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Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

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Bibliographic data

fullscreen: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

Multivolume work

Identifikator:
1896405266
Document type:
Multivolume work
Title:
J. v. Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einführungsgesetze
Place of publication:
München [u.a.]
Publisher:
Schweitzer
Year of publication:
1910-1911
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1896406157
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242028
Document type:
Volume
Title:
Recht der Schuldverhältnisse
Volume count:
Bd. 2
Place of publication:
München [u.a.]
Publisher:
Schweitzer
Year of publication:
1910
Scope:
S. 926 - 1811
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Sechster Titel. Dienstvertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • J. v. Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einführungsgesetze
  • Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)
  • Title page
  • Contents
  • Dritter Titel. Miete. Pacht / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Vierter Titel. Leihe / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Fünfter Titel. Darlehen / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Sechster Titel. Dienstvertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Siebenter Titel. Werkvertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Achter Titel. Mäklervertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Neunter Titel. Auslobung / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Zehnter Titel. Auftrag / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Elfter Titel. Geschäftsführung ohne Auftrag / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Zwölfter Titel. Verwahrung / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Dreizehnter Titel. Einbringung von Sachen bei Gastwirten / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Vierzehnter Titel. Gesellschaft / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Fünfzehnter Titel. Gemeinschaft / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Sechzehnter Titel. Leibrente/ Erläutert von Dr.Th. Engelmann
  • Siebzehnter Titel. Spiel. Wette / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Achtzehnter Titel. Bürgschaft / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Neunzehnter Titel. Vergleich / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Zwanziger Titel. Schuldversprechen. Schuldanerkenntnis / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Einundzwanzigster Titel. Anweisung / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Zweiundzwanzigster Titel. Schuldverschreibung auf den Inhaber / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Dreiundzwanzigster Titel. Vorlegung von Sachen / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Vierundzwanzigster Titel. Ungerechtfertigte Bereicherung / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Fünfundzwanzigster Titel. Unerlaubte Handlungen / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Index

Full text

81 
Die Arbeitgeber behalten sich regelmäßig das Recht vor, bei 
drängender Arbeit die gewöhnliche Arbeitszeit zu verlängern 
und bei fehlender Arbeit zu kürzen. Während nun Überstunden 
so gut wie gar nicht Vorkommen, da die Beschäftigung der Zigaretten 
fabriken während des ganzen Jahres eine gleich starke zu sein pflegt, 
ist in letzter Zeit infolge der auch auf die Zigarettenindustrie zurück 
wirkenden, allgemeinen schlechten Wirtschaftslage und infolge der 
vermehrten Maschineneinstellung den Zigaretten-Handarbeitern die 
Arbeitsleistung vielfach kontingentiert worden, d. h. es wird ihnen 
nur die Anfertigung einer bestimmten Anzahl von Zigaretten 
— z. B. 5000 Stück — pro Woche erlaubt. Hierdurch suchen die 
Fabrikanten die sonst notwendige Entlassung eines Teiles der Ar 
beiterschaft zu umgehen. 
Es seien an dieser Stelle noch einige Angaben über die in der 
Zigarettenindustrie üblichen Kündigungsfristen gemacht. Diese 
sind in den verschiedenen Fabriken ziemlich verschieden. Man 
findet in den einzelnen Betrieben sowohl tägliche als auch 
wöchentliche als auch vierzehntägige Aufkündigungsfristen. 
In manchen, und darunter auch großen, Betrieben gibt es überhaupt 
keine Kündigungsfristen; die Arbeiter können hier vielmehr jederzeit 
sofort entlassen werden. 
Am häufigsten findet sich, namentlich in den größeren Betrieben, 
vierzehntägige Kündigung. 
C. Der Arbeitslohn. 
a) Allgemeines. 
Für den volkswirtschaftlichen Wert einer Industrie spricht in 
erster Linie die Gesamtsumme der Löhne, die durch sie in die Hände 
der Arbeiterschaft gelangt. Daß diese heute bei der Zigaretten 
industrie durchaus nicht mehr unbeträchtlich ist, zeigt nachstehende 
Tabelle, die auf Grund der Berichte der Tabak-Berufsgenossenschaft 
angefertigt ist. 
(S. Tabelle S. 82!) 
Außer einem der schnellen Vermehrung der Arbeiterschaft 
entsprechend schnellen Anwachsen der Gesamtlohnsumme zeigt uns 
die Tabelle noch, daß 
1. die Löhne der Zigarettenarbeiter von Jahr zu Jahr gestiegen 
sind, und zwar in den letzten zehn Jahren unter Zugrundelegung 
der Verhältnisse in der gesamten deutschen Zigarettenindustrie um 
25 Prozent und daß 
2. der auf einen Arbeiter durchschnittlich entfallende Jahres 
lohn in den ohne Motoren arbeitenden Betrieben bedeutend niedriger 
Zeitschrift für die ges. Staatswissenschaft. Ergänzungsheft 33. 6
	        

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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 Bis 1905. J.H.W. Dietz Nachfolger, 1924.
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