Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

1023) Die älteste Handelspolitik kleiner Stämme. 565 
und Viehraub zu ordnen, es sind Grenzmärkte und Ähnliches herzustellen. Wir hören von 
den heutigen afrikanischen Negerstämmen, daß sie ihre nachbarlichen Stammesbeziehungen 
durch zahllose ungeschriebene Verträge ordnen, welche die Interessensphären der Dorf⸗ 
fürstentümer abgrenzen; die Boten und Gesandten, die solche Verträge abschließen, sind 
die angesehensten Stammesmitglieder, sie bewahren mit wunderbarem Gedächtnis jedes 
Wort der getroffenen Abreden noch nach vielen Jahren. 
Die Verträge beziehen sich wohl mehr auf andere Gegenstände, z. B. Bündnisse, 
gemeinsame Kriegszüge, aber doch auch auf wirtschaftliche Gegensätze und Interessen, 
hauptsächlich auf die Zulassung zum Verkehr, auf die Erlaubnis, daß Stammesfreide 
das Stammesgebiet betreten, auf ihre Behandlung, ihren Handel. 
Es wäre falsch, anzunehmen, daß die Mehrzahl dieser älteren Stämme sich stets 
und überwiegend kriegerisch und feindlich gegenüberstehen. Sind sie doch oft desfelben 
Blutes, haben dieselbe oder eine ähnliche Sprache, stehen in Bündnis- und Kriegs— 
gemeinschaft. Daher ist oft auch die Sitte der Fremdenbehandlung eine freundliche, 
oft freilich ist fie auch eine harte, barbarische. Es kommt in erster Linie darauf an, 
wie bluts- und rassenverwandt die Stämme sich fühlen, welche Leidenschaft erregende 
Kämpfe voraus gingen, welche religiöse Vorstellungen schon die uralt barbarische Auf—- 
fassung von der Rechtlosigkeit jedes Stammesfremden ermäßigt haben. Zunächst ist die 
Grundlage jeder Fremdenbehandlung die Thatsache, daß an sich kein Fremder an den 
schützenden, friedenstiftenden Stammeseinrichtungen der Blutrache, des Strafrechtes, der 
Rechtshülse der Geschlechts- und Stammesgenossen Teil hat. Der Todschläger des 
Fremden ist noch nach westgotischem, doch schon so fremdenfreundlichem Recht straflos, 
h. d. er ist nicht friedlos, braucht nicht landflüchtig zu werden; bis tief ins spätere 
Mittelalter ist jedes gestrandete fremde Schiff dem freien, straflosen Raube in den 
meisten europäischen Staaten preisgegeben. 
Aber daneben treffen wir bei barbarischen Rassen und Stämmen häufige Auf— 
nahme Fremder in Sippe und Familie, wenn sie gerade Bedarf an Menschen haben, 
neben Verfklavung und Todschlag zu anderer Zeit und gegen andere. Und sehr früh 
treffen wir freundliche Behandlung von Herolden, Gesandlen, Wallfahrern, kurz von 
unverdächtigen, vorübergehend das Stammesgebiet Betretenden. Ja, bei den Kultur— 
rassen mit etwas geläuterten Religionsvorstellungen tritt uns frühe eine unter dem 
Schutz der Götter stehende Gastfreundschaft entgegen, die jedem Fremden zu Teil wird, 
der nur gewisse Ceremonien erfüllt, z. B. die Schwelle des gastlichen Hauses berührt 
hat. An einzelnen Stellen hat auch durch kriegerische Schicksale, Eroberung. Verpflanzung 
ganzer Stämme und Stammesteile eine frühe Mischung verschiedener Rafsen und Volks— 
elemente stattgefunden, welche teils zur Abmilderung der Fremdenbenachteiligung, teils 
zur schroffen Klassenherrschaft der höͤher Stehenden führte. 
Neben all' dem steht nun als relativ selbständige Erscheinung die Fremdenbehand⸗ 
lung derer, die als Händler in fremde Stämme und Länder eindringen. Das Institut 
der Gastfreundschaft einerseits, das der alten Rechtlosigkeit der Fremden andererfeits, sie 
standen naturgemäß an der Wiege des nun sich ausbildenden Fremdenrechtes, dessen 
Zweck der Handel war. Die thatsächliche Voraussetzung derartiger Beziehungen war 
meist, daß in der Technik des Handels und der Gewerbe geschulte, höher stehende Ele— 
mente um des Gewinnes willen in die Gebiete niedriger, primitiver Kultur eindrangen. 
Die Gefühle und Interessen, auf welche sie hier stießen, konnten auch keine ein— 
fjachen sein. Die fremden Händler konnten zumal den Häuptlingen, dem Adel als 
Bringer höherer Kulturgüter und Käufer der heimischen Rohprodukte willkommen 
jein; sie waren aber stets auch anderen — zumal der großen Menge, die nichts kaufte 
und wenig zu verkaufen hatte, — verdächtig, ja verhaßt. Daher die Möglichkeit sehr 
verschiedener Ausbildung der Rechtsinstitute, die auf die fremden Händler Anwendung 
fanden und noch finden. Die Verschiedenheit ist ferner bedingt durch die Zahl und 
die Art der eindringenden Händler, wie durch die Geschlossenheit und politische Kon— 
zentration, die Verfassung der einlassenden Stämme und Völker. 
Die meist zuerst in größeren Zügen, Karawanen, Schiffsgeschwadern unter ein—
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Verkehr, Handel Und Geldwesen. Wert Und Preis. Kapital Und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung. Duncker & Humblot, 1904.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.