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Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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Bibliographic data

fullscreen: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

Monograph

Identifikator:
826042163
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-35589
Document type:
Monograph
Author:
Kolb, Georg Friedrich http://d-nb.info/gnd/118564765
Title:
Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
Edition:
4. umgearb. Aufl.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Felix
Year of publication:
1865
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 548 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
  • Title page
  • Contents

Full text

SCHWEIZ. — Finanzen. 
353 
Kunststrassen über das Hochgebirge gesetzt. Doch trotz aller dieser 
Steigerungen — welcher Unterschied gegen den Aufwand der Staaten 
mit stehendem Heere, welcher Unterschied für die Staatscasse, welcher 
unendlich grössere Unterschied für den einzelnen Dienstpflichtigen.*) 
Die directen Steuern bestehen fast allenthalben nur in einer 
Vermögens- und Einkommens- (als einziger directen) Steuer (meistens 
^ 1 % ■'om 1000 Vermögen, doch in Appenzell-Innerrhoden ISGl ge 
steigert auf 5 vom 1000, in Glarus, in Folge des Brandes, auf 3). Bios in 
Genf, Waadt und in einem Theile von Bern kennt man eine Grundsteuer. — 
Unter den in directen Abgaben erscheinen die eidgenössischen Zölle, 
dann Auflage auf Salz (sehr mässig, doch verschieden in den einzelnen 
Kantonen)**), Stempelpapier, Erbschaftsabgaben etc. — Sehr häuflg 
schliessen die Budgets mit einem Deficit ab. Allein es besteht dieses 
gewöhnlich nur scheinbar, indem man die Einnahmen äusserst niedrig, 
die Ausgaben ganz hoch veranschlagt, so dass sich sehr oft bei den Rech 
nungsabschlüssen Ueberschüsse ergeben, während die Budgets De 
ficite in Aussicht gestellt hatten. Auch bezeichnet man zuweilen die 
ganze Summe als Deficit, welche durch directe Steuer aufgebracht 
Werden muss (daher die scheinbar seltsamen Unterschiede in den Ein 
nahmen und Ausgaben in St. Gallen, Aargau etc.), während man letz 
tere in einigen Kantonen überhaupt noch gar nicht kennt. (So 
braucht das Aargau gewöhnlich gar keine Steuer zu erheben ; in Basel 
land kam directe Steuererhebung seit dem Bestehen des Kantons über 
haupt nur viermal vor, höchstens % vom Tausend des Vermögens. 
Wir entnehmen einem Vortrage von Dr. Steiger vom J. lSGü folgende Da 
ten (wobei zu bemerken, dass alle Ertragssummen ansehnlich gestiegen sind). 
Directe Steuern werden von 21 Kantonen oder Halbkantonen bezogen. Zürich 
bezog die erste Steuer 1832 und erhebt jährlich gegen 750,000 nun 000,000, Fres. 
Schwyz seit 1848 ungefähr 00,000Fres., Nidwalden 2 pr. mille vom Vermögen, 
erhält circa 00,000 Fres. Zugseit 1848 ungefähr 20,000 Fres. Glarus erhebt schon 
"eit dem vorigen Jahrhundert eine l,andessteuer; dieselbe wurde seit dem grossen 
Brande auf 3 festgestellt und erträgt 100,000 Fres, (seitdem ist der Ertrag ge 
stiegen). Freiburg, seit 1848, bezieht jetzt 2%, im Betrage^von 520,000 Fres, 
(seitdem etwa das Doppelte). Baselstadt erhebt schon sehr lange eine Einkom 
mensteuer, gegen 425,000 Fres. Baselland schon lange circa 55,000 Fres., doch 
nicht jedes Jahr. Appenzell 1.-Rh. seit 1811 5%,, wovon 2 für Armen 
wesen, im Ganzen circa 40,000. Appenzell A.-Rh. seit alter Zeit 80—100,000 Fres 
kchaflhausen seit 1834 circa 95,000 (etwa 140,000 Fres. Aargau erhob einmal 
(1855) eine Steuer von 340,000 Fres. Thurgau bezieht Steuern seit* Bestand des 
Kantons, auch wenn das Budget so grosse Vorschläge zeigt, dass sie den Ertrag 
*) F.s verdient einer besondern Erwähnung, dass Schweizer wiederholt un 
sere Berechnungen um so viel meinten erhöhen zu sollen, als die Leistungen 
des einzelnen Mannes betragen. Wir sind sehr bereit auf diese Rechnungsweise 
einzugehen, verlangen dann aber natürlich auch, dass das Geldopfer der beim 
stehenden Heerwesen so viele Jahre lang jedes Verdienstes beraubten Soldaten 
(also deren Verlust an Arbeitsverdienst) ebenso in Rechnung gebracht werde. 
Wie die Flinte oder der Militärrock, den sich — nach der Verschiedenheit der 
Kantone — der Schweizer theilweise selbst anschaflen muss. 
**) Der gewöhnliche Preis des Salzes ist 8 Cent, für das Pfund ; dieses noth- 
wendige I.ebensbedürfniss ist also hier wohlfeiler, als in denjenigen Ländern, 
aus welchen die Schweiz einen Theil ihres Salzes bezieht. Folge davon : stärke 
rer Verbrauch. (So wurden im Aargau 1856 54,334 Centner Kochsalz verkauft, 
pr. Kopf also 27,17 Pfd., während in Preussen nur 17 Pfd. auf den Kopf kamen.) 
Kolb, StatUtik. 4. Aufl. 90
	        

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Handbuch Der Vergleichenden Statistik- Der Völkerzustands- Und Staatenkunde. Felix, 1865.
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