dirche, der Gemeinde, des Staates herau fur die Bettelnden zu sorgen, sie ohne Gegen— 
leistung zu unlerstutzen. 
Die Armut ist ohne Zweifel in den größeren reich gewordenen antiken Staaten 
nach dem Siege individuguüstischer Wirtschaftsinftitutionen noch viel größer gewesen 
als in den neueren vom 14. Jahrhundert an bis in die erste Hälfte des 19. Man 
hatte im Allertum noch nicht die Gegengewichte und Einrichtungen, wie sie in den 
letzten Jahrhunderten sich enlwickelten. 
Freilich, wo ein solches Massenelend als Klassenerscheinung auftrat, mußten nach 
und nach Gegenbewegungen entstehen. Es erwuchs erst in kleineren, daun in weiteren 
streisen das Mitleid; es entstanden Versuche aller Art, der Not zu steuern. Wir sehen 
. B. in Athen Ansätze zu einer Armenpflege für die Vollbürger, wir sehen in vielen 
antiken Städten die Kolonifation sich mit der Fürsorge für die ärmeren Bürger ver— 
binden; wir sehen die römischen Aristokraten und den Prinzipat geschäftig, für billiges 
Brot oder gar für kostenlose Ernährung der Armen, wenigstens in den Hauptstädten, 
zu sorgen. Am tiefsten aber hat das Christentum die Pflicht der Armenunterstützung 
erfaßt; es hat in den Zeiten der fich auflösenden egoistischen antiken Welt mit der 
zanzen Wucht feiner fittlichen Überzeugung diese Pflicht gepredigt und sie auch in den 
ersten kleinen Christengemeinden praktisch in glücklicher Weise durch die Diakonenthätigkeit 
durchgeführt. Nachdem freilich das Christentum Staatsreligion geworden war, hab es 
war mit Energie an dem Gedanken, für die Armen zu sorgen, festgehalten; es wurde 
Sclmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. I1 126 Aufl
	        

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