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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

977) Königtum, Landstände, ständische Verfassung von 1400-- 1800. 519 
schaftsinstitutionen so zu verschmelzen, wie es früher nur für Städte und Stadtgebiete 
möglich gewesen war. Der Kampf der Staatsgewalt gegen die hergebrachten Rechte der 
Kirche, des Feudaladels und der städtischen Oligarchie, gegen deren Mißbräuche und Klassen— 
herrschaft war damit gegeben. Die meisten der fähigen und großen Fürsten und Minister 
dieser Zeit waren Bürger- und Bauernfreunde. Aber ihnen standen die gewöhnlichen 
Minister und Fürsten gegenüber. Und auch die höherstehenden konnten nicht sociale Ziele 
allein verfolgen. Je nach der ständischen Verfassung, je nach dem Druck der auswärtigen 
Feinde, je nach der Größe des Staates war das aufgeklärte Fürstentum in seiner socialen 
Politik gehemmt. Je nachdem ein fähiges Staatsbeamtentum entstand, je nachdem die 
Natural- und Domänenwirtschaft noch vorherrschte, je nachdem Geldwirtschaft und neue 
sociale Schichtung rascher oder langsamer vordrang, sehen wir ganz verschiedene sociale 
Wirkungen der im ganzen übereinstimmenden Gesamttendenzen. 
Wo die Gebiete sehr kleine blieben, fehlte der fürstlichen Gewalt leicht der Sinn 
und die Möglichkeit der politischen und socialen Reform. Da wurde Heer und Beamten—⸗ 
tum zur Karikatur, da wuchs nur eine außer Verhältnis zum Wohlstand stehende 
Steuerlast. Die Einrichtungen blieben oft die grundherrlich-feudalen, überhaupt die 
mittelalterlichen, was freilich die gute Seite hatte, daß die socialen Klassenunterschiede auch 
nicht so rasch sich steigerten wie in den großen Ländern mit wachsender Bevölkerung 
und hoͤheren wirtschaftlichen Lebensfformen. Wir kommen darauf zurück, daß der große 
Bauernkrieg in solchen Gebieten ausbrach. Alle Länder der Kleinstaaterei, Italien, 
die Schweiz, der größere Teil Deutschlands blieben bis 1800, ja fast bis 1850 volks— 
wirtschaftlich im Rückstand, hatten aber auch geringere sociale Differenzierung. 
Der Hauptgegenfatz von 1400— 1800 ist der der ständischen Verfassung und des 
fürstlichen Absolutismus; die erstere bedeutet feudale Klassenherrschaft, der letztere den 
Kampf dagegen. Aber doch wäre es ganz falsch, nicht anzuerkennen, daß das Empor— 
kommen der Stände und der ständischen Verfassung von 1300 — 1500 ein Fortschritt 
war. Umfaßten die Stände und ihre Körperschaften auch nur die oberen Klassen, 
Geistlichkeit, Adel, städtische Bürgermeister, nur ausnahmsweise, wie in Tirol, die Ver— 
treter der Bauern, so lag doch in ihrer Vereinigung zu ständischen Beratungen eine 
Korrektur fürstlicher Mißbräuche, eine Gewöhnung, die Landesinteressen zu fördern, eine 
gewisse Repräsentation des Volkes, die man besser damals nicht haben konnte, ein ge— 
wisses Zusammenwachsen der Landesteile. Der feudale oder sonstige Klassenegoismus 
der Stände trat natürlich überall hervor; in ganz schlimmer Weise aber nur da, wo 
Fürsten- und Beamtentum schwach und unfähig waren. Mehr im Osten und Norden 
Europas; so in Schweden, Dänemark, Polen, Böhmen, Ungarn 1480—1520, in den 
nordostdeutschen Territorien 1330 — 1660. In England, Spanien, Frankreich, Oster⸗ 
reich dagegen war 1300 — 1600 der ständische Einfluß fast durch das Königtum beiseite 
geschoben; in Holland hielt 1600 — 1650 das oranische Haus der Kaufmannsaristokratie 
wenigstens noch die Wage; erst später siegte hier die kaufmännische Aristokratenherrschaft, 
wie auch in England erst nach Cromwells Diktatur der überwiegende Einfluß der 
Parlamentsaristokratie hauptsächlich von 1689 an das Königtum beiseite schob. 
Wo das Königtum die ständischen Einflüsse und damit die ständische Klassen⸗ 
herrschaft beseitigte oder zurückdrängte, war die große Frage, ob es die Hebung der 
mittleren und uteren Klaffen als Ziel der Politik richtig ergriff, und ob es fähig war, 
dasselbe mit den notwendigen anderen Zwecken der Macht, der Heeres— und Beamten⸗ 
organisation, der Finanzen, der Kolonialpolitik in Verbindung zu bringen. Die Aus— 
bisdung der Steuern und der finanziellen Mittel war oft so schwierig, daß z. B. in 
Frankreich die häufigen Staatsbankerotte und die maßlose Steuerlast die Bauern mehr 
ruinierte als vorher der feudale Klassendruck. Ahnlich in Rußland im 18. und 19. Jahr— 
hundert. Die neumodische Fürstengewalt stellte sich in Italien zu sehr in den Dienst 
der Kunst, in HOsterreich und Spanien zu sehr in den der katholischen Kirche, in Frank— 
reich zu sehr in den des höfischen Glanzes und Luxus, um socialpolitisch wirklich 
segensreich zu wirken. Immer haben in Frankreich Sully und Colbert auch nach socialet 
Richtung Gutes geschaffen; in England haben die Tudors und Cromwell socialen Sinn
	        

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