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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

566 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1024 
heitlichem Befehl kommenden Fremden können nur landen, Markt halten, verkaufen, 
wenn ihnen durch Sitte oder Vertrag ein zeitweiliger Aufenthalt erlaubt wird, wenn 
man ihnen Schutz, Wergeld, ein sogenanntes Gastgericht eingeräumt hat, wenn sie dafür 
Gebühren zahlen, Geschenke machen, sich Preistaxen, oft auch einer Warenschau unter— 
werfen, kurz, wenn eine Summe von Beschränkungen der alten Rechtlosfigkeit der 
Fremden eingetreten ist. Aber ebenso häufig verlangt man, daß sie nach bestimmter 
Frist wieder abziehen; man will ihre dauernde Festsetzung nicht, weil sie leicht zur 
Fremdherrschaft wird. Man läßt nur gewisse, für unschädlich gehaltene Waren zu, oder 
verlangt solche Geschenke und Abgaben, daß das Geschäft unmöglich wird. Und je stärker 
der Fremdenzufluß ist, je umfangreicher ihre Geschäfte werden, desto allgemeinere Gefahren 
verbinden sich damit, Gefahren, die leicht viel bedeutsamer erscheinen als der Vorteil 
dieses ganzen Verkehrs. 
der Fremdkaufmann wird nicht bloß leicht ein harter Gläubiger und zuletzt ein 
dauernd sich festsetzender Tyrann; er und sein Verkehr bedrohen die ganze Ver— 
fassung, die Sitten und Lebensgewohnheiten der Stämme, die sie besuchen. Der Ver— 
kehr mit fremden Händlern, zumal mit solchen einer viel höheren Kultur, mit ganz 
anderen Sitten, auch mit ganz anderen Lastern, mit ganz anderen Religionsvorstellungen 
löst leicht das ganze psychische und sittliche Gefüge einfacher Stämme auf, erzeugt unter 
Umständen eine Erschlaffung der vorhandenen Spannkräfte, eine Unbestimmtheit im 
Entschlusse und im Handeln, die leicht sehr schädlich wirken. Der Europäer, der oft 
zuerst nur Spiritus, Schießpulver und Syphilis zu den rohesten Stämmen brachte, hat 
ihnen meist viel mehr — durch den zu großen Kulturgegensatz — geschadet als genützt. 
Vor allem aber zerftört leicht die Einführung billiger Waren der höheren Kultur eine 
bereits entwickelte Technik und schadet so unendlich. Th. Waitz weist nach, daß die 
Indianerstämme durch europäische Waren ihre alte Kunst der Kupferbereitung und viele 
andere Geschicklichkeiten verloren. Schweinfurt zeigt das Gleiche für die Negervölker 
und ihre Eisenbereitung, für die sämtlichen nordafrikanischen und muhamedanischen 
Stämme und ihren ganzen Gewerbfleiß. Manche amerikanische Indianerstämme, die 
früher Jagd und Ackerbau verbanden, haben durch den Pelzhandel mit den Europäern 
und seinen vorübergehenden Gewinn erst die Jagdtiere in ihrem Gebiete erschöpft und 
dann gemerkt, daß sie auch den Ackerbau verlernt hatten; sie sind verarmt, an Zahl 
sehr zurückgegangen (Th. Waitz). Die blühenden malaischen Reiche, welche zur Zeit 
der Ankunft der Europäer eine erhebliche Kunstfertigkeit und einen eigenen Handel be— 
saßen, sind fast alle durch diese Berührung zurückgegangen und verfallen: nur ein kleiner 
Teil des Handels blieb in malaischen Händen. 
Daher hat überall, wo ein lebendiger Stammes- und Staatszusammenhang, eine 
weitsichtige Regierung vorhanden war, sich eine Reaktion gegen die Fremdenzulassung gebildet, 
die im ganzen durchaus berechtigt und heilsam war, so oft sie im einzelnen übers Ziel 
hinaus schoß und zu Engherzigkeit, ja zu barbarischer Vertreibung und Tötung der Fremden 
führte. Häufig kommt es zu einer die Fremden benachteiligenden, ja ausschließenden Politik, 
aber erst nachdem sie vorher lange zugelassen waren, nachdem die ungünstigen Folgen sich 
gezeigt, eine starke Volksleidenschast fich gegen sie gebildet, die Anfänge eines eigenen 
Handels Schutz gegen die Fremden verlangt haben. So ist wohl die Ausschließung 
der Fremden im allen Agypten erst in einer Epoche relativ hoher Kultur eingetreten; 
die Griechen haben die phönikischen Kolonien an ihren Küsten vertrieben, nachdem sie sie 
Jahrhunderte lang geduldet. Die Japaner kamen 1550 zuerst mit Europäern, den 
Portugiesen, in Berührung; Fortschritte im Handel und Schiffsbau waren zunächst die 
Folge. Aber von 1634 an bis 1858 überwog die Absperrungspolitik; man verbot 
zuerst den Ausländern in Japan zu landen, den Japanern ins Ausland zu fahren. 
Es kamen dann gewisse Ausnahmen für die Holländer und die Chinesen, die Be— 
schrankung des Fremdhandels auf gewisse Quantitäten, auf einen Hafen, Nagasaki, bis 
Mitte des 19. Jahrhunderts der Umschwung zu einer freien Fremdenzulaffung erfolgte. 
Die englische fremdenfreundliche Handelspolitikt hat erst im 16. und 17. Jahrhundert 
einem harten Fremdenrecht Platz gemacht, wie wir noch sehen werden.
	        

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