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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

18 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 476 
zuließen, daß man nur gute Waren dulden wollte; Preisfetzung, Warenschau, Auswahl 
in der Zulafsung der Personen und der Waren, Marktzoll sind uralte Bestandteile aller 
älteren Marltordnung. Wo sich freie Genossenschaften von Verkäufern, Gilden wie im 
europäischen Norden vom 10.-13. Jahrhundert, der Marktordnung bemächtigten, da 
haben fie das Marktrecht als ihr Monopol betrachtet, zum Verkauf nur die Genossen 
oͤder wer ihnen willkommen war, genügend für ihre Einrichtungen zahlte, zugelassen. 
Im übrigen war es meist die öffentliche Stadt- oder Staatsgewalt oder ihre Vertreter, 
wie in Griechenland die Agoranomoi genannten Beamten, in Rom die ihnen nachgebildeten 
Ädilen und Präfekten, später die Kirche, im Mittelalter der König und die Fürsten, 
die Grafen, später die Stadträte, welche die ganze konventionelle Ordnung des Marktes 
herbeiführten. Daher die Rechtsvorstellung, jeder ordentliche Markt bedürfe der fürst⸗ 
lächen Verleihung durch die öffentliche Gewalt; daher die Verleihung des Marktrechtes 
stels mit dem Munz- und Zollrecht und mit der Banngewalt, auf Grund deren An— 
ordnungen getroffen, Strafen verhaäͤngt werden konnten. Daher das Verlangen der im 
Besitz eines Marktes Befindlichen, es dürse auf so und so viel Meilen kein anderer 
eingerichtet werden. Daher die Ausbildung eines besonderen Marktrechtes, d. h. einer 
Reihe zusammenhängender Normen und Sahungen in Bezug auf den Marktverkehr; das 
„Markirecht“ enthäli die herkömmlichen poligeilichen und konkurrenzregulierenden Anord— 
nungen der öffentlichen Gewalt ebenso wie die privatrechtlichen Gewohnheiten der Käufer 
und Verkäufer. In einem Kapitular heißt es: nullus homo praesumat aliter vendere 
aut emere aut mensurare, nisi sicut dominus imperator mandatum habet. Die schwer⸗ 
fälligen in älterer Zeit zur Sicherung von Treu und Glauben geschaffenen starren Ver— 
kehrsöformen werden auf dem Markt nach und nach als zu hemmend abgestreift, die 
alten Einreden ausgeschlossen, wie es in einem von Grimm mitgeteilten Weistum heißt: 
„choufleute stritont, taʒ der chouf sule wesen stäte, der ze jarmarcate getan wirdet, 
ér si reht alde unrebt, wande iz ore gewoneheit is.“ 
Alle Entstehung etwas größeren, periodisch sich wiederholenden Verkehrs war an 
die Einrichtung von Märkten geknüpfi. Wohl tauschten und kauften auch außerhalb 
der Märkte einzelne untereinander und vom Hausierer; aber das wollte nicht viel be⸗ 
deuten; das Hauptgeschäft, auch der fremden Händler und Hausterer, konzentrierte sich 
auf den Märklen. Maͤrkte absichtlich zu schafsen, erschien deshalb in dieser Zeit als 
das Mittel des volkswirtschaftlichen Fortschrittes; sehr viele freilich hat man vergeblich 
zu gründen gesucht; denn es gehörte stets neben den Anstalten und konventionellen 
Einrichtungen dazu, daß zahlreiche Käufer und Verkäufer sich periodisch versammelten. 
Das wurde in äͤlterer Zeit durch die Zwangspflicht, auf dem Markt zu erscheinen, 
erreicht; doch war diese für viele zu lästig, um für häufigere Märkte aufrecht erhalten 
werden zu können; man beseitigte sie vielfach, verließ sich auf den freiwilligen Besuch, lockte 
durch verschiedene Mittel dazu an, schloß auch mit anderen Städten, mit kaufmännischen 
Gilden Verträge über regelmäßigen Marktbesuch. Eine Konstitution Friedrichs II. von 
Undine (1285) verfügt: ut nemo cogatur ad aliquod forum invitus ire. 
Die Besörderung der Märkte erscheint überall als die notwendige Vorbedingung 
des Geschäftsverkehrs, so lange die persoönliche Beruhrung der Verkäufer und Käufer für 
jedes Geschäft nötig war, d. h. so lange kein Brief- und Depeschenverkehr, keine Zeitungen 
und Posten Nachrichten und Angebote vermittelten, so lange der ganze heute existierende 
geschäftige Zwischenhandel nicht thätig war, Angebot und Nachfrage zusammenzubringen 
und zu vermitteln. Die Märkte sind zugleich, so lange der ganze oder der überwiegende 
Verkehr sich auf ihnen abspielt, ein sehr bequemes Mittel, ihn im öffentlichen Interesse zu 
regulieren und zu besteuern, auch eine Konkurrenz zu schaffen, wo fie fehlt, eine 
übersicht über die Geschäfte zu gewinnen. Und selbst nachdem die Zwischenglieder des 
Handels begonnen haben, zwischen Produzenten und Konsumenten sich zu schieben, wird 
es durch den Markt und seine konventionellen Anordnungen möglich, an den Stellen, 
wo der Zwischenhandel als schädlich, als verteuernd erscheint, ihn durch direkte Zusammen— 
führung der Produzenten und Konsumenten oder durch direkte Berührung der Kaufleute 
verschiedener Gegenden überflüssig zu machen.
	        

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Oeuvres Complètes. Guillaumin, 1847.
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