Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Full text: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Multivolume work

Identifikator:
1892063557
Document type:
Multivolume work
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Deutsche Geschichte
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Gaertner
Year of publication:
1891-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1892065975
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236173
Document type:
Volume
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Deutsche Geschichte
Volume count:
Bd. 5, Hälfte 1
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Gaertner
Year of publication:
1894
Scope:
XIII, 358 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Kapitel. Erste Blüte individualistischen Geisteslebens
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

daß die Verhandlung fortgesetzt werden konnte. Die zu Japan 
jehörenden Kolonien, wie Korea und Formosa, gleichen nicht den 
anglischen. Vor allen Dingen begann Japan mit der Japanisierung 
Koreas und Formosas durch Unterdrückung ihrer Geschichte und 
Sprache, Das war nicht wie in Indien — die japanische Regierung 
begann mit dem Unterricht in den koreanischen Schulen nicht in 
der Landessprache, sondern in der japanischen, Die Koreaner haben 
natürlich keine politischen Rechte, nur einige Polizisten- und ein paar 
Beamtenstellen in den Dorfbehörden dürfen sie besetzen. Die offi- 
ziellen Aemter in Korea bekleiden die Japaner, 
In Formosa geht die Japanisierung im schnellsten Tempo vor sich. 
An einigen Orten, wo das Volk sehr widerspenstig war, versuchten 
die Japaner die ganze Bevölkerung auszurotten. Selbst gegenwärtig 
sınd die Städte der Eingeborenen von geladenen elektrischen Sicher- 
heitsdrähten umgeben. 
Was nun die gegenwärtige koreanische Unabhängigkeits- 
bewegung anbetrifft, so nimmt sie infolge der 'schroffen Gesetze die 
schärfsten Formen an, wie das Attentat auf den Prinzen Ido beweist. 
Da ich sehe, daß kein chinesischer Freund hier anwesend ist und 
wir einige Erfahrung in dieser Sache haben, will ich vom Exterritorial- 
gesetz berichten, das ein Ergebnis des Vertrages mit der Liga ist. 
Das Exterritorialgesetz wurde zum erstenmal von Japan auf der 
amerikanischen Konferenz in Paris vorgeschlagen. Wir haben Er- 
iahrungen gesammelt, gegen dieses Gesetz gekämpft ohne unser Leben 
zu schonen, und nun versuchen es die Chinesen ebenfalls, dieses 
Gesetz abzuschaffen. Ich will hier ein Beispiel über die Wirkung 
dieses Gesetzes anführen. Nehmen wir an, daß ein Engländer oder 
Japaner einen Chinesen ermordet hat. Was würde geschehen? Der 
Fall würde nicht nach den chinesischen Gesetzen und nicht vor einem 
shinesischen Richter verhandelt werden, sondern müßte vor einem 
englischen und international-gemischten Gericht zur Verhandlung 
kommen. Falls die Sache vor ein japanisches Gericht in Schanghai 
gebracht wird, so würde nach japanischem oder englischem Gesetz 
vorgegangen werden, wobei der Schuldige natürlich verhaftet werden 
könnte, was jedoch nicht geschieht, so daß die Chinesen eigentlich 
rechtlos sind, 
Es ist bekannt, daß die Kolonialländer im Besitz und unter dem 
Einfluß der imperialistischen Länder stehen und von letzteren aus- 
gebeutet werden, Die Chinesen können keinerlei Steuern auferlegen. 
Es gibt keine wirtschaftliche Autonomie in China, so daß das Land 
nicht importieren und keine Industrie aufbauen und unterhalten kann, 
da die Konkurrenz mit dem Ausland zu stark ist, Auf diese Art ist 
der ungleiche Vertrag über das Exterritorialgesetz äußerst bequem 
für die Imperialisten und sehr unbequem und drückend für die 
Chinesen, Wir müssen all dieses gut studieren und den Versuch 
machen, dieses Exterritorialgesetz für China abzuschaffen. 
24
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.