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Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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Bibliographic data

fullscreen: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

Monograph

Identifikator:
826042163
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-35589
Document type:
Monograph
Author:
Kolb, Georg Friedrich http://d-nb.info/gnd/118564765
Title:
Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
Edition:
4. umgearb. Aufl.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Felix
Year of publication:
1865
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 548 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
  • Title page
  • Contents

Full text

DEUTSCHLAND. — Finanzen. 
201 
Steuerbaren müssen freilich nicht etwa blos die Nettosumme (z. B. ffir 
das Heer), sondern sie müssen auch überdies die dadurch verursachten 
Kosten der Erhebung dieser Summe aufbringen ; diese Erhebungskosten 
wären also dem Betrage des Aufwandes für ein bestimmtes Bedürfniss 
noch beizurechnen. (In Bayern ist z. B. der Ertrag des Malzauf 
schlags für die Staatsschuld bestimmt. Das Volk sieht sich aber nicht 
blos mit dem Reinerträge, desselben belastet. sondern ebenso mit den 
Summen, welche die Erhebung verschlingt. Ohne Staatsschuld würden 
die Einwohner nicht etwa blos dasjenige ersparen, was für Verzin 
sung und lilgung der Schuld verwendet wird, sondern überdies noch 
die Kosten der gesummten Verwaltung der Aufschlagsgefalle.) Da es sich 
nun aber selten ausscheiden lässt, aus welchem Zweige der Einkünfte 
die einzelnen Ausgabeposten gedeckt werden, so erübrigt bei einer der- 
artigen Berechnung nichts Anderes, als dass die eigentlichen Staats- 
bedürfnisse durchgehends nach den Nettosummen festgestellt und dar 
nach die Procentantheile der einzelnen Abtheilungen berechnet werden. 
Damit erhält man die richtige Verhältnisszahl (in Procenten) für die ein 
zelnen Zweige des Staatsbedarfs. — Bei der Position »Hof« haben wir in 
der Hegel nur diejenigen Summen aufgezeiclmet, welche als » Civilliste 
nnd Apanagen« erscheinen. In Wirklichkeit gehört hieher noch weiter 
der meistens sehr bedeutende Genuss von Schlössern, Gütern u. s. f. 
Nur ausnahmsweise, wo bestimmte Anhaltspunkte Vorlagen , haben wir 
Nebennutzungen beigerechnet. — Sehr zu bedauern ist, dass die Mate 
rialien fast vollständig fehlen, um zu berechnen, wie hoch sich die Kosten 
für das lieamtenthum belaufen. (Man würde ein erschreckendes Ergeb- 
niss erlangen. In Preussen werden gegen 32 Mill. Thlr., in Bayern 
gegen 12 Mill. H. = liy. Mill. Thlr , dagegen in der Schweiz noch 
nicht 4 Mill. hrkn. = wenig über 1 Mill. Thlr., und selbst in dem 
i;eichen und ausgedehnten Grossbritanien nur 2% Mill. .U für Beamte 
des Staats ausgegeben. Vgl. das oben bei Preussen, S. 178, und das 
unten bei »Bayern« und bei » Schweiz « Bemerkte.) 
/jur Position S taa ts s c hu Iden, ii Eine Berechnung in der ge 
wöhnlichen Weise, welche Summe von der Schuld auf jeden Kopf trifft, 
scheint uns ungeeignet, weil es wesentlich darauf ankommt, welche Do 
mänen, namentlich Eisenbahnen, dagegen vorhanden sind. (Unterschied 
zwischen Schulden zu productiven und zu unproductiven Zwecken.) 
ine Berechnung der bezeichneten Art hätte nur dann einen richtigen 
inn, wenn man vorerst den Betrag des activen Staatsvermögens mit 
jenem der Schulden abgleichen könnte. Dazu aber fehlt das Material, 
indem in keinem andern europäischen Staate, als der so einfach und 
Wenig kostspielig verwalteten Schweiz die Gesammtsumme der Activa 
und Passiva des Gemeinwesens sorgsam festgestellt und vorgetragen 
Wird. Uebrigens zeigt sich die Wirkung sehr merklich in dem grössern 
oder geringem Betrage der benöthigten directen und indirecten Steuern, 
fcren Summe wesentlich durch das Ueher wiegen der Domänenerträgnisse 
über die Zinslast der Staatsschuld, oder umgekehrt, mit bestimmt wird. 
Oder man hat den Ertrag der Domänen mit dem Bedarfe für Staats- 
chuid zu vergleichen, dann ergibt sich das gegenseitige Verhältniss 
zwischen unmittelbarem Vermögen und Schulden.
	        

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Handbuch Der Vergleichenden Statistik- Der Völkerzustands- Und Staatenkunde. Felix, 1865.
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