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Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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Bibliographic data

fullscreen: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

Monograph

Identifikator:
826042163
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-35589
Document type:
Monograph
Author:
Kolb, Georg Friedrich http://d-nb.info/gnd/118564765
Title:
Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
Edition:
4. umgearb. Aufl.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Felix
Year of publication:
1865
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 548 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
  • Title page
  • Contents

Full text

200 
DEUTSCHLAND. — Finanzen. 
fortwährend in den verschiedenen einzelnen Cassen der so mannichfach 
gebildeten Aemter zerstreut und unbenützt umher liegen, während diese 
Summen, wenn sie je in einer Anstalt vereinigt wären, dem grössten 
Theile nach stets nutzbringend verwendet werden könnten. 
Es ist eine sehr gewöhnliche Berechnung ; die Staatslasten belaufen 
sich auf so viel, folglich treffen so viel Thaler auf jeden Kopf der Bevöl 
kerung, Diese Methode führt zu irrigen Schlüssen. Es muss vor Allem 
der Ertrag der homilnen (unter welchem Ausdrucke wir der Kürze wegen 
das gesammte unmittelbare Staatseigenthum, also auch Staatsforsten und 
Staatseisenbahnen begreifen) von den Lasten der Einwohner abgerechnet 
werden; denn die Einkünfte aus dem unmittelbaren Eigenthume des 
Staats bilden keine Last der Bürger; je mehr Domänen, desto geringer 
müssen vielmehr die Lasten sein; blos zur Ergänzung der ur 
sprünglich allein zur Deckung des Staatsbedarfs bestimmten — Domä 
nen hat man Steuern eingeführt. *) Es scheint uns daher die Ausschei 
dung der Staatseinkünfte nach drei Hauptkategorien gerechtfertigt : Do 
mänen, indirecte Auflagen und directe Steuern. Dabei darf man aber 
nicht (wie der sonst so verdienstvolle Reden gethan die Erträgnisse der 
sog. Regalien, Hoheitsrechte und Monopolanstalten den Domänen bei 
rechnen, Die daher rührenden Einkünfte sind vielmehr nichts Anderes 
als indirecte Aufiagen, und zwar oft von der allerdrückendsten Art. Zu 
rei>artiren bleiben demnach die indirecten Auflagen und die directen 
Steuern, und auch diese berechnet man besser nach Haushaltungen 
(»Familien«), als nach Köpfen, Man erhält damit einen richtigem 
üeberblick der Grösse der Last ; denn nicht die Kinder, die verheirathe- 
ten Frauen oder die Dienstboten entrichten die Steuern und Abgaben, 
sondern das Familienhaupt ist es, welches dieselben in der Regel aufzu 
bringen hat. Dabei müssen wir allerdings auf den bedeutenden Unter 
schied in der Grösse der Haushaltungen aufmerksam machen. Während 
bei der Zählung von 1858 jede derselben in Preussen durchschnittlich 
4,82 Köpfe umfasste, zählte deren in Bayern jede nur 4, 1ÎL**). 
Wenn man im Uebrigen berechnen will, wie viel Procentc vom ge- 
sammten Staatsbedarfe auf einen einzelnen Ausgabeposten kommen (z.B. 
auf Militär, Schuld, Hof), so kann nicht der Brutto-, sondern nur der 
Ac¿¿obetrag des Staatsbedarfs als Massstab der Berechnung dienen. Die 
*) Eine besondere Beachtung verdiente die Ermittlung des Werthes uud 
Ertrages derjenigen Domänen, welche einst Napoleon in der unverantwort 
lichsten Weise an vormals Reichsunmittelbare überliess ; Besitzungen die ur 
sprünglich wesentlich zur Deckung der Landesbedürfnisse bestimmt waren und 
nun diesem Zwecke durch einen Federstrich vollständig entzogen wurden 
**) Es ist diese Erscheinung noch in anderer Hinsicht bemerkenswerth. 
In,Deutschland hat sich die Ansicht sehr verbreitet: die Freiheit der Ansässig- 
machung und Verheirathung führe zur leichtsinnigen Begründung von Fami 
lien. Nun ist die Ansässigmachung in 1 reussen erleichtert, in Baverii erschwert; 
man sollte also glauben die Bevölkerung sei im letzten in weniger, folglich 
zahlreichere Familien zusammengedrängt. Die Wirklichkeit beweist dasGt^en- 
theil, und dieses Gegentheil tritt auch in den einzelnen Provinzen Bayerns her 
vor, wie denn z. B. in der Pfalz, bei voller Freiheit der Ansässigmachung, die 
Haushaltung durchschnittlich 4,53 Individuen zählte, demnach 0,34 mehr als 
im Gesammtstaate. Früher, ehe die zahlreichen AOswanderungen conscriptioiis- 
pfiiehtiger Jünglinge aus der Pfalz stattfanden, war der Unterschied noch viel 
grösser.
	        

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Handbuch Der Vergleichenden Statistik- Der Völkerzustands- Und Staatenkunde. Felix, 1865.
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