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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
826042163
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-35589
Document type:
Monograph
Author:
Kolb, Georg Friedrich http://d-nb.info/gnd/118564765
Title:
Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
Edition:
4. umgearb. Aufl.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Felix
Year of publication:
1865
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 548 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

— 631 — 
Die städtischen Bezirke selber sind wiederum eximiert vom ländlichen Distrikt, 
vereinigen in sich also die Funktionen des letzteren sowie die des Kirchspiels, und haben 
aoch besondere Vollmachten. 
Setzt man in den Ländern die Zahl der Verbände mit der Bevölkerungszahl in Be- 
ziehung, so zeigt sich bei den Verbänden der oberen Stufe zwischen Frankreich, England 
ınd Wales und Italien eine erhebliche Übereinstimmung. Die Durchschnittsbevölkerung 
äegt überall zwischen 400 000 und 450 000 und entspricht etwa der eines preußischen 
Regierungsbezirks; die belgischen Provinzen haben im Durchschnitt doppelt soviel Ein- 
wohner. 
Zahl und Bevölkerung der Selbstverwaltungsverbände 
Frankreich 
Durch- * 
mn | 
rung 
Gebietskörperschaft 
Italien 
— Durch- 
schnitts- 
Zahl bevölke- 
rung 
Durch- 
schnitts- 
bevölke- 
rung _ 
jelbstverwaltungsverbände höherer 
Ordnung (in England nur Graf- 
achaften)...... 
2 
406 5965 
29 | 419119 
a 
B81 348 
92 
447 530 
jemeinden, die zugleich Selbstver- 
waltungsverbände höherer Ord- 
nung sind..... SP 
B3 
154 105 
2 [1721 134 
Ybrige Gemeinden (in England ohne 
Kirchepiele) .... 
Städte und 
städtische 
Distrikte: 
1 036 
dazu 
648 
ländliche 
Distrikte: 
nit 12801 ' 
<Zirchspielen 
25 112 |! 
37 987 
382 
2 290 
3 419 
3672 | 4100 
12116 | 
Ein auffälliger Unterschied besteht zwischen der Zahl der Gemeinden in 
Frankreich und Italien. Das politische System des Faschismus, die straffe Zentralisie- 
rung und der Wegfall der Unterpräfekturen haben zwangsläufig zur Übersichtlichkeit 
ınd Vereinfachung der Verwaltung und damit zu einer ständigen Verringerung sowohl 
der Provinzen wie der Gemeinden geführt. Die Ortsgemeinde fällt in Italien nicht 
immer mit der politischen zusammen. Es bilden oft erst mehrere Ortsgemeinden zu- 
sammen eine politische Gemeinde. Daraus erklärt sich auch der große Auf- 
rabenkreis der Gemeinden. Dies System nähert sich bereits dem englischen an, wo die 
aufgabe-entleerten ländlichen Kirchspiele zu ländlichen Distrikten zusammengefaßt sind, 
woraus sich dann die hohe Durchschnittseinwohnerzahl von etwa 12 000 ergibt. 
Organisation, Aufgaben und Lastenverteilung in den einzelnen Verwaltungszweigen 
Gemeinde bzw. Gemeindeverband sind auf vielen Gebieten die letzten Mittelsstellen, 
durch die Staat und Individuum miteinander in Verbindung treten. Die Gemeinde 
gelangt zu dieser Stellung einmal dadurch, daß sie die meisten Gesetze und Verordnungen 
des Staates zur Durchführung bringt und ihnen Wirksamkeit verleiht, weiterhin aber 
zuch dadurch, daß vielfach sie es ist, die Anträge und Wünsche des Publikums ın 
Empfang nimmt und an die staatlichen Stellen weiterleitet. Diese Funktionen erfüllen 
die Gemeinden ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit ihrer sonstigen Organisation 
in allen Ländern, Sie werden schwächer ausgeübt dort, wo die Polizeiverwaltung voll 
in den Händen eigener staatlicher Organe liegt. . 
Die Gemeindeverbände sind dagegen als Durchgangskanäle weniger belastet, 
wenn regionale staatliche Instanzen vorhanden sind, die sich zwischen Gemeinde und 
Staat einschieben. Auf dem Gebiete der allgemeinen Verwaltung liegt also international 
nicht so sehr eine Verschiedenheit des Umfangs und der Intensität der Tätigkeit der 
Gemeinden als der Betätigung der Selbstverwaltungsverbände höherer Ordnung vor. Sie
	        

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General-Zoll-Tarif Für Die Ein- Und Ausfuhr Aller Waaren Folgender Europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [Usw.]. Spielhagen & Schurich, 1884.
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