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Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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Bibliographic data

fullscreen: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

Monograph

Identifikator:
826042163
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-35589
Document type:
Monograph
Author:
Kolb, Georg Friedrich http://d-nb.info/gnd/118564765
Title:
Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
Edition:
4. umgearb. Aufl.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Felix
Year of publication:
1865
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 548 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
    Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

521 
Verband; während der Verarmte in Bayern in seiner Heimatsgemeinde 
jeicht als eine unliebsame Last scheel angesehen und dementsprechend 
behandelt wird. KEine Einrichtung, die in einem überwiegenden Agrar- 
staat mit mehr stetiger Bevölkerung nicht häufig Unzuträglichkeiten 
mit sich führen mag, wird in einem Industrielande mit stark wech- 
selnder Bevölkerung zu einem unhaltbaren Zustande führen. Die 
ländliche Bevölkerung des preussischen Ostens drängt deshalb auf eine 
weitere Abkürzung der Frist zur Erlangung des Unterstützungswohn- 
sitzes auf ein Jahr, wie sie in Frankreich und England eingeführt 
ist, um die Gefahr zu verringern, dass in die Städte gewanderte 
Arbeiter ihnen nach Verbrauch der Arbeitskraft zur Unterstützung 
zurückgeschickt werden. Die Städte dagegen sträuben sich mit Ent- 
schiedenheit dagegen, da dadurch ihre Armenlast eine wesentliche 
Verschärfung erfahren und vermutlich noch ausserdem der Zuzug 
Gebrechlicher nach der Stadt sich bedeutend erhöhen würde, nur 
um die bessere Armenverpflegung daselbst zu erlangen. Es dürfte 
deshalb der jetzige Mittelweg den Zeitverhältnissen am meisten ent- 
sprechen, doch ist allerdings anzunehmen, dass bei der Weiterentwicklung 
der Verhältnisse sich schliesslich jene Reduktion auf ein Jahr nicht 
vermeiden lassen wird. 
Die weitere Konsequenz dieser Abkürzung, durch welche die Zahl 
derer sehr bedeutend steigen, müsste, welche keinen Unterstützungs- 
wohnsitz haben, würde dann wiederum sein, dass in grösserer Aus- 
dehnung der Landarmenverband die Armenlast zu übernehmen hätte. 
Jedenfalls drängt unsere ganze Entwicklung darauf hin, die Armen- 
Jast auf breitere Schultern zu verteilen, um der Ueberlastung ein- 
zelner Gemeinden vorzubeugen. Das Eintreten des grösseren Distriktes 
wird deshalb immer mehr notwendig, sowohl durch Zusammenlegung 
mehrerer Gemeinden zu einem Armenbezirk, wie durch das Eintreten 
des grösseren Landarmenverbandes zur Deckung der Kosten, Gegen 
das Erstere wird nicht ganz mit Unrecht eingewendet, dass die Or- 
ganisation dadurch eine schwierige und event. kostspieligere wird, 
wenn neben den Kommunalbehörden noch besondere Organe der 
Armenpflege eingesetzt werden müssen, deren "Thätigkeit sich über 
mehrere vielleicht entfernter gelegene Gemeinden zu erstrecken hat. 
Das Wünschenswerte ist unbedingt, die unmittelbare Ausübung der 
Armenpflege örtlich zu beschränken und der Gemeinde anzupassen, 
doch ist dies durch angemessene Organisation mit gewisser Dezen- 
tralisation auch für grössere Bezirke zu erreichen, Die pekuniäre Last 
ist es dagegen, welche in höherem Masse verteilt werden muss. Des- 
halb dürfte auch hier der Ausweg des Landarmenverbandes als ein 
angemessener anzusehen sein, 
Wenn die Einrichtung gleichwohl vielfach angefeindet wird, so 
ist es hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass man befürchtet, die 
grössere Kasse werde leichter gemissbraucht und führe zu einer ver- 
schwenderischen prinziplosen Versorgung, Doch ist dies sicher nicht 
als etwas Unvermeidliches anzusehen, sondern ist durch tüchtige Be- 
amte, namentlich Ehrenbeamte, die an den aufzubringenden Lasten 
selbst mitzutragen haben, zu vermeiden.
	        

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Volkswirtschaftspolitik. Fischer, 1902.
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