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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

516 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —(1974 
Erwerb durch den Markt, Gewerbe und Handel lockten. Oft verschmolzen mehrere Land⸗ 
gemeinden, oft dehnte ein Fronhof, eine Burg, ein Dorf sich aus; die älteren und neuen 
Bewohner einigten sich rasch zu der von den Schranken des Feudalismus befreiten 
Bürgerschaft. Stadtherren und Fürsten förderten vielfach die Bewegung durch Privilegien; 
auch Verschwörungen und Aufstände (in Frankreich die sogenannten Kommunen) halfen 
teilweise nach, das neue Stadtrecht, die unabhängige Selbstverwaltung des Rates durch— 
usetzen. Die Bewegung war im ganzen eine friedliche; man würde nicht ohne starke 
—— fagen können, die Städte seien wesentlich durch Klassenkämpfe entstanden 
oder zu ihren Rechten gekommen. Innerhalb der aufkommenden Städte findet noch keine 
eigentliche Standestrennung Platz; Dienstmannen, Ritter, freie Bürger und Kaufleute, 
erst frei werdende Ackerbürger und besitzlose Handwerker gehen noch lange in einander 
über. In Italien, das nur vereinzelt einen hohen Adel kennt, sitzt die Ritterschaft 
mehr als sonstwo in den Städten. Erst im 183. Jahrhundert scheiden Beruf und 
Besitz die städtische Bevölkerung definitiv in die zwei Gruppen des Patriziats (Ge— 
schlechter) und der übrigen Bürgerschaft. Zur ersteren gehbren die Ritter und Dienst— 
mannen, sowie die größeren städtischen Grundbesitzer, zur letzteren vor allem die Hand⸗ 
werker, im ganzen auch die Kaufleute, die teilweise aber auch eine Mittelstellung 
einnehmen; je größer irgendwo der Handel, desto mehr nehmen auch die Geschlechter 
an ihm teil. Die letzteren besetzen allein den Rat, führen allein die patriarchalische, 
wenig kontrollierte Berwaltung. Die Bürgerschaft traut dem Rat, gehorcht ihm willig, 
weil er besser als Stadtherren und fürstliche Beamte die städtischen Interessen fördert; 
oft ist der Rat freilich auch noch ein halb bischöflicher oder landesherrlicher. In Italien 
versuchen die Staufer 1159—1250 eine Stadtregierung durch kaiserliche Einzelbeamte, 
Podestas, einzuführen, die sich aber nicht halten kann. In Deutschland verbindet der 
erste Groll der Zünfte und niederen Bürgerschaft gegen die Ratsregierung sich da und 
dort mit den bischöflichen Stadtherren (Koln 1258, Straßburg 1266). 
Die ganze spätere städtische Klassengeschichte (vom 18. Jahrhundert an) ist nun 
wesentlich abhängig von der Frage, ob die Städte einer festen großen verständigen 
Regierungsgewalt untergeordnet waren oder nicht. Daran fehlte es im ganzen in 
Italien und Deutschland, während es in England, in Frankreich, in Flandern mehr 
oder weniger der Fall war. Wo König und Regierung, Furstenium und Stadtherren 
die Leitung behielten, da hinderten sie die brutalen Klassenkämpfe zwischen Stadt und 
Land ebenso wie die verzehrenden, von Jahrzehnt zu Jahrzehnt sich wiederholenden 
Kämpfe zwischen Bürgern und Pfaffen, Patriziat und Zünflen, Stadtrat und gemeiner 
Bürgerschaft, Reich und Arm; es handelte sich bei allen diefen Gegensätzen um Ver— 
fafsungs- und Besitzfragen zugleich, sie steigerten sich zu Klassenkämpfen, wo die Regierung 
es nicht verstand einzugreifen, zu versöhnen und zu vermitteln. 
In Italien, wo durch Übertragung der Grafenrechte an die Bischöfe frühe eigent— 
liche Stadtstaaten mit kleinen Territorialgebieten und voller Freiheit nach oben sich 
bilden, entsteht 1150—1500 eine hohe wirtschaftliche und sonstige städtische Kultur. 
Aber die Städte verzehren sich dabei durch den steten handelspolitischen Kampf unter 
sich und durch die unaufhörlichen inneren patrizischen Faktions-, Verfassungs- und 
Klassenkämpfe, sowie durch Privatfehden aller Art, welche durch ihren blutigen Verlauf, 
ihre Verbannungen, Konfiskationen, durch ihre fast jaͤhrlich sich erneuernden Rechts— 
veränderungen beinahe an die antiken erinnern. Das letzte Ende ist die schon vom 13. und 
14. Jahrhundert an beginnende, meist brutale, furchtbar harte Tyrannis von Heer— 
jührern, großen Geldmännern, geistlichen Fürsten und zuletzi die Fremdherrschaft, die 
vom Ende des 15. Jahrhunderts bis ins 19. auf Italien lastet. Die Mißregierung 
des schönen Landes, die tiefe Herabwürdigung der unleren Klafsen von 1300—1800 ist 
die Rachwirkung davon, daß von 1200 —1500 das zufällige Spiel von Klassenkämpfen, 
Aufständen, Revolutionen, Gewaltthaten alle Schicksale bestimmt hat. 
.ZDen schroffsten Gegensatz hierzu bildet die englische Geschichte: die normannische 
Militarmonarchie hat alle Klaffen unter ihr hartes Regiment gebeugt; die Städte werden 
nie so selbständig wie in Italien und Deutschland, sie bleiben königliche Landstädte, aber
	        

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