Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

Monograph

Identifikator:
826042163
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-35589
Document type:
Monograph
Author:
Kolb, Georg Friedrich http://d-nb.info/gnd/118564765
Title:
Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
Edition:
4. umgearb. Aufl.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Felix
Year of publication:
1865
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 548 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
  • Title page
  • Contents

Full text

86 FJIAXKKEICH. — Sociale, Gewerbs- und Handelsverhältnisse. 
stand des Elendes bringe und den Fortschritt im Gewerbswesen hemfne, 
zeichnen sich die franz. Industrieerzeugnisse durch die elegantesten For 
men aus, die an Dauerhaftigkeit denen anderer Länder keineswegs 
nachstehen, und wofür gewöhnlich höhere Preise bezahlt werden, als in 
dem noch mit Zunftzwang ausgestatteten Auslande, so dass der Hand 
werker in dem gewerbfreien Frankreich eines bessern Lohnes sich er 
freut, als in Deutschland. Lnd wenn es richtig ist, dass viele der vor 
züglichsten Arbeiter in Frankreich (Meister und Gehülfen) Deutsche 
sind, so spricht auch dieser Umstand gerade für die franz. Einrichtung, 
unter der jene Icente ihre Kunst und ihren Fleiss mit besserm Erfolge 
zur Geltung bringen können, als unter den beengenden Zunft- und Nie 
derlassungsverhältnissen ihrer eigenen Heimath. Die Consumenten ge 
winnen ohnehin bei der freien Concurrenz. 
Das Princip der freien gewerblichen Bewegung ist im Allgemeinen 
in allen Zweigen consequent durchgeführt, sonach nicht blos in einzel 
nen Richtungen nach bureaucratischem Ermessen durch persönliche Con- 
cessionen gestattet, in anderen unbedingt versagt (wodurch ein Theil der 
Bevölkerung diesem oder jenem Ernährungszweige in unnatürlicher 
Weise zugetrieben wird). Darnach sehen wir in dieser Beziehung eine 
gesunde, naturgemässe Entwicklung. Dabei ergibt sich auch die sehr 
beachtenswerthe Erscheinung, dass, während man in Ländern mit dem 
Principe der Beschränkung ungemein klagt über Uebervölkcrung, Ueber- 
setztsein der Handwerke u. dgl., — gerade in Frankreich, bei völliger 
Unbeschränktheit, die Zunahme der Bevölkerung geringer ist als in 
irgend einem andern grösseren Staate. Von 1821—51 (Zeit der ärgsten 
Klagen) betrug die Bevölkerungszunahme im Durchschnitte jährlich : 
in Frankreich . 0,5S2 Proc. ¡ in Oesterreich etwa 0,S Proc. 
- England . . 1,646 - - Russland - 0,6 
- Preussen . . 1,563 - | 
Die unbedingte Theilbarkeit des Grundeigenthums hat 
zur Verbesserung der Agriculturverhältnisse mächtig beigetragen. Gerade 
diejenigen Gegenden, wie die Seine-, Rhein- und Nord-Departemente, 
in denen die Gütertheilbarkcit am meisten durchgeführt ist, sind die 
bestangebauten, reichsten und cultivirtesten im ganzen Lande. 
Die Gesammtresultate würden noch ungleich günstiger sein, wenn 
nicht manche andere Verhältnisse hemmend ein wirkten. Obwol nemlich 
das Princip freier gewerblicher Bewegung feststeht, wurden doch Be 
schränkungen im Einzelnen eingeführt. So sind Buchdruckereien und 
Buchhandel aus politischen, Apotheken aus sanitätspolizeilichen Rück 
sichten concessionspflichtig. Ebenso findet sich die Gütertheilbarkeit 
wenigstens in Einzelfällen durch die (von Napoleon I. wieder eingeführ 
ten) Majorate beschränkt, hie und da überdies noch durch das Herkom 
men (z. B. in manchen Gegenden des Westens und Südens, die sich 
aber auch gerade durch geringe Production unvortheilhaft auszeichnen). 
Es gibt zudem Beschränkungen aus fiscalischen Gründen ; so ist der Ta 
baksbau nicht jedem Landwirthe, ja er ist nicht einmal in jedem Depar- 
temente gestattet, damit der Ertrag des Tabakmonopols nicht gefährdet 
werde. (Nur in 15 Departementen darf Tabak gebaut werden, und jeder 
Landwirth unterliegt dabei noch besondern Beschränkungen.) — Im
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Handbuch Der Vergleichenden Statistik- Der Völkerzustands- Und Staatenkunde. Felix, 1865.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.