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Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 2)

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Bibliographic data

fullscreen: Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 2)

Multivolume work

Identifikator:
1896404200
Document type:
Multivolume work
Title:
Encyklopädie der Rechtswissenschaft
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot [u.a.]
Year of publication:
1904-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1896404294
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236881
Document type:
Volume
Title:
Encyklopädie der Rechtswissenschaft
Volume count:
Bd. 2
Place of publication:
Leipzig [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot [u.a.]
Year of publication:
1904
Scope:
1184 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Öffentliches Recht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Encyklopädie der Rechtswissenschaft
  • Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 2)
  • Title page
  • Contents
  • II. Zivilrecht (Fortsetzung)
  • III. Strafrecht
  • IV. Öffentliches Recht
  • Namen- und Sachregister

Full text

172 
welche alle Vorkommnisse in Einzelteile zerlegen will, von denen jeder zahlen 
mäßig für sich erfaßbar sei, um durch Addition das Ganze ableiten zu können, 
wie dies das Geld leisten sollte. 
Wirtschaftsordnung und wirtschaftliches Denken ändern sich so in grund 
sätzlicher Weise. Die Menschen werden in der neuen Ordnung wohl nicht 
edler sein als bisher, dennoch können viele unerfreuliche Vorkommnisse weg 
fallen, welche durch gewisse organisatorische Eigentümlichkeiten der Verkehrs 
wirtschaft möglich gemacht oder fast erzwungen wurden. Wenn auch eine 
Wirtschaftsordnung Kultur nicht automatisch fordern kann, so kann man es 
mindestens vermeiden, sie unter das Niveau zu senken, welches durch die 
Charaktereigenschaften der einzelnen Individuen ermöglicht wäre. Nicht wenige 
haben nun die Anschauung vertreten, daß die verflossene Friedenswirtschaft 
durch die freie Konkurrenz, durch das Auf zwingen und Auf schwatzen uner 
wünschter Waren die Verbreitung minderwertiger Produkte gefördert habe. 
Die freie Konkurrenz habe ein System von gegenseitiger Unterdrückung ge 
fördert und zu oft unerfreulichen Maßnahmen Veranlassung gegeben. Die 
Menschen, welche ohne diese Form des Kampfes an einer Förderung der Ge 
samtheit hätten arbeiten wollen, seien immer an die Wand gedrückt worden. 
Auch in der Zukunftswirtschaft, wie sie als wahrscheinlich bevorsteht, würden 
entgegenstehende Charaktere einander gegenübertreten, es besteht aber die 
Möglichkeit, daß die Gesamtorganisation sich nicht von vornherein gegen jene 
ausspricht, welche unmittelbaren kulturellen Einfluß auszuüben trachten. Die 
Gegner werden gewissermaßen auf gleicher Basis einander gegenübertreten. 
Die Bedenken gegen die Verwaltungswirtschaft sind freilich auch nicht uner 
heblich. 
Von allen Seiten hört man seit Jahren die Anschauung vertreten, die 
Wirtschaftswissenschaften gingen einer Krise entgegen. Die 
einen suchten dies mehr äußerlich zu erklären, andere vermuteten tieferliegende 
Ursachen. Die obigen Darlegungen deuten darauf hin, daß die grundsätzliche 
Umwandlung des Denkens auch die Wirtschaftswissenschaften ergreifen werde. 
Konsumgenuß und Arbeitsleid werden in den Vordergrund der Betrachtungen 
treten. Die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Wirschaftsordnungen wird 
systematisch untersucht werden. Preis, Lohn, Zinsfuß usw. werden als Bestand 
teile gewisser Ordnungen in Frage kommen, und zwar nur als Bedingungen 
der Bedarfsbefriedigung. Daneben wird man aber auch Ordnungen zu würdigen 
vermögen, welche all diese Einrichtungen gar nicht kennen. 
Diese Wandlung wird eine völlige Umgruppierung der Wirtschaftswissen 
schaften zur Folge haben. Was die Volkswirtschaftslehre, die Privatwirtschafts 
lehre, die Finanzwissenschaft Bedeutsames geleistet haben, bleibt un verloren. 
Es erhält aber eine neue Stelle im Rahmen der umfassenden Wirtschaftstheorie, 
die freilich in einem anderen Sinne Theorie als die bisherige wäre. Das naturale 
Wesen aller Leistungen wird mehr Berücksichtigung als bisher erfahren. Die 
Finanzwissenschaft insbesondere wird einer grundsätzlichen Umgestaltung be 
dürfen, da sie allzu sehr geldwirtschaftlich orientiert war. Aber selbst die 
Überleitung in die Staatswissenschaftslehre dürfte nicht recht möglich sein, 
weil, wie wir oben hervorgehoben haben, Privatwirtschaft und Staatswirt 
schaft nicht mehr einander ausschließende Begriffe sein werden. Preisstaffelung 
und Steuerstaffelung werden vielleicht im selben Hauptabschnitt zu behandeln 
sein. Produktionsprämien, welche etwa eine Behörde auszahlt, werden ihren 
Wirkungen gemeinsam mit gewissen Reingewinnen zusammengestellt werden. 
Die Stagnation in den Wirtschaftswissenschaften wird so einem mächtigen 
Aufschwung Platz machen, historische und theoretische Interessen werden ebenso 
wie praktische zu ihrem Rechte kommen. Dadurch, daß die Wirtschaftswissen 
schaften die neue Gestaltung der Dii^e wirklich aufnehmen und durchforschen, 
wird sie sie für die Zukunft erhalten. Die gegenwärtigen Veränderungen des Welt 
krieges hätten sich vielleicht auch bei einer anderen Wirtschaftsform durchge-
	        

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Nationalökonomie. Fischer, 1915.
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