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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

809)] Notwendigkeit der Kranken-, Sterbegeld-, Unfallversicherung. 351 
kaum mehr vorkomme. Wo die Krankenversicherung fehlt, wo sie, wie in den Vereinigten 
Slaaten, von den Volksversicherungsbanken als zu schwierig aufgegeben wurde, ist die 
Sitte, auch die Kinder vom 2. Lebensjahr an auf ein Todesgeld zu versichern, sehr 
weit verbreitet; sie hat den ausgesprochenen Zweck, die Kosten von Krankheiten, welche 
mit dem Tode endigen, zu ersetzen; sie hat aber den großen Fehler, die Kosten einer 
glücklich verlaufenen Krankheit unersetzt zu lassen, sie steht zumal in England im Ver—⸗ 
dacht, den Kindsmord durch die Eltern und Verwandten der tiefstehenden Volksschichten 
hervorzurufen. 
In Deutschland bestanden, wie wir sahen, 2,73,6 Mill. Volksversicherungs⸗ 
policen 1900; von den 9—10 Mill. in den Krankenkassen Versicherten haben wohl etwa 
748 Mill. zugleich ein Recht auf Sterbegelder; zwischen 0,85 und 0,99 o/0 derselben sterben 
zährlich, ihre Familien erhalten das Sterbegeld. Im ganzen können wir annehmen, 
daß etwa für 10—11 Mill. Deutsche, wenn wir von der Möglichkeit der Doppel—⸗ 
versicherung absehen, im Todesfall ein Sterbegeld gesichert ist. 
d) Sterben müssen alle Menschen, krank werden sie oftmals, von den deutschen 
Arbeitern heute jeder jedes dritte Jahr einmal. Unfälle, welche arbeitsunfähig machen, 
sind viel seltener; aber wenigstens die schwereren unter ihnen treffen den Verunglückten 
— D Ereignis eine Folge der gewöhnlichen haus— 
wirtschaftlichen Thätigkeit, wie eines Sturzes vom Wagen oder der Leilter, eines Schlages 
vom Pferde, eines Unglücks auf der Jagd, so trifft wenigstens keinen Dritten die Schuld. 
Der Betreffende und die Familien müssen es tragen; nötigenfalls tritt die Armenpflege, 
das Hospital, die Unterstützung von Verwandten ein. Wo aber besondere Gefahren mit 
einem Beruf im Dienste Dritter sich verbinden, wie mit der Bergwerksarbeit, dem 
Schiffergewerbe, dem Felddienst der Soldaten, da hat man seit Jahrhunderten schon 
getrachtet, Stiftungen, Kassen, Invalidenhäuser zu schaffen, um die mittellosesten der 
Verunglückten zu unterstüten. Aber so mancherlei derart auch geschah, z. B. für die 
Ktriegs- und Berginvaliden, so wenig reichte es doch aus. Und je mehr die Groß⸗ 
industrie zunahm und in ihr die vielfsach gefährliche Maschinentechnik, desto dringlicher 
wurde es, für die Verunglückten zu sorgen, welche im Dienste der Unternehmer ihrem 
Berufe erlagen, und für welche bisher weder Rechtsschutz noch Versorgung in ausreichen⸗ 
dem Maße bestand. Von 18850 —1880 wurde die Frage der Betriebsunfälle in den Kultur⸗ 
staaten immer dringlicher. Man zählte in Preußen 1869 5999, 1876 13600 schwere 
Unfälle, wopon 8135 und 8888 im Berufe erfsolgten, 4769 und 6141 tödlich waren; eine 
besondere deutsche Erhebung von 1881 erzeugte die Erwartung, daß jährlich 88 722 Betriebs⸗ 
unfälle vorkämen, 200/0 davon über vierwöchentliche Arbeitsunfähigkeit, —3 o/ den Tod 
zur Folge hätten. Im englischen Bergbau rechnete man 186176 jährlich MN01400 
Opfer. Die Unfallversicherung in den Händen von privaten Versicherungsanstalten 
begann in der Weise, daß die haftpflichtigen Unternehmer den Schaden, der sie treffen 
donnte, bei diesen Gesellschaften versicherten. Mit den deutschen Unfall versicherungs⸗ 
gesetzen von 1884 an erhielt man erst eine genauere Kunde vom Umfang der beruflichen 
Anfälle, auf welche die Gesetze sich erstrecken; es sind in der Hauptsache die in den gewerb— 
lichen Betrieben (mit Ausschluß des Handwerks), den Verkehrsbetrieben (mit Ausschluß 
des Handels) und den land- und forstwirtschaftlichen. Es sind also in dieser Statistik 
nicht einbegriffen alle beruflichen Unfälle von Arbeitern in den ausgeschlossenen Be— 
trieben, alle beruflichen Unfälle der Betriebsleiter und der Beamten mit über 2000 Mk. 
Jahresverdienst, alle Betriebsunfälle, welche dritte Personen, Unbeteiligte, Passagiere u. J. w. 
betreffen und endlich alle nicht beruflichen Unfälle, also die in der Hauswirtschaft, auf 
der Inete oder sonstwie sich ereignenden. Das Ergebnis ist für das Deutsche Reich 
olgendes: 
a) Kleinere Berufsunfälle b) Größere Berufsunfälle Unter b) waren: Auf 1000 Versicherte kamen 
mit Arbeitsunfähigkeit mit Arbeitsunfähigkeit todlich folchẽ mit dauernder 9), und b p 
unter 13 Wochen uüber 18 Wochen Erwerbsunfähigkeit zusammen )allein 
889 148 425 31449 5260 2908 13,0 28 
894 218 368 69619 6861 1784 1516 53 
899 337377 196 036 8121 18326 237 56
	        

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