Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

Multivolume work

Identifikator:
1896405266
Document type:
Multivolume work
Title:
J. v. Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einführungsgesetze
Place of publication:
München [u.a.]
Publisher:
Schweitzer
Year of publication:
1910-1911
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1896406157
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242028
Document type:
Volume
Title:
Recht der Schuldverhältnisse
Volume count:
Bd. 2
Place of publication:
München [u.a.]
Publisher:
Schweitzer
Year of publication:
1910
Scope:
S. 926 - 1811
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zwölfter Titel. Verwahrung / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

pbritannij iali —1908. 639 
1097)] Der großbritannische Imperialismus 18741908 
das Handelsmarkengesetz von 1887, das jede deutsche Ware zu dem Stempel „made in 
Germany“ nötigte, abzumildern und schrieb Alarmbücher, in denen eine angeblich deutsche 
Uberlegenheit ebenso übertrieben dargestellt wurde wie der Rückgang des englischen 
Exports. 
Nur in zwei Punkten hatten die konservativen Ministerien möglichst in aller 
Stille eine große Umkehr vorbereitet; sie haben die rückständige englische Kriegsmarine 
wieder zu ihrer alten Höhe und Überlegenheit emporgehoben, und Disraeli hat die neue 
Kolonialeroberungspolitik 1874 — 1879 in Südafrika, Cypern und anderwärts begonnen; 
1882 erfolgte die Besetzung Ägyptens, 1886 die Birmas, 1890- 1894 die großen und 
wichtigen ostafrikanischen Erwerbungen Sansibar, Witu, Uganda, Matabeleland. Das 
großbritannische Ländergebiet dehnte sich 1866—251899 von 12,6 auf 27,8 Mill. gkm, 
d. h. um 15,2 Mill., das 30fache des Deutschen Reiches aus; die Bevölkerung umfaßte 
1886 schon 350 Mill., davon 50 europäischer Rasse. Das geschah, während Disraeli, 
Salisbury und andere Staatsmänner stets der übrigen nicht englischen Welt verficherten, 
keine aggressive und erwerbende Politik zu treiben; sie suchten durch Geld, Anzettelung 
von Aufständen und Flibustiereinfälle möglichst still, möglichst ohne große Kriege zu 
ihrem Ziele zu kommen; zuletzt scheuten sie auch einen großen Krieg nicht, wie wir bei 
der Unterwersung der Buren in Südafrika sahen. 
Schon 1850 hatte das Edinburg Review gerufen: confugiendum est ad 
Imperium. Disraeli hat das britische „Empire“ geschaffen, Chamberlain will es 
bollenden. Der sogenaunte Imperialismus, erst die Losung einzelner Politiker und Ge— 
lehrter wie Seely und Froude, dann der Konservativen, jetzt schon der Majorität des 
Volkes hat das Doppelziel: 1. die Ausdehnung und maritime Stärkung der britischen 
Herrschaft, so daß sie Rußland sowohl als den Vereinigten Staaten gewachsen ist, daß 
sie alle kleinen Staaten bedrohen, einschüchtern kann und 2. die militärische und handels— 
politische Zusammenfassung seiner weit auseinander liegenden Teile, welche bei aller 
Verschiedenheit der Rassen, der Interessen, der volkswirtschaftlichen Bedürfnisse und 
Zustände doch in der führenden Aristokratie der englischen Rasse eine Einheit haben, 
welche durch die englische Herrschaft ihren heutigen Wohlstand, ihre Kultur garantiert 
sehen. Immer bleibt das Ziel unendlich viel schwieriger als die analoge Politik Ruß— 
lands und der Vereinigten Staaten, weil die Teile des Reiches so weit auseinander⸗ 
liegen, einzelne derselben schon sehr selbständig sind, jeder falsche Zwang leicht Gefahren 
wie in Irland und Südafrika heraufbeschwört. 
Das liberale Ministerium Gladstone 1892 -18985 hinderte möglichst den Fort— 
schritt der imperialistischen Gedanken; das neue konservativ⸗ unionistische Kabinett mit 
Chamberlain als Kolonialminister seit 1805 förderte sie in jeder Weise. Wir haben 
die Geschichte dieser Agitation, der ihr dienenden Ligen und Konferenzen nicht hier zu 
erzählen. Sicher ist, daß der föderalistische Gedanke seit 1895 große Fortschritte machte. 
trlina Colonies Duty Act von 1895 erlaubte den Kolonien Zollbegünstigungen 
untereinander einzuführen. Man kämpfte in England immer energischer gegen die 
schutzzöllnerischen Zuckerprämien der andern Staaten und erreichte endlich auch ihre 
Beseitigung durch eine internationale Konvention (8. März 1902). Man kündigte den 
deutschen und belgischen Handelsvertrag, der diesen meistbegünstigten Staaten die Gleich⸗ 
stellung außer in dem englischen Mutterland auch in den Kolonien garantierte (auf 
30. Juli 1898), nachdem Salisbury schon vor Jahren die Klausel als eine unglückliche 
bezeichnet hatte, von der er nicht begreise, wie sie ein englischer Staatsmann angenommen 
habe. Man ermäßigte in Kanada die Zölle auf die englischen Produkte und die der 
meisten englischen Kolonien differentiell, erst um *8, dann um Ua4, 1900 um s. Neu⸗ 
seeland ist Ende 1903 diesem Beispiel gefolgt. Australien hat in seinem neuen ein— 
heitlichen Tarif noch keine Begünftigung des Mutterlandes. Es wird die Frage sein, 
ob die klugen, vorsichtigen Lenker seiner Politik in ähnlicher Weise England Vorzüge 
einräumen, ohne der Gegengabe in England, eines Differentialzollsystems, dort sicher 
u sein. 
uuj Der Reichskriegsverein, d. h. die Teilnahme der Kolonien an dem Schutze des
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Deutsche Hausindustrie. Volksvereins-Verlag GmbH., 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.